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Eine faule Nummer

Schlamperei der Koalition: Hartz-IV ist wie sein Schöpfer - ein Geschwür am Volksars..

Schlamperei der Koalition:
Hartz-IV ist wie sein Schöpfer - ein Geschwür am Volksars..

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einer Klage von elf Landkreisen statt und kippte einen 2003 nur mühsam ausgehandelten Kompromiss zwischen SPD und Union. Für eine Neuregelung setzte es dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010. (Az.:2 BvR 2433/04)

Die Betreuung von etwa sieben Millionen Hartz-IV-Empfängern muss damit neu geregelt werden. Die 2005 in Kraft getretene Arbeitsmarkt- und Sozialreform verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz.

Neuer politischer Streit ist programmiert: Wer ist am besten für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig? Kommunen oder die Arbeitsagenturen?

Bundesarbeitsminister Scholz (SPD) betonte, dass sich für die Hartz-IV-Empfänger erst mal gar nichts ändert.

Mit dem Urteil verwarf das Gericht das organisatorische Herzstück der Reform, mit der im Jahr 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt worden waren.

Bundesweit gibt es 353 Arbeitsgemeinschaften und 69 sogenannte Optionskommunen, die Hartz-IV-Empfänger in Alleinregie ohne die BA betreuen.

In 21 Regionen nehmen Kommunen und Arbeitsagenturen die Aufgabe nach wie vor in getrennter Trägerschaft wahr.

Das Konstrukt der Arbeitsgemeinschaften war Ende 2003 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zustande gekommen. Die damalige rot-grüne Bundesregierung und der von der Union beherrschte Bundesrat konnten sich nicht einigen, wie die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger organisiert werden soll. Während die SPD darauf beharrte, dass der Bund für die Arbeitsvermittlung zuständig sein solle, wollte die Union diese stärker bei den Kommunen ansiedeln. Heraus kam der Kompromiss, dass bundesweit weit überwiegend Arbeitsgemeinschaften gebildet wurden, auf Drängen der Union aber 69 Optionskommunen als Experiment die Betreuung in Alleinregie übernehmen konnten.

Das Gericht sah durch die Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in einer Behörde aber das Recht der Gemeinden auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung verletzt.

"Mangelnde politische Einigungsfähigkeit kann keinen Kompromiss rechtfertigen, der mit der Verfassung nicht vereinbar ist", erklärte das Gericht.

Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer bezeichnete das Urteil als „freundliche Ermunterung, mit der Suche nach der besten Lösung fortzufahren." (!!)

Als Vorbild für die Neuorganisation empfahl Scholz eine getrennte Trägerschaft von Kommunen und Arbeitsagentur unter einem Dach, DGB und der Städte- und Gemeindebund forderten, dass die Verantwortung für die Arbeitslosen beim Bund bleiben muss.

Der Deutsche Landkreistag hatte dagegen die Klage der Landkreise gegen die Arbeitsgemeinschaften unterstützt. Der Verband favorisiert die von der Union durchgesetzte Sonderregelung der Optionskommunen zur Betreuung der Hartz-IV-Bezieher in Alleinregie. Dabei erstattet ihnen der Bund den Großteil der Kosten.

Scholz will dagegen daran festhalten, dass der Bund über die BA für die Arbeitsvermittlung zuständig bleibt, um länderübergreifende Stellenvermittlungen zu realisieren.

Anstelle der Optionskommunen nannte er daher die 21 Landkreise mit getrennter Trägerschaft "erfolgreiche Vorbilder". Die Arbeitsagentur übernehme Betreuung und Vermittlung in Arbeit und zahle das Arbeitslosengeld II aus. Die Kommune sei für Miet- und Heizkosten sowie begleitende Hilfen wie Suchtberatung und Kinderbetreuung zuständig.

Schau`n wir mal, es kann nur besser werden!

Heinz Scharf


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Lektüretipp

Wir empfehlen Euch die Lektüre  von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf