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Dr. Volkmar Schöneborg

Der „NSU“ reichte bis nach Brandenburg!

Aufgrund der beharrlichen Arbeit der Nebenklägervertreter_Innen ist zudem deutlich geworden: Der „NSU“ war keine isolierte Bande von drei Neonazis, wie die Bundesanwaltschaft meint. Die Gruppe hatte zahlreiche Helfer, vor allem im rechtsextremen Netzwerk „Blood & Honour“.

Im Zusammenhang mit dem Urteil des OLG München gegen Beate Zschäpe erklärt der Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags Brandenburg, Dr. Volkmar Schöneburg:

Mit der Urteilsverkündung des OLG München endet nach fünf Jahren das Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe und die Mitangeklagten. Es ist ein Strafprozess, dem viele Aufgaben zugedacht waren. Es sollte nicht allein die Schuld an neun rassistischen Morden, dem Mord an einer Polizistin sowie zwei Bombenanschlägen und 15 Banküberfällen untersucht werden. Für die bundesweite Öffentlichkeit ging es auch um die zwingend notwendige politische Aufarbeitung der Geschehnisse um den so genannten Nationalsozialistischen Untergrund.

Dass diese restlos gelungen ist, wird niemand behaupten wollen. Immer noch ist beispielsweise unklar, wie und warum die Mordopfer konkret ausgewählt wurden. Ohne ernstliche Konsequenzen ist auch das systematische Versagen von Verfassungsschutz- und Ermittlungsbehörden geblieben. Deren zweifelhafte Arbeitsmethoden und latent rassistische Einstellung zu den Opfern offenbaren nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem.

Aufgrund der beharrlichen Arbeit der Nebenklägervertreter_Innen ist zudem deutlich geworden: Der „NSU“ war keine isolierte Bande von drei Neonazis, wie die Bundesanwaltschaft meint. Die Gruppe hatte zahlreiche Helfer, vor allem im rechtsextremen Netzwerk „Blood & Honour“. Letzteres konnten wir ebenso im brandenburgischen Untersuchungsausschuss herausarbeiten. So reichte das rechtsextreme Milieu im Fritz-Heckert-Viertel in Chemnitz, in dem das „Trio“ Anfang des Jahres 1998 aufgenommen wurde, personell bis nach Potsdam und Brandenburg an der Havel.

Die Urteilsverkündung des OLG München bildet daher einen wichtigen Punkt, darf aber kein Schlussstrich unter die Aufarbeitung des „NSU“ sein.


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