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Sven Kindervater

Auf dem Weg zu mehr Einwohnerbeteiligung (+audio)

Nach dem vierten Treffen war es dann soweit: Die Arbeitsgruppe* zur Einwohnerbeteiligungssatzung hat ihre Arbeit beendet und nun einen Entwurf an die Ausschüsse entsendet. Hier ein Überblick, was nun zur Diskussion und Abstimmung steht:

Nach dem vierten Treffen war es dann soweit: Die Arbeitsgruppe* zur Einwohnerbeteiligungssatzung hat ihre Arbeit beendet und nun einen Entwurf an die Ausschüsse entsendet. Dieser wird am 10. Februar im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss und am 12. Februar im Finanzausschuss beraten. Hier ein Überblick, was nun zur Diskussion und Abstimmung steht:

 

Grundsätzliche Regelung

Die neue Satzung soll alles regeln, was im Bezug Einwohnerbeteiligung zusammenkommt. Darunter zählen auch Vorhaben, welche wir in der Vergangenheit bereits ohne Satzung angewandt haben, ergänzt um neue Möglichkeiten. Grundsätzlich soll nun gelten, dass die Verwaltung nicht alleine entscheiden kann, wann sie aus Steuermitteln eine Bürgerbefragung durchführt. Wichtig ist, das klar wird, wo Information aufhört und Meinungsbildung anfängt. Letztere ist lauf Grundgesetz Aufgabe der Parteien. Natürlich darf bspw. der Herr Bürgermeister, da er ein Wahlamt innehat, für seine Position werben, allerdings wie alle anderen Akteure auch mit eigenen Mitteln und mit Unterstützung seiner Anhänger. Wir sind uns bewusst, dass beim Auftreten des Bürgermeisters, etwa bei einer Straßenumfrage, schnell der Eindruck entstehen kann, es handle sich um eine offizielle Befragung und einen objektiven Rahmen. Damit das klar wird, sollen Aktionen bei klarer Interessenlage nur dann aus Steuermitteln finanziert werden, wenn das die GVT auch mitträgt (dazu später konkreter).

 

Einwohner und nicht Bürger

Die Satzung soll sich an alle richten, die hier leben, unabhängig ihres Alters. Mit „Bürger“ meint der Gesetzgeber die Wahlberechtigten, das sind alle ab dem Alter 16 (Kommunal und Landtag) bzw. 18 (EU und Bundestag). Da wir uns aber einer Befragung der Jüngeren nicht verschließen wollen, haben auch diese die vollen Rechte dieser Satzung. Daher sprechen wir von „Einwohnern“ und nicht von „Bürgern“. Zum Beispiel haben wir mal Kitakinder befragt, welche Außengestaltung der Kita „Kleine Weltentdecker“ sie bevorzugen würden – etwas Vergleichbares wollen wir uns nicht verwehren.

 

Einwohnerfragestunde

Die Möglichkeit, als Einwohner Fragen an die Gemeindevertreter und den Bürgermeister zu stellen, gibt es schon sehr lange, immer zu Beginn der Sitzungen der Gemeindevertretung (GVT). Dies soll nun auch zu Beginn der Ausschüsse möglich sein. Dort sitzen dann auch die sachkundigen Einwohner und es kann fachspezifischer diskutiert werden. Es würde fortan gelten: Wenn mein Anliegen zu dem Thema eines Ausschusses passt, dann kann ich dort hingehen und komme auch zu Wort. Letztlich erhoffen wir uns dadurch eine höhere Attraktivität der Ausschusssitzungen, da in Neuenhagen dort nicht selten die großen Debatten stattfinden und man in der GVT häufig nur noch abstimmt. So wirken vorlagenbezogene Fragen auch auf das Gremium, was die grundsätzliche Diskussion trägt.

 

Einwohnerversammlung

Natürlich wird es weiterhin eine Einwohnerversammlung geben, gewöhnlich einmal im Jahr. Darüber hinaus sind wir uns aber einig, dass wir wenn nötig, auch häufiger einladen werden. Es wird an allen Verantwortlichen liegen, ein offenes Ohr dafür zu haben. Den Haushalt als einen Schwerpunkt der Einwohnerversammlung zu haben, soll fortgesetzt werden.

