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Gaunereien?

Der geplante Gesundheitsfonds gleicht einer Gaunerei. Und die Pendlerpauschale?

Der geplante Gesundheitsfonds gleicht einer Gaunerei

Er hebelt jeglichen Wettbewerb unter den Kassen aus, kostet Arbeitnehmer und  Arbeitgeber Unsummen, ohne dass der Versicherte etwas davon hat.

Im Gegenteil: die ersten Auswirkungen der Gesundheitsreform spüren vor allem chronisch Kranke schon: Sie bekommen nicht mehr die Medikamente, die ihnen am besten helfen, sondern diejenigen, die am billigsten sind. Dafür handeln die Kassen eigene Rabattverträge mit den Pharmaherstellern aus.

Das ist zwar nach einem neuen Urteil verboten, aber das interessiert die Kassen nicht weiter.

Es interessiert auch die Hersteller der “Ärzte-Software“ nicht. Diese soll dem verschreibenden Arzt bei Eingabe des Wirkstoffes die preiswertesten Medikamente auflisten. Das ist seit zwei Jahren Gesetz.

Doch gegen eine nicht kleine Gebühr, eine sogenannte „Werbegebühr“, kann jeder Pharmahersteller seine Produkte an die vordersten Stelle bringen lassen. Offiziell und ungestraft.

Kontrolle und Strafe durch den Gesetzgeber?

Der hüllt sich in Schweigen!

Und dafür, dass die Ärzte immer öfter selbst zu bezahlende Medikamente verschreiben, haben die armen Krankenkassen wieder einmal ihre Beiträge erhöht. Die wollen schliesslich gesund bleiben!

 

Und die Pendlerpauschale?

 
Wohlwissend, dass man sich auf verfassungsrechtliches Glatteis begibt, wenn man festlegt, dass die Kosten für den Weg zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden können,

also Kosten, die dadurch entstehen, dass man einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, wurde das Gesetz im Parlament durchgepeitscht und immer noch als „richtig“ verteidigt, als die ersten Gerichte längst die Verfassungswidrigkeit bestätigt hatten.

Am 10.Januar nun wieder eine Backpfeife:

 

In einer Anhörung haben die Richter am Bundesfinanzhof noch einmal „ernste Bedenken“ gegen das Gesetz angemeldet.

Diese Entscheidung trifft die Verantwortlichen in der Regierung hart.

Denn sie hat eine starke Signalwirkung für die noch ausstehende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die in diesem Jahr ansteht.

 

Selbst die eigentlich auf Seite der Finanzämter stehenden Richter haben also Zweifel, dass es sich bei Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz um rein privat veranlasste Fahrten handelt, die steuerlich nicht ausschlaggebend sind. 

 

Denn logisch:

Ohne Fahrt zur Arbeit kein Einkommen.

Ohne Einkommen keine Steuern für den Staat.

Aber was logisch ist, muss es nach Regierungsmeinung nicht sein.

 

Gaunereien im Kleinen werden verfolgt und bestraft, was ist mit den Gaunereien im Grossen?

 

RBE


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Lektüretipp

Wir empfehlen Euch die Lektüre  von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf