Vorstoß von Rot–Rot für Datschenbesitzer mit erstem Erfolg
zur Bundesratsinitiative der rot-roten Landesregierung für einen längeren Kündigungsschutz bei Datschen, erklärt die rechtspolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende Margitta Mächtig:
zur Bundesratsinitiative der rot-roten Landesregierung für einen längeren Kündigungsschutz bei Datschen, erklärt die rechtspolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende Margitta Mächtig:
Mit der heutigen Zustimmung des Rechtsausschusses im Bundesrat ist die erste Hürde für einen längeren Kündigungsschutz bei Datschen erfolgreich genommen.
Wenn der Bundesrat dem am 13. Juni folgt, wird der Kündigungsschutz für Datschenbesitzer bis 2018 verlängert. Die Nutzer müssen dann auch nicht mehr die Abrisskosten zahlen, wenn sie ohne Entschädigung ihr Ferienhäuschen aufgeben. Diese Ausgaben sollen in Zukunft grundsätzlich vom Eigentümer getragen werden.
Damit würde eine jahrelange Benachteiligung von Ostdeutschen endlich der Vergangenheit angehören. Denn die Datschengrundstücke sind in der Regel eben keine Kleingärten. Deshalb genießen sie auch keinen spezifischen Kündigungsschutz. Trotzdem haben viele Nutzer in ihre Datschen erhebliche Investitionen getätigt.
DIE LINKE sieht mit dem heutigen Votum für die rot-rote Bundesratsinitiative einen ersten Erfolg für mehr Rechtssicherheit für die Datschenbesitzer. Sie hat dafür jahrelang gestritten: im Bundestag mit der Einbringung von Gesetzesänderungen und auf Länderebene.
Bedauerlich ist, dass in der heutigen Sitzung nicht alle ostdeutschen Länder dem zustimmten. Wir fordern Schwarz –Rot in Berlin, Sachsen und Mecklenburg – Vorpommern auf, der Bundesratsinitiative aus Brandenburg im Juni zuzustimmen.
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