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Rahmenbedingungen für gute Arbeit: Pendlerpauschale wieder einführen

Nachdem der Bundesfinanzhof deutlich klar gestellt hat, dass Fahrten zur Arbeit reine Werbungskosten sind, wächst der politische Druck zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale.

Nachdem der Bundesfinanzhof deutlich klar gestellt hat, dass Fahrten zur Arbeit reine Werbungskosten sind, wächst der politische Druck zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale.

Trotz konjunktureller Aufhellung leben immer mehr Brandenburger in Armut trotz Arbeit. Das belegen die aktuellen Arbeitsmarktzahlen:

  • 130.000 Mini- und Midi-Jobber
  • 64. 400 Aufstocker -

davon 36 100 in Vollzeitbeschäftigung

  • 12.000 Zeitarbeitnehmer
  •  11.800 Ein-Euro-Jobber (ALG-II-Bezieher)

Im Flächenland Brandenburg sind viele Berufstätige zusätzlich durch die Kürzung der Pendlerpauschale betroffen, u.a. rund 227.000 Berufspendler, die täglich über die Landesgrenze hinweg zur Arbeit fahren und rund 182.000 der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Brandenburgs, die innerhalb des Landes zur Arbeit pendeln.
Damit wurde für ca. die Hälfte aller Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Pendlerpauschale gekürzt.

Infolge der Ausweitung von Leiharbeit mit ständig wechselnden Arbeitsorten, den drastisch ausgeweiteten Zumutbarkeitsregeln der Bundesagentur für Arbeit bei der Jobaufnahme und die Neuausrichtung der Förderstrategie des Landes Brandenburg auf Regionale Wachstumskerne, entstehen Arbeitnehmern längere Weg zur Arbeit und damit steigende Kosten.

Seit Wegfall der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer stieg der Verbraucherpreisindex für Kraftstoffe und Heizöl um 23,1 Prozent. Dies bedeutet für zahlreiche Berufstätige, dass sie einen immer größeren Anteil ihres Arbeitseinkommens für die Fahrt zur Arbeit ausgeben müssen.

Angesichts dieser Entwicklung hatte Brandenburgs Arbeitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) Ende Oktober vorigen Jahres erklärt, dass sie Überlegungen zu einer Reform der Pendlerpauschale ausdrücklich begrüßt. Damals sagte die Ministerin wörtlich: „Wenn die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer gezahlt wird, wenn auch mit einem angesenkten Satz, bekommen wir hier mehr Gerechtigkeit. Ich hoffe daher, dass die jetzigen Überlegungen im Interesse der Menschen zügig umgesetzt werden können.“ Seitdem sind sechs Monate ins Land gegangen, ohne dass der Ankündigung Taten folgten.

Die LINKE wird deshalb in der nächsten Landtagssitzung im Mai mit einem Antrag die Landesregierung auffordern:

  1. sich gegenüber dem Bund und durch eigene Gesetzesinitiativen im Bundesrat für
    die rückwirkende Wiedereinführung zum 1. Januar 2007 der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem
    ersten Kilometer einzusetzen,
  2. darauf hinzuwirken, dass dabei die Höhe des vollständig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbaren Pauschalbetrages auf 0,30 Euro je Kilometer
    festgesetzt wird.

Christian Görke, arbeitsmarktpolitischer Sprecher


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Lektüretipp

Wir empfehlen Euch die Lektüre  von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf