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Christian Görke

Finanzminister Görke: Zuweisungen an die Kommunen steigen um mehr als 105 Millionen Euro

Die 417 Städte und Gemeinden sowie die 14 Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg erhalten in diesem Jahr in der Summe so viele Zuweisungen vom Land wie noch nie. Für Märkisch-Oderland bedeutet das Mehreinnahmen von über 3 Mio €.

Die 417 Städte und Gemeinden sowie die 14 Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg erhalten in diesem Jahr in der Summe so viele Zuweisungen vom Land wie noch nie. Darauf hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke heute hingewiesen. Auf Basis des beschlossenen Nachtragshaushaltes 2018 und des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes hat das Ministerium der Finanzen nun für 2018 die Schlüsselzuweisungen festgesetzt. Danach steigen die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich an die Kommunen um mehr als 105 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Darüber hat das Finanzministerium jetzt die kommunalen Spitzenverbände informiert, die Kommunen erhalten in diesen Tagen entsprechende Bescheide über die für sie festgesetzten Schlüsselzuweisungen.

Finanzminister Görke hob hervor, dass die Finanzausgleichsmasse, die das Land nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz den Gemeinden, Städten und Landkreisen zur Verfügung stellt, damit im Jahr 2018 auf 2,080 Milliarden Euroanwächst. „Für Brandenburg ist das ein Rekordniveau. Obwohl die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen weiterhin rückläufig sind, erhalten die Brandenburger Kommunen damit nach dem kommunalen Finanzausgleich mehr finanzielle Mittel als je zuvor vom Land“, sagte Görke. Insgesamt stiegen die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich um mehr als 105 Millionen Euro. „Die kommunale Familie partizipiert damit vor allem an den Mehreinnahmen des Landes. Die gute konjunkturelle Lage sowie die erfreuliche Beschäftigungssituation sorgen auch in Brandenburg für eine weiterhin positive Entwicklung der Steuereinnahmen“, erläuterte der Finanzminister.

Der wesentliche Teil der Finanzausgleichsmasse sind die allgemeinen Schlüsselzuweisungen; sie betragen 2018 insgesamt 1,736 Milliarden Euro. Davon erhalten die vier kreisfreien Städte zusammen knapp 380 Millionen Euro und damit rund 24 Millionen Euro mehr als in den Orientierungsdaten 2018 ausgewiesen waren: Für Brandenburg an der Havel steigen die Schlüsselzuweisungen um rund 3,2 auf 72,8 Millionen Euro (+4,55 Prozent), für Cottbus um rund 5,3 auf 103,2 Millionen Euro (+5,41 Prozent), für Frankfurt (Oder) um knapp 2,5 auf knapp 57,3 Millionen Euro (+4,52 Prozent) und für die Landeshauptstadt Potsdam um rund 13,1 auf knapp 146,7 Millionen Euro (+9,83 Prozent). Auch die 14 Landkreise profitieren von den erhöhten allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Sie erhalten zusammen um 30,5 Millionen Euro höhere Schlüsselzuweisungen für 2018 als in den Orientierungsdaten 2018 ausgewiesen waren (siehe Tabelle).

Bei den Städten und Gemeinden steigen die allgemeinen Schlüsselzuweisungen beispielsweise prozentual überdurchschnittlich für Berkholz-Meyenburg (Uckermark) um 24.234 auf 289.249 Euro (+9,14 Prozent), für Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) um 586.789 auf knapp 5 Millionen Euro (+13,38 Prozent), für Dallgow-Döberitz (Havelland) um 446.757 auf rund 3,1 Millionen Euro (+16,69 Prozent) oder für Hoppegarten(Märkisch-Oderland) um 658.535 auf rund 3,6 Millionen Euro (+22,30 Prozent).

Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen werden nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz die eigene Steuerkraft, der Finanzbedarf der Kommune und deren Einwohnerzahl (sowie die „Einwohnerveredlung“ bei entsprechender Gemeindegröße) berücksichtigt. Gegenüber den Orientierungsdaten 2018 steigen die nun festgesetzten Zuweisungen für die 417 Städte und Gemeinden sowie die 14 Landkreise und kreisfreien Städte durchschnittlich um 6,35 Prozent. Insgesamt teilen sich die allgemeinen Schlüsselzuweisungen wie folgt auf:

Kreisfreie Städte für Kreisaufgaben:

72.948.000 Euro

+4.575.000 Euro*

 

Kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte für Gemeindeaufgaben

1.177.587.000 Euro

+73.857.000 Euro*

Landkreise

486.319.000 Euro

+30.501.000 Euro*

* im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsplan 2018

 

 

Hintergrund:

Schlüsselzuweisungen 2018 an Landkreise

Vergleich der Schlüsselzuweisungen 2018 und Orientierungsdaten 2018:

Landkreis

Einwohner

 

 

 

Schlüsselzuweisungen

insgesamt

Abweichung

Orientierungs-
daten 2018

Festsetzung 2018

absolut

pro Einw.

relativ %

3

4

5

6

7

Barnim

179.365

38.754.474

41.626.293

2.871.819

16,01

7,41

Dahme-
Spreewald

166.074

0

0

0

0,00

0,00

Elbe-Elster

104.397

34.193.845

35.631.486

1.437.641

13,77

4,20

Havelland

159.685

37.344.168

40.072.249

2.728.081

17,08

7,31

Märkisch-
Oderland

191.685

48.108.497

51.200.646

3.092.149

16,13

6,43

Oberhavel

208.639

29.167.261

32.462.855

3.295.594

15,80

11,30

Oberspreew.-
Lausitz

111.962

29.147.013

30.692.582

1.545.569

13,80

5,30

Oder-Spree

178.849

47.630.476

49.153.620

1.523.144

8,52

3,20

Ostprignitz-
Ruppin

99.414

33.801.696

35.719.420

1.917.724

19,29

5,67

Potsdam-
Mittelmark

212.207

49.988.678

53.900.057

3.911.379

18,43

7,82

Prignitz

77.813

28.585.356

29.909.121

1.323.765

17,01

4,63

Spree-Neiße

116.826

34.511.260

36.202.231

1.690.971

14,47

4,90

Teltow-
Fläming

164.771

30.850.665

33.968.660

3.117.995

18,92

10,11

Uckermark

120.878

40.305.502

42.368.027

2.062.525

17,06

5,12

insgesamt

2.092.565

482.388.891

512.907.247

30.518.356

14,58

6,33

 

Die aktuelle Erhöhung ergibt sich unter anderem aus der Berücksichtigung der Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2017 für das Haushaltsjahr 2018, welche für das Land Mehreinnahmen prognostiziert hatte. Danach beträgt der kommunale Anteil an den Mehreinnahmen des Landes in Höhe von 199 Millionen Euro für das Jahr 2018 rund 39,8 Millionen Euro. Zudem wird die vorläufige Steuerabrechnung für das Jahr 2017in Höhe von rund 56 Millionen Euro bereits im Jahr 2018 – und somit ein Jahr früher als regulär vorgesehen – an die Kommunen weitergereicht.

Im Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz setzt sich die Finanzausgleichsmasse aus der so genannten Verbundmasse und den Einnahmen aus der Finanzausgleichsumlage sowie den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen nach § 11 Absatz 3a Finanzausgleichsgesetz des Bundes (sogenannte Hartz IV–Sonderbedarfsergänzungszuweisungen) zusammen. Die Verbundmasse wiederum bildet sich aus 20 Prozent der Landeseinnahmen aus Steuern, dem Länderfinanzausgleich und den Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen sowie 40 Prozent der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen gemäß § 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz des Bundes.

Aus der Finanzausgleichsmasse werden neben den allgemeinen und den investiven Schlüsselzuweisungen für kreisfreie Städte, Gemeinden und Landkreise unter anderem auch der Schul-, Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich gezahlt.


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