Fragen an Verbraucherschutzstaatssekretärin Anne Quart
Unsere Staatssekretärin für Verbraucherschutz Anne Quart zu Flatrate-Angeboten, geplanter Obsoleszenz und dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP/CETA.
Unsere Staatssekretärin für Verbraucherschutz Anne Quart zu Flatrate-Angeboten, geplanter Obsoleszenz und dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP/CETA.
Bei der jüngsten Verbraucherschutzminister-Konferenz wurden Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Flatrate-Angeboten der Mobilfunkbetreiber thematisiert. Werden die Kunden von den Unternehmen absichtlich getäuscht?
Manche Kundinnen und Kunden werden auf jeden Fall durch die Werbeversprechen in die Irre geführt. Zwar gibt es inzwischen verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen, beispielsweise dass Reduzierungen von Surfgeschwindigkeiten nicht zulässig sind, wenn das Angebot vorher insgesamt als „Flatrate“ beworben wurde. Wir als Fachpolitiker haben jedoch die Sorge, dass diese Gerichtentscheidungen allein nicht ausreichen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen. Deshalb ist einstimmig eine Prüfbitte an den Bund zur verbindlichen Darstellung des Begriffs Flatrate gerichtet worden.
Das Thema der geplanten Obsoleszenz, also dem geplanten Verschleiß von Produkten, geistert seit Jahren durch die Medien. Ist das nicht eine bloße Verschwörungstheorie oder eine moderne Legende?
Sicher, der Begriff ist schwer zu fassen. Doch wir erleben, dass immer mehr Produkte aus nicht nachvollziehbaren Gründen so konstruiert werden, dass sie schnell kaputt gehen und eine Reparatur sehr schwierig und extrem teuer ist. Oftmals lohnt es sich dann eben nicht mehr und es muss ein neues Gerät angeschafft werden. Dies ist aus Sicht des Verbraucherschutzes, aber auch aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit, ein unhaltbarer Zustand. Hier wollen wir mehr Transparenz seitens der Hersteller, denkbar wäre zum Beispiel ein Gütesiegel. Technische Innovation und intelligentes Design sollten dazu beitragen Ressourcen effektiver und sinnvoller einzusetzen und nicht deren Verschwendung begünstigen.
Sehr intensiv werden zur Zeit die möglichen Auswirkungen der transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP/CETA auf die Verbraucherrechte und auf die Verbraucherschutzstandards diskutiert. Wie ist Ihr Eindruck der Debatte?
„Bei TTIP und CETA gibt es viele Debatten. Wir sind uns mit einigen anderen Ländern einig, dass man genau hinschauen muss. Wir sehen Gefahren der Abkommen, die unsere Verbraucherschutzstandards in Frage stellen könnten. Für mich stehen folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt der Verhandlungen: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen jederzeit gut über die Verhandlungen informiert sein. Der Verbraucherschutz muss gegenüber wirtschaftlichen Interessen gestärkt werden. Und das in Europa geltende Vorsorgeprinzip muss erhalten bleiben und politische Entscheidungen dürfen nicht in die Hände von privaten Schiedsgerichten gelegt werden. Außerdem dürfen wir die Auswirkungen auf wirtschaftlich schwächere Länder nicht vergessen. Dann ließe sich auch wieder eine offenere Debatte über die Vor- und Nachteile solcher Freihandelsabkommen führen.
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