Gastbeitrag: Christian Siemianowski (FDP) antwortet Bürgermeister
Bürgermeister Henze lässt zur Zeit über verschiedene Medien seine Sichtweise zur Debatte um die Bürgerbefragung auf der letzten Gemeindevertretertagung verbreiten. Unser Kollege Christian Siemanowski, Fraktionsvorsitzender der FDP/BGN wollte das so nicht stehen lassen. Ein Gastbeitrag.
Bürgermeister Henze lässt zur Zeit über verschiedene Medien seine Sichtweise zur Debatte um die Bürgerbefragung auf der letzten Gemeindevertretertagung verbreiten. Unser Kollege Christian Siemanowski, Fraktionsvorsitzender der FDP/BGN wollte das so nicht stehen lassen. Ein Gastbeitrag.
"Wie in allen Neuenhagenern Presseblättern zu lesen war, ärgert sich Bürgermeister Henze, aber er verdreht die Tatsachen. Er sucht die Schuldigen bei den Parteien und nicht dort wo sie sind - im Rathaus.
Ursprünglich wollte Jürgen Henze Ende 2013 nur die Gemeindevertretertagung über die Beantragung des Stadtrechts abstimmen lassen – also keine Bürgerbeteiligung! Die Gemeindevertreter, die er mit seinen Äußerungen jetzt angreift, drangen auf eine Bürgerbeteiligung. Jetzt erst wurde offenkundig, dass in der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenhagen dieser Fall gar nicht vorgesehen ist. Ab jetzt ging es nur noch um die Frage, wie das Versäumnis der Verwaltung zu heilen ist, damit die Bürger offiziell befragt werden können.
Darüber hinaus hätten die Befürworter des Stadtrechts schon längst Stimmen für einen Bürgerentscheid* sammeln können. Ein Bürgerentscheid bietet die höchste Form der Bürgerbeteiligung. Eine Bürgerbefragung zur Landtagswahl am 14.09.2014 hätte den Charakter eines Volksentscheids vorgegaukelt, was es aber von der Stellung her in der Kommunalverfassung gar nicht ist.“ Das Ziel der Liberalen ist eine Bürgerbeteiligung bei dem der Bürger ernst genommen wird. Auf den Bürger kommt es an und nicht nur auf die jeweiligen Vorstellungen des Bürgermeisters."
Den ursprünglichen Artikel von Herrn Henze finden Sie hier.
*Ein Bürgerentscheid wird von Bürgern durch Unterschriften herbeigeführt. Dies geschah 2005, als die Bürgervereine eine erste Abstimmung zum Stadtrecht initiierten. Damals wurde gegen das Stadtrecht votiert. Die Gemeindevertretung darf derzeit einen Bürgerentscheid nicht beschließen, also darf nicht freiwillig ihre Macht an die Bürger abgeben. Sie kann lediglich eine Bürgerbefragung initiieren, sich also ein Stimmungsbild machen. Daran ist sie aber zu keinem Zeitpunkt gebunden, im Gegensatz zu einem Bürgerentscheid.
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Lektüretipp
Wir empfehlen Euch die Lektüre von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf
