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Dr. Andreas Bernig

Mindestlohn: Brandenburg bleibt Vorreiter

Mit der Novellierung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum 1. Oktober 2016 beschloss der Landtag eine Erhöhung des Vergabe-Mindestlohnes auf 9 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn bleibt nach wie vor darunter.

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde steigen. Das hat das Kabinett nun beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt­politische Sprecher Dr. Andreas Bernig:

 

Brandenburg war und ist Vorreiter beim Mindestlohn. Seit dem 01.01.2012 gilt in Brandenburg das Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und ein Mindestlohn für öffentliche Vergaben. Mit der Novellierung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum 1. Oktober 2016 beschloss der Landtag eine Erhöhung des Vergabe-Mindestlohnes auf 9 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn bleibt nach wie vor darunter.

 

Ebenso wichtig wie die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes wäre die Abschaffung aller Ausnahmen. Auch Langzeitarbeitslose haben bei Arbeitsaufnahme einen Anspruch auf Mindestlohn. Es gibt keinen Grund, sie wie Arbeitnehmer zweiter Klasse zu behandeln.

 

Wer arbeitet, muss von seiner Arbeit leben können. Dazu gehört ein faires und auskömmliches Arbeitsentgelt. Nur so ist man auch im Alter vor Armut geschützt. Das wird mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes um 34 Cent nicht erreicht.


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