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Für ein konsequentes bundesweites Nachtflugverbot! Im Interesse des ganzen Landes!

Der Landesvorsitzende der LINKEN, Stefan Ludwig, hat den Ausgang des Volksbegehrens mit großem Respekt kommentiert.

Der Landesvorsitzende der LINKEN, Stefan Ludwig, hat den Ausgang des Volksbegehrens mit großem Respekt kommentiert.

„Für die Brandenburgische LINKE ist das Ergebnis Motivation und Anlass, weiter und noch stärker als bisher für ein bundesweit einheitliches Nachtflugverbot zu kämpfen. Für die LINKE war und ist der Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm, insbesondere vor Fluglärm, ein wichtiges Anliegen. Auch deshalb sind wir für eine Reduzierung insbesondere des innerdeutschen Flugverkehrs.

Und deshalb wollen wir nicht, dass der nationale und internationale Luftverkehr über einen weiteren Flughafenstandort in unserer Region abgewickelt wird. Diesem Ansinnen des Volksbegehrens werden wir weiterhin nicht folgen, auch weil die Finanzierung eines weiteren Standortes zu Lasten der Landeskasse zu extremem Spardruck bei allen anderen Aufgaben des Landes führen würde und eine solche Investition weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll wäre.

Wir folgen aber dem Volksbegehren bei der Forderung nach einem konsequenten Nachtflugverbot. Dies kann nicht allein in Brandenburg durchgesetzt werden. Deshalb werden wir jetzt den Druck auf den Bund erhöhen. Wir werden eine Onlinepetition starten, die bundesweit eindeutige konsequente Nachtflugverbotsregelungen fordert. Darüber hinaus bleiben wir bei unserer Forderung, endlich einen bundesweiten Volksentscheid im Grundgesetz zu regeln. Über all das werden wir am 9. Dezember mit dem Parteivorstand der LINKEN im Bund beraten.

Zudem drängen wir im Land auf eine Bundesratsinitiative für ein bundesweites Nachtflugverbot. Auch das ist aus unserer Sicht das Gebot der Stunde und nimmt den Willen der Bürgerinnen und Bürger, die sich am Volksbegehren beteiligt haben, auf.“

Der Erfolg des Volksbegehrens ist auch durch die verbesserte Volksgesetzgebung erreicht worden: „Erstmals ist es gelungen, dass in Brandenburg ein Volksbegehren die gesetzlichen Hürden genommen hat. Das ist auch ein Ergebnis der durch die LINKE im Landtag durchgesetzten veränderten Zugangsbedingungen zum Volksbegehren - Verlängerung der Eintragungsfristen von bislang drei auf sechs Monate, Absenkung des Teilnahmealters auf 16 Jahre, Erleichterung der Eintragungen durch die Modifizierung der Eintragungsorte“, schließt Ludwig.


Siehe auch Erklärung von Thomas Nord, MdB

ddmmyy


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