Urteil zu Diesel-Fahrverboten in Städten: Bundesregierung muss handeln
Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in Städten erklärt Anita Tack, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in Städten erklärt Anita Tack, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
Autoindustrie und Bundesregierung wollten es einfach drauf ankommen lassen und haben die wachsende Umweltverschmutzung gezielt ignoriert. Das Gericht hat sie heute in die Schranken gewiesen und klargestellt, dass die Menschen ein Recht auf Gesundheitsschutz in Städten haben: Diesel-Fahrverbote sind in den Städten möglich!
„Es kann aber nicht dabei bleiben, dass nur die belasteten Städte in Pflicht genommen werden“, so Tack. Jetzt müsse die Bundesregierung mit einer bundesweit einheitlichen Regelung handeln. „Jahrelang war Verkehrsminister Dobrindt selbst die Lobby für die Autoindustrie. Das muss jetzt ein Ende haben!“
DIE LINKE fordert aus diesem Anlass erneut, dass die Autoindustrie die volle finanzielle Verantwortung übernimmt. Der Steuerzahler darf nicht belastet werden. Hier gilt das Verursacherprinzip. Tack: „Längst überfällig ist die Einführung des Nulltarifs bei Bus und Bahn, um für Luftreinhaltung und damit Gesundheitsschutz für alle zu sorgen.“
Themenbereiche
Handel, Wirtschaft und Verkehr
Neuenhagen, Partnergemeinden und Regionen
Zurück zum Themenbereich mit dem Browser-Button, zur Themenseite mit dem Zurück-Button links unten
Alle Ausgaben unserer kleinen Zeitungen "Ansichten - Aussichten", "Bürgerzeitung" und "Im Gespräch" finden Sie hier
Lektüretipp
Wir empfehlen Euch die Lektüre von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf