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Haushalt 2015: LINKE fragt, Verwaltung antwortet

Dieser Tage wird in der Gemeindevertretung Neuenhagen bei Berlin der Entwurf des Haushalts 2015 diskutiert. Dazu hatten wir ein paar Fragen, welche wir zusammen mit den Antworten der Verwaltung hier veröffentlichen wollen.

Dieser Tage wird in der Gemeindevertretung Neuenhagen bei Berlin der Entwurf des Haushalts 2015 diskutiert. Dazu hatten wir ein paar Fragen, welche wir zusammen mit den Antworten der Verwaltung hier veröffentlichen wollen.

Den Entwurf des Haushaltes und der Haushaltssatzung, inklusive des sehr gut verständlichen Vorberichts finden Sie hier.

Die Fragen 1-5 finden Sie als PDF <media 51971 - external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">hier</media>.

Eine ausführlichere Tabelle zur Frage 6 als PDF finden Sie <media 51970 - external-link-new-window "Öffnet einen externen Link in neuem Fenster">hier</media>.

1. Wie entstehen die rechnerischen Überschüsse im Verwaltungshaushalt?

Es gibt im doppischen Rechnungswesen keinen Verwaltungshaushalt. Aufgrund der angeführten Zahlen gehen wir davon aus, dass das Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit als Position des Finanzhaushaltes gemeint ist. Der rechnerische Überschuss entsteht aus der Differenz aus Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Das sind alle zahlungswirksamen Positionen aus den Erträgen und Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushaltes.

 

2. Wann werden die Ergebnisse der Steuerschätzung November in den Entwurf der Haushaltssatzung eingearbeitet?

Es handelt sich um Prognosen. Sicherlich ist das Zahlenwerk mit jeder Prognose auf den Prüfstand zu stellen, aber nicht zwangsläufig ist eine Anpassung der Werte erforderlich, da bei den Planungen auch immer Risiken berücksichtigt werden. Uns liegen bisher noch keine detaillierten Daten zu den Auswirkungen auf die einzelnen Steuerarten vor. Bei der Einkommenssteuer wird aber weiterhin von einer Steigerung ausgegangen. Bei der Entwicklung der Bruttolohnsummen wird bei der Novembersteuerschätzung gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2015 sogar noch mit einer 0,2% höheren Steigerung gerechnet. So dass im Bereich der Erträge aus der Einkommenssteuer eine Korrektur nach unten nicht angezeigt ist.

Bei der Planung der Grundsteuer A und der Umsatzsteueranteile sind wir aufgrund von Erfahrungswerten ohnehin schon unter den Prognosen aus der Steuerschätzung vom Mai 2015 geblieben. Bei der Planung der Gewerbesteuer haben wir ebenfalls Unstetigkeiten heraus gerechnet und die Planwerte aufgrund der bereinigten Werte vorgenommen. Eine Überarbeitung der Planansätze ist daher aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Im Übrigen orientieren wir uns bei der Erarbeitung der Planzahlen zwar anden Prognosen der Steuerschätzungen, aber berücksichtigen auch Erfahrungswerte und Risikofaktoren.

 

3. Welcher finanzielle Handlungsbedarf verbleibt noch zur Kompensation für den erwarteten Wegfall des Mehrbelastungsausgleichs?

Aufgrund der des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs sind in den Haushaltsjahren 2016‐2018 aufgrund der derzeitigen Planung durchschnittlich 500.000 Euro pro Jahr zu kompensieren. Wie hoch die Summe dann tatsächlich sein wird, stellt sich bei der konkreten Haushaltsplanung für das jeweilige Jahr unter Berücksichtigung der tatsächlich eingetretenen Entwicklung der einzelnen Haushaltspositionen erst heraus.

 

4. Wir erbitten eine maßnahmenkonkrete Übersicht über die Verwendung der Verpflichtungsermächtigungen gem. § 3 des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015? Welche rechtlichen Verpflichtungen sind für die geplanten Investitionen in den Jahren 2016‐2018 bislang eingegangen worden?

Der Betrag der Verpflichtungsermächtigung wurde aus allen Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000,00 Euro im Zeitraum 2016‐2018 ermittelt. Die Teilfinanzpläne B weisen diese Maßnahmen separat aus und sind Bestandteil des Haushaltsplanes. Derzeit sind für die zwei großen Hochbaumaßnahmen Neubau Deutsch‐Polnische Kita sowie Sanierung Grundschulstandort Bollensdorf aufgrund der Verträge mit den Planungsbüros in Abhängigkeit der Abarbeitung der Planungsphasen Verpflichtungen eingegangen worden. Grundlage dafür waren die mit dem Haushaltsplan 2014 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen.

 

5. Beabsichtigt der Bürgermeister im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung Gebührenerhöhungen bzw. Veränderungen der Hebesätze, wenn ja welche?

Es gibt derzeit keine konkreten Vorhaben. Die Gebühren werden regelmäßig kalkuliert, wenn sich daraus ergibt, dass die Gebühren erhöht werden müssen, dann muss unter Vorlage der konkreten Kalkulation darüber durch die Gemeindevertretung entschieden werden. Auch hinsichtlich der Hebesätze gibt es derzeit keine geplante Veränderung.

6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit der Haushalt 2015 trotz wegfallender Mittel aus dem LEP-BB ausgeglichen ist?

Darstellung der vorgenommenen Planansatzänderungen zur Erzielung eines ausgeglichenen Ergebnisplanes für das Haushaltsjahr 2015:

Bezeichnung

Ansatz vor

Kürzung/

Erhöhung

Ansatz nach

Kürzung/

Erhöhung

Differenz

Zuweisungen für laufende Zwecke

vom Land

0

15.000

+15.000

Zuweisungen für lfd.Zwecke von

Gemeinden/ GV (Hier: Kitabeiträge)

4.100.000

4.200.000

+ 100.000

Benutzungsgebühren u. ähnl. Entgelte (Hier: Kitabeiträge)

1.660.000

1.700.000

+ 40.000

Landesschlüsselzuweisungen

3.873.900

4.736.900

+ 863.000

Unterhalt. Geräte, Ausstattungen,

Ausrüstungsgegenstände

123.800

113.800

-10.000

Halt. von Fahrzeugen

13.000

11.000

-2.000

Steuern, Versicherungen,

Schadensfälle

29.000

27.500

-1.500

Dienstaufw. tariflich Besch.

510.300

470.300

-40.000

Beiträge Versorgungskassen tariflich

13.500

12.500

-1.000

Beiträge gesetzliche SV tariflich

90.100

83.100

-7.000

Unterhaltung der Grundstücke und

baulichen Anlagen

130.000

60.000

-70.000

Unterhalt. Geräte, Ausstattungen,

Ausrüstungsgegenstände

17.000

16.000

-1.000

Unterhaltung der Grundstücke und

baulichen Anlagen

290.000

240.000

-50.000

Bes. Verwaltungs-/

Betriebsaufwendungen

390.800

378.800

-12.000

Dienstaufw. tariflich Besch.

149.400

130.400

-19.000

Beiträge Versorgungskassen tariflich

Beschäftigte

4.600

4.000

-600

Beiträge gesetzliche SV tariflich

Beschäftigte

29.500

25.700

-3.800

Unterhalt. sonst. unbewegliches

Vermögen

640.000

600.000

-40.000

Unterhaltung der Grundstücke und

baulichen Anlagen

22.500

1.000

-21.500

Geschäftsaufwendungen

5.000

1.000

-4.000

Saldo: +734.600


Alle Ausgaben unserer kleinen Zeitungen "Ansichten - Aussichten", "Bürgerzeitung" und "Im Gespräch" finden Sie hier

Lektüretipp

Wir empfehlen Euch die Lektüre  von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf