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Sven Kindervater

Halbierung der Kita-Kosten im letzten Jahr - Was habe ich davon?

Neben viel Zustimmung zur Initiative von SPD und LINKEN, die KITA-Gebühren im letzten Jahr (dem sogenannten Vorschuljahr) zu halbieren, bekommen wir dieser Tage vor allem die Fragen nach konkreten Zahlen. Dem kommen wir mit diesem Beitrag gerne nach.

Neben viel Zustimmung zur Initiative von SPD und LINKEN, die KITA-Gebühren im letzten Jahr (dem sogenannten Vorschuljahr) zu halbieren, bekommen wir dieser Tage vor allem die Fragen nach konkreten Zahlen. Dem kommen wir mit diesem Beitrag gerne nach.

 

Fast 250 Unterschriften konnten schon in den ersten Tagen unserer Kampagne gesammelt werden. Wir freuen uns, dass unser Vorschlag auf ein so gutes Echo stößt. Die Entlastungen für die Familien würden im sogenannten Vorschuljahr wirksam. Damit kann sie auch genutzt werden, um für die Schule benötigte Dinge zu erwerben und kann damit auch mittelbar wieder der Bildung der Kinder zu gute kommen.

 

Mehr dazu erfahren Sie auch unter: https://www.neuenhagen-diskutiert.de

 

Wann soll dies in Kraft treten? 

Die Regelung soll ab 2017 gelten. Damit könnten die Elternbeiträge für alle Kita-Kinder, die im August 2017 eingeschult werden, ab Februar 2017 wegfallen. 

 

Muss die Streichung des Elternbeitrages extra beantragt werden? 

Nein. Die Senkung der Beiträge würde per Änderung der Gebührensatz für alle Eltern gleich erfolgen. 

 

Was spare ich konkret?

Da die Gebühren nach dem individuellen bzw. familiären Einkommen gestaffelt sind. Daher nur einige Rechenbeispiele für jeweils eine dreiköpfige Familie (Mutter, Vater, 1 Kind) auf der Grundlage der Neuenhagener Gebührensatzung.

 

Beispiel Eltern(netto)einkommen * von 1790 Euro monatlich 

Elternbeitrag 66 monatlich, 792 Euro im Jahr
Ersparnis bei Halbierung im letzten Halbjahr: 198 Euro insgesamt 

 

Beispiel Eltern(netto)einkommen * von 3321 Euro monatlich

Elternbeitrag 152 Euro monatlich, 1824 Euro im Jahr
Ersparnis bei Halbierung im letzten Halbjahr: 456 Euro insgesamt

 

Beispiel Eltern(netto)einkommen * von 4602 Euro monatlich

Elternbeitrag 235 Euro monatlich, 2820 Euro im Jahr
Ersparnis bei Halbierung im letzten Halbjahr: 705 Euro insgesamt

 

*Das Elterneinkommen wird berechnet aus den Löhnen, Gehälter und sonstigen Erwerbsbezügen aller Erziehungsberechtigten abzüglich der geleisteten Steuerzahlungen, Sozialbeiträge, Werbungskosten u.a. Kindergeld wird nicht angerechnet, anderen Sozialleistungen (z.B. ALG I und II) schon.

 

Quelle: Satzung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde (KITA–Gebührensatzung) vom 14.12.2006 zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 07.07.2016


Alle Ausgaben unserer kleinen Zeitungen "Ansichten - Aussichten", "Bürgerzeitung" und "Im Gespräch" finden Sie hier

Lektüretipp

Wir empfehlen Euch die Lektüre  von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf