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Ralf Christophers

Landtagsfraktion debattiert Verwaltungsstrukturreform

Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrer Klausurtagung den bisherigen

Dialog zum Leitbildentwurf zur Verwaltungsstrukturreform

ausgewertet und entsprechende Schlussfolgerungen gezogen.

Das ist jetzt unsere Grundlage für die weitere Diskussion und das

parlamentarische Verfahren bis zur Beschlussfassung des Landtages

im Juli 2016.

Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrer Klausurtagung den bisherigen Dialog zum Leitbildentwurf zur Verwaltungsstrukturreform ausgewertet und entsprechende Schlussfolgerungen gezogen. Das ist jetzt unsere Grundlage für die weitere Diskussion und das parlamentarische Verfahren bis zur Beschlussfassung des Landtages im Juli 2016.

 

Im Einzelnen:

 

1.Funktionalreform

Die bisherigen Anhörungen zur Funktionalreform haben gezeigt, dass es starke Gegenargumente zu Teilen der vorgeschlagenen Aufgabenübertragungen gibt. Das gilt insbesondere für den Bereich der Forstverwaltung und für die Kommunalisierung der Aufgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV).

Diese Kritik nehmen wir auf. Deshalb empfehlen wir, die Bewirtschaftung und den Umbau des Landeswaldes, die Ausbildung von Forstwirten und die gemeinwohlorientierten Aufgaben des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswalde (LFE) nicht zu kommunalisieren. Sie sollen in der Verantwortung des Landes bleiben.

Das LASV soll in Form eines Kommunalverbandes mit Sitz in der Stadt Cottbus angesiedelt werden.

Die Diskussion zur weiteren Vorhaben der Funktionalreform wird die Fraktion fortsetzen.

 

2. Änderungen am Entwurf des Leitbildes

Die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass es in der Bevölkerung eine große Ablehnung gegenüber unüberschaubaren Großkreisen gibt. Deshalb empfehlen wir:

  • die Mindesteinwohnerzahl für die Landkreise von 175.000 Einwohnern auf 150.000 Einwohner zu senken,
  • bei einer Neubildung von Landkreisen die Kreise nicht zu teilen, sondern als Ganzes zu fusionieren,
  • die Entscheidung über die Kreissitze der neuen Landkreise im Landtag zu treffen.

Wir wollen eine Reform mit Augenmaß.

 

3. Aufgabenverteilung bei der Einkreisung von kreisfreien Städten

Die bisher kreisfreien Städte sollen in ihrer Bedeutung als Oberzentren gestärkt werden. Hier fordern wir die Landesregierung auf, bis März 2016 einen Vorschlag auf den Tisch zu legen, der die künftige Verteilung und Finanzierung von Aufgaben im Falle von Einkreisungen regelt. Dabei geht es insbesondere darum, ob beispielsweise der ÖPNV, dieDenkmalpflege, die Straßenverkehrsbehörde, die Bauaufsicht und die Abfallentsorgung in der Verantwortung der Städte verbleiben können, um so Bürgernähe zu gewährleisten.

 

4. Finanzierung der Reform

Anders als z.B. Mecklenburg–Vorpommern wird Brandenburg seine Finanzierungsverantwortung im Rahmen der Reform von Anbeginn wahrnehmen. Wir werden die Reform mit bis zu 415 Mio € Landesmittel begleiten.

Das Land schafft gute Rahmenbedingungen für einen Erfolg der Reform, indem es eine umfassende Teilentschuldung vornimmt. Diese betrifft insbesondere die Oberzentren mit ihren hohen Kassenkrediten, aber auch Landkreise, die von der Reform betroffen sind sowie Städte und Gemeinden, die die Bedingungen des Leitbildes erfüllen. Desweiteren werden zur Anpassung der Standards bei Aufgabenübertragungen im Fall von Kreisneugliederungen Zuschüsse durch das Land gewährt. Mit einer einmaligen Transformationspauschale für die neuen Landkreise wird die Verwaltungsstrukturreform abgerundet. Angesichts der Größe dieser Reformaufgabe erwarten wir von der kommunalen Familie bei der Teilentschuldung – zusätzlich zu den dafür eingesetzten Landesmitteln - eine solidarische Mitfinanzierung in Höhe von 50 Prozent, gestreckt über einen Zeitraum von 10 Jahren - beginnend mit dem Jahr 2019.

 

5. Zeitlicher Ablauf

Nach der Entscheidung des Landtages im Juli 2016 soll das Leitbild zügig umgesetzt werden. Die gesetzgeberische Regelung zu den Kreisneugliederungen und zur Funktionalreform soll im Laufe des Jahres 2017 erfolgen.


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