Benutzungssatzung ist unsinnig
Nach nunmehr eineinhalbjähriger Existenz der Benutzungsgebührensatzung für Sportstätten und andere öffentliche Einrichtungen musste ich feststellen, dass die Satzung in ihrer jetzigen Form ungeeignet ist.
Der Hauptzahler ist der Landkreis! Landkreis und Gemeinde stellen sich gegenseitig die Nutzung ihrer Sportstätten in Rechnung. Der zweite große Zahler ist die SG Rot-Weiß.
Das ergibt dann folgendes Bild:
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung müssen die Nutzer der Gartenstadt-Halle auch für die Kosten aufkommen, so dass in den Abteilungen, die eine Halle brauchen, die Beiträge erhöht wurden.
Demgegenüber fördert die Gemeinde die Abteilung Fußball jährlich mit 20.000 Euro.
Mir scheint das eine sehr ungerechte Verfahrensweise zu sein. Und wenn man den Fußballern nichts wegnehmen will - was ich für richtig halte - muss man wohl nachdenken, wie man die anderen Abteilungen fördert - wenn es ein gemeindliches Interesse an einer breiten Auswahl an Sportarten gibt. Gleichzeitig könnte man bspw. darüber nachdenken, wie man Betriebskosten einspart, zum Beispiel durch Automaten an den Duschen etc..
Elke Richter
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Lektüretipp
Wir empfehlen Euch die Lektüre von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf