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Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen

„Die Zeit ist reif! Machen wir uns gemeinsam stark für die Aufnahme Kinderrechten in das Grundgesetz“, plädierte Diana Golze in dieser Woche im Landtag.

„Die Zeit ist reif! Machen wir uns gemeinsam stark für die Aufnahme Kinderrechten in das Grundgesetz“, plädierte Diana Golze in dieser Woche im Landtag. Dort stand die Stärkung von Kinderrechten und ihre Aufnahme ins Grundgesetz auf Antrag der Fraktionen von SPD, LINKE und Grünen auf der Tagesordnung. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992 – aber vollständig umgesetzt ist sie immer noch nicht. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Diana Golze bekräftigte noch einmal die Forderung endlich Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Für sie spiegelt die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz einen gemeinsamen Willen von Staat und Gesellschaft wider, der in etlichen Landesverfassungen - wie bei uns in Brandenburg - seinen Ausdruck gefunden hat. Auch der Bundesrat hat bereits in mehreren Anläufen die Bundesregierung aufgefordert, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern - zuletzt im Februar dieses Jahres. Sowohl die Jugendministerkonferenz als auch die Konferenz der Justizminister, letztere unter dem Vorsitz von Minister Stefan Ludwig für Brandenburg, haben ebenfalls Beschlüsse gefasst, sich für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz einzusetzen. Diana Golze verwies  auf die unzähligen Änderungen des Grundgesetzes. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet bei den Kinderrechten immer wieder das Argument einer schlanken Verfassung vorgebracht werde.


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