 

Bürgerhaushalt

Die Arbeitsgruppe hat sich bemüht, funktionierende Konzepte eines Bürgerhaushaltes bundesweit zu finden. Das ist uns schlichtweg nicht gelungen. Deshalb gibt es nicht eine feste Form in der Satzung, sondern nur eine allgemeine Formulierung. Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch. Vielmehr soll zu jeder Haushaltsberatung, traditionell im November/Dezember, auch über das Verfahren der Bürgerbeteiligung am Haushalt im darauf folgenden Jahr beraten werden. So wollen wir flexibel bleiben und Fehler einfacher korrigieren können. Veränderungen bei Satzungen müssen ausgelegt werden und brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit, daher wären Korrekturen jedes Mal ein hoher Aufwand, würden wir die konkrete Form jetzt in die Satzung schreiben. Ein ergänzender Beschluss ist da besser händelbar. Es ist aber explizit vorgesehen, nach ein paar Jahren mit Erfahrungen dann auch die funktionierende Methode in die Satzung aufzunehmen. Strittig ist zum Beispiel, ob es einen Fonds geben soll, über den die Bürger mitentscheiden würden, oder ob man mit einem Ranking von Vorschlägen egal welcher Summe verfahren will. Letztlich erlaubt die Kommunalverfassung Beschlüsse zum Haushalt nur durch die GVT. Ziel bleibt weiterhin, im Jahr 2016 mit einem Verfahren zu beginnen.

 

Einwohnerbefragung

Der strittigste Punkt war sicher die Einwohnerbefragung. Die Kommunalverfassung erlaubt der GVT nicht, Entscheidungen freiwillig an den Bürger abzugeben. Wenn wir also wollen, dass Bürger einen Einfluss haben sollen, dann geht das nur über eine unverbindliche Befragung. Aber um es gleich mal vorweg zu nehmen: Wir waren uns in der Gruppe sehr einig darüber, dass eine Befragung einen erheblichen Druck auf diejenigen ausüben würde, die sich bei Wahlen ja wieder verantworten müssen. Soll heißen: Der Bürger wird genau verfolgen, wer sich am Befragungsergebnis orientiert und wer nicht, womit das Wort „unverbindlich“ harmloser daher kommen mag, als es in der Praxis sein wird. Daher haben wir uns auch geeinigt, dass ein Ergebnis ab 25% Wahlbeteiligung das Gütesiegel „repräsentativ“ bekommen soll. Oder anders gefragt: Welche Fraktion will einem repräsentativen Ergebnis widersprechen?

Nun gibt es ja allerdings nicht nur das Stellen einer alle betreffenden Frage an alle Einwohner. Es gibt auch Situationen, wo etwa die Benutzer einer bestimmten Einrichtung, eine bestimmte Gruppe oder ein bestimmter Ortsteil befragt werden sollen. Daher haben wir uns nicht auf ein allgemeines Verfahren geeinigt, sondern uns zwei Optionen gegeben: Befragungen können zusammen mit Wahlen an einem festen Tag in den Wahllokalen stattfinden oder über mehrere Wochen wie bei einem Bürgerentscheid im Rathaus. Mit einem Beschluss über eine Befragung soll auch immer die jeweils praktikabelste Methode mit beschlossen werden. Wichtig war uns auch, dass wir keine übergroßen Kosten verursachen. Außerhalb von Wahlen bspw. 14 Wahllokale plus Briefwahl zu organisieren kann eine ganze Sinnhaftigkeit eine Befragung auf den Kopf stellen. Daher haben wir uns auch zusätzlich über Möglichkeiten der Onlinebefragung informiert, wo wir ein Verfahren gefunden haben, den Datenschutz beachtend nur Einwohner Neuenhagens abstimmen zu lassen. Wahlen sind in Neuenhagen regulär wieder 2017 (Bundestag), 2018 (Bürgermeister), 2019 (EU, Kommunal, Landtag) und 2021 (Bundestag).

Die Befragung ist in zwei Stufen vorgesehen: Wann immer wir befinden, dass gefragt werden soll, entscheidet das der Hauptausschuss (HA) oder die GVT. Das liegt vor allem daran, dass der HA schnell einberufen werden kann, aber natürlich die GVT das letzte Wort hat. Es ist aber auch ein stückweit Politik, an welches Gremium man sich wendet – eine Abstimmung in der GVT hat immer mehr Gewicht. Davon soll in folgenden Punkten abgewichen werden: Änderung des Gemeindenamens, Beantragung des Stadtrechts, Führung einer zusätzlichen Bezeichnung zum Ortsnamen und Schließung kommunaler Einrichtungen. Befragungen zu diesen Themen bedingen eine Mehrheit der „gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung“ – das sind in unserem Fall immer 15 Gemeindevertreter, unabhängig, ob welche am Tag der Abstimmung fehlen. Wir sind uns bewusst, dass diese Themen von besonderer Bedeutung für den Ort sind. Wir sind uns auch bewusst, dass sich die gewählten Vertreter an der Stelle nicht leichtfertig aus der Verantwortung stehlen sollten. Eine Befragung zu diesen Themen soll also nur stattfinden, wenn auch tatsächlich ein Großteil aller gewählten Vertreter hier die Entscheidung womöglich abgeben will (den Einfluss von Befragungen hatte ich ja schon umschrieben).

