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Neues Schulgesetz: Demokratischer, gerechter und qualifizierter

Mit dem neuen Gesetz wird das Schulsystem in Brandenburg demokratischer, es bereitet besser auf Inklusion vor, für die Schulträger wird es gerechter und wir steigern die Unterrichtsqualität. Schülerinnen und Schülern in der Grundschule können demnächst aktiv an Schulbelangen mitwirken.

Mit dem neuen Gesetz wird das Schulsystem in Brandenburg demokratischer, es bereitet besser auf Inklusion vor, für die Schulträger wird es gerechter und wir steigern die Unterrichtsqualität. Schülerinnen und Schülern in der Grundschule können demnächst aktiv an Schulbelangen mitwirken. So wird es Schülerkonferenzen an allen Schulen geben und ab der vierten Klasse werden Klassensprecher gewählt. Die Schülersprecher können zukünftig direkt gewählt werden.

Mit dem Schulgesetz wird in verschiedenen Bereichen der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf angepasst und der Einsatz von sonstigem pädagogischen Personal vereinfacht - zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Arbeit im Gruppenunterricht. Dafür hat die Koalition mit 270 Stellen für 2018 vorgesorgt. Für eine gerechtere Beurteilung unserer Kleinsten in den Schulen wird auch in der 2. Klasse auf Noten verzichtet, mit der Option dies auch in Klasse 3 und 4 zu tun. Außerdem wird es strengere Regeln zur Beschulung von Flüchtlingen geben, um sie schneller zu integrieren. Nach spätestens drei Monaten gilt für sie die Schulpflicht.


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