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Brandenburg auf Bundesebene: Zur Erbschaftssteuer und Integrationskosten

Information zur heute im Bundesrat behandelten Erbschaftssteuer und eine Stellungnahme zum gestrigen Ministerpräsident*innentreffen zu den Integrationskosten.

Zum Kompromiss des gestrigen Ministerpräsidententreffens mit der Bundeskanzlerin zur künftigen Verteilung der Integrationskosten im Rahmen der Flüchtlingspolitik zwischen Bund und Ländern erklärt Brandenburgs Finanzminister Christian Görke:

"Angesichts der realen Herausforderungen bei der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts, vor denen wir hier in Brandenburg momentan stehen, erkenne ich anhand der gestrigen Vereinbarungen eine neue Arbeitsgrundlage, welche jedoch ausgebaut werden muss. Unser Ziel, und damit waren wir uns mit allen Ländern einig, ist immer eine faire und damit hälftige Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten gewesen. Mit den gestrigen Ergebnissen ergibt sich rein rechnerisch eine Entlastung des Landehaushaltes durch den Bund für die flüchtlingsbedingten Aufwendungen von rund 40 Prozent. Insofern stelle ich als Finanzminister fest: Zufriedenheit fühlt sich anders an. Deshalb sind weitere Gespräche auf allen Ebenen zu führen."

 

 

Erbschaftsteuerreform erreicht den Vermittlungsausschuss

Finanzminister Christian Görke hat den heutigen Entschluss des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss anzurufen, begrüßt: "Ich werte das als einen Erfolg für uns. Unsere monatelangen Bemühungen, damit die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform der Erbschaftsteuer zumindest den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtsurteils gerecht wird, sehe ich damit auf einem guten Weg."

 

In seiner Rede führte er unter anderem aus: "Neben verfassungsrechtlichen Bedenken, kritisierten wir insbesondere, dass der damals vorgelegte Gesetzentwurf die Möglichkeiten einer Erbschaftsteuer-Reform zur gerechteren Umverteilung von Vermögen nicht nutzt und auch zusätzliche Einnahmepotentiale für die öffentliche Hand nicht erschließt. So betrug im Jahr 2014 das bundesweit vererbte bzw. verschenkte Vermögen insgesamt 109 Milliarden Euro. Das erzielte Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer dagegen nur 5,45 Milliarden Euro - also lediglich fünf Prozent. Aufgrund der vorgesehenen Änderung bei der Unternehmensbewertung, die eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage um 30 Prozent befürchten lässt, würde es sogar zu Mindereinnahmen in erheblichem Umfang kommen! Für Brandenburg bedeutet das: Nicht einmal das gegenwärtige Aufkommen von jährlich 25 Millionen Euro würde erzielt."

 

Die weitreichenden Verschonungsregeln für Firmenerben sind damit auch mit den Stimmen Brandenburgs im Bundesrat vorerst gestoppt worden. Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 hatte das höchste deutsche Gericht zu weitreichende erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln für Firmenerben als teilweise verfassungswidrig erkannt und für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt.


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