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Neuenhagen soll Gartenstadt bleiben

Die Neuenhagener Baumschutzsatzung ist nunmehr fast einstimmig (mit nur 2 Gegenstimmen) von der Gemeindevertretung am 9.2.2006 beschlossen worden.

Diese Satzung ist eine Kompromisslösung zwischen den beiden Lagern, den Verfechtern der alten strengeren Satzung auf der einen und den Befürwortern der umstrittenen Brandenburger Verordnung auf der anderen Seite.
Es wird also mit mehr Baumfällungen in Zukunft zu rechnen sein als bisher möglich war. Das ist einer der Gründe, aber nicht der einzige, warum gleichzeitig mit der Baumschutzsatzung auch beschlossen wurde, eine Grüngestaltungskonzeption zu erarbeiten.
Die Forderung nach einer Konzeption für die weitere Entwicklung des Gartenstadtcharakters wurde u. a. auch vom Bürgerverein Bollensdorf in der öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Entwurf der Baumschutzsatzung gestellt und nun von der Verwaltung der Gemeindevertretung vorgelegt. Das Konzept soll für den öffentlichen Raum Vorgaben enthalten, an die sich die Gemeindeverwaltung halten muss, sowie Vorschläge für die Gestaltung der privaten Grundstücke, die als Empfehlung für die Besitzer gedacht sind. Ziel der Grüngestaltung soll u. a. die planmäßige rechtzeitige Ersatzpflanzung überalterter und kranker Baumbestände in Alleen und Parks sein, damit kein Kahlschlag zur Verkehrssicherung mehr notwendig wird.
Aber auch die Frage, wo Ersatzpflanzungen von Bürgern für gefällte Bäume konzentriert und sinnvoll erfolgen könnten, soll das Konzept klären.
Eine weitere Aufgabe besteht in der Vorbereitung von Grünverbundsystemen, die sowohl aus ökologischer Sicht als Biotopverbund, aber in Kombination mit Spazier-, Rad- und Reitwegen auch die weitere Entwicklung des Erholungswertes der Gemeinde dienen sollen. Wenn man in diese Grünzüge auch die Ortseingänge integriert, könnte Neuenhagen noch deutlich an Attraktivität gewinnen.
Die analytischen Grundlagen für diese Konzeption liegen im Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie in der Alleenkartierung bereits vor. Aber die Konzeption muss darüber hinaus die notwendigen Durchführungsmaßnahmen konkret auflisten, den finanziellen Aufwand einschätzen und eine Prioritätenliste enthalten, die dann entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde in die Haushaltspläne eingestellt wird. Es soll endlich Schluss sein mit dem Gießkannenprinzip der Haushaltsplanung, vielmehr müssen zuerst die Maßnahmen ermittelt und umgesetzt werden, die mit dem effektivsten finanziellen Mitteleinsatz die größtmöglichen Effekte sowohl für das Ortsbild, für die Gesundheit der Wohnumwelt wie für die Natur garantieren, denn auch bei der Umweltgestaltung hilft viel nicht immer viel.

Dr. Angela Schlutow


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Lektüretipp

Wir empfehlen Euch die Lektüre  von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf