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Hans-Jürgen Scharfenberg

LINKE beschließt Änderungen zum Leitbildentwurf

Die Fraktion DIE LINKE hat am vergangenen Dienstag Änderungen zum Entwurf des Leitbildes für die „Verwaltungsstrukturreform 2019“ beschlossen. In der Anhörung zum vorgelegten Entwurf der Beschlussempfehlung gab es von den Vertretern der Kommunen Kritik und Hinweise zu Änderungen am vorgelegten Entwurf.

Die Fraktion DIE LINKE hat am vergangenen Dienstag Änderungen zum Entwurf des Leitbildes für die „Verwaltungsstrukturreform 2019“ beschlossen. In der Anhörung zum vorgelegten Entwurf der Beschlussempfehlung gab es von den Vertretern der Kommunen Kritik und Hinweise zu Änderungen am vorgelegten Entwurf. Die Fraktion hat darüber beraten und neben verschiedenen redaktionellen auch deutliche inhaltliche Änderungen beschlossen. Im Einzelnen: 

 

1. Zusätzliche Unterstützung im Falle eines Kreissitzverlustes 

Wenn eine bisherige Kreisstadt diesen Status verliert, ist das nicht zwingend mit dem Verlust von Verwaltungsstandorten verbunden. Trotzdem soll die Landesregierung aufgefordert werden, zusammen mit den Gesetzentwürfen über die zukünftigen Kreissitze, auch Vorschläge für die Unterstützung derjenigen Städte vorzulegen, die den Kreissitz verlieren.

 

2. Bekenntnis zur strikten Konnexität 

Durch Streichung des Bezugsjahres 2014 wird klargestellt, dass für die Berechnung der Kosten der Funktionalreform das verfassungsrechtliche Gebot der Konnexität uneingeschränkt gilt. Die bisherige Formulierung war durch die Verwendung der Jahreszahl 2014 missverständlich und führte zu der Sorge, dass nur die Kosten ersetzt werden sollen, wie sie bis zum 31.12.2014 entstanden waren. Deshalb soll auf diesen Bezug verzichtet werden.

 

3. Erhöhung des Transformationskostenzuschusses 

Nunmehr soll jeder neu gebildete Landkreis für reformbedingte Einmal-Kosten einen Betrag in Höhe von mindestens je 1,5 Mio. Euro pro Ausgangsgebietskörperschaft erhalten. Damit sollen Kosten abgedeckt werden, die im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Verwaltungen entstehen. Bisher war dieser Betrag auf 1,5 Millionen begrenzt. In der Anhörung wurde insbesondere die Höhe des Ausgleichbetrages als zu gering kritisiert. Jetzt soll klargestellt werden, dass dieser Zuschuss z.B.  für die Einbindung von Daten oder die Bildung neuer Verwaltungen verwendet wird. Da die Höhe des tatsächlich notwendigen Ausgleichsbetrages zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelt werden kann, wollen wir politisch signalisieren, dass auf mögliche höhere Kosten reagiert werden soll. 

 

4. Aufgabenübertragungen auf die Kommunen - Funktionalreform II

Die Landesregierung wird aufgefordert, Vorschläge für eine Ergänzung des zu übertragenen Aufgabenkatalogs im 1. Halbjahr 2017 vorzulegen 

 

Diese und weitere Änderungen werden in die Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 30. Juni 2016 eingebracht.


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