 

Reaktionen auf 1. Auslegung

Im vergangenen Jahr wurde eine frühere Fassung, noch bevor die Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnahm, ausgelegt. Dazu haben wir uns wie folgt verhalten:

1. Redezeiten bei der Einwohnerfragestunde werden nicht zeitlich begrenzt, wie ursprünglich vorgesehen.

2. Das Verfahren zum Bürgerhaushalt muss aus genannten Gründen zunächst unkonkret bleiben.

3. Die Einwohnerbefragung kann nicht bindend sein, aber wie ich auch schon schrieb, sind sich die Akteure der Wirkmacht einer Befragung dennoch sehr bewusst.

4. Keiner der Akteure hat vor, Bürgerbefragungen zu kleineren Grundstücken zu machen. Es muss niemand Angst haben, dass über seinen Garten hinwegentschieden werden soll. Ob im HA oder der GVT: Derzeit müssten mindestens drei Fraktionen einer Befragung zustimmen, was schon eine hohe Hürde ist und die Sinnhaftigkeit eines Antrages bedarf, damit dieser eine Mehrheit bekommt. Dennoch wäre ein allgemeiner Ausschluss über Befragungen zu Privatgrundstücken nicht hilfreich. Ob Trainierbahn, Gruscheweg oder Zentrum-Bollensdorf: Es würden bei vielen wichtigen Themen auch immer Privatgrundstücke betroffen sein. Auch wenn wir weiterhin Anwohner bei einem Straßenbau beteiligen wollen würden, würde uns daran ein Verbot für Privatgrundstücke hindern.

5. Die Auswertung der Bürgerbefragung soll öffentlich stattfinden und nicht allein von der Verwaltung, wie ursprünglich vorgesehen.

6. Die Entscheidungsgewalt teilen sich aus genannten Gründen der HA und die GVT

7. Bei erneuter Auslegung wird es mehr Zeit geben, als die zwei Wochen beim letzten Verfahren

 

2. Auslegung

Da sich der aktuelle Entwurf sehr von dem unterscheidet, was beim letzten Mal ausgelegt wurde, soll es eine neue Auslegung geben. Das heißt: Erst wenn die Bürger noch einmal entschieden haben, wie sie die Satzung finden und wir darüber abwägen, wird es zu einem Beschluss kommen. Der derzeitige Zeitplan, so er denn von der GVT angenommen wird, sieht eine Befragung vom 2. März bis 27. März vor, also vier Wochen. Da sich der Zeitraum mitten in der zweiten Ausschusswoche (23.-26. März) befindet, kann eine Bewertung frühestens in der dritten Ausschusswoche (8.-11. Juni) erfolgen, ein Beschluss frühestens auf der Sitzung der GVT am 2. Juli. Damit würde die Satzung dann ziemlich genau ein Jahr nach Beginn der Diskussion in Kraft treten. Ich finde, das wäre ein deutliches Zeichen für ein hochgradig demokratisches und partizipatives Verfahren.

 

Sobald die Satzung online abrufbar ist, werden wir sie an dieser Stelle auch entsprechend verlinken.

 

*Die Arbeitsgruppe bestand aus je einem Vertreter aller Fraktionen der Gemeindevertretung, wurde von der Gemeindevorsteherin Frau Goetz geleitet und inhaltlich von Herrn Schubert, stellv. Bürgermeister und Fachbereichsleiter Verwaltungssteuerung und Finanzen, und Frau Hauche (Bürgerhaushalt), Kämmerin der Gemeinde, begleitet. Für DIE LINKE nahm der Autor teil. Die Tagungen waren freiwillig und zogen keine Sitzungsgelder nach sich. Die Ausschüsse und die GVT sind an das im Artikel dargestellte Arbeitsergebnis nicht gebunden.


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Lektüretipp

Wir empfehlen Euch die Lektüre  von " Das kurze Gedächtnis - Wie es wurde, was es ist - Splitter aus der deutschen Nachkriegsgeschichte" Gedanken von Kerstin Kaiser, Leiterin des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Moskau www.dielinke-neuenhagen.de/fileadmin/neuenhagen/Gedaechtnis.pdf