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Bedenken gegen Massentierhaltung ernst nehmen

Die Koalitionsfraktionen haben sich heute darauf verständigt, die Volksinitiative „Stoppt Massentierhaltung“ abzulehnen. Einige der Forderungen der Volksinitiative sind in der vorgeschlagenen Form nicht umsetzbar oder haben sich bereits erledigt. Ungeachtet dessen nimmt DIE LINKE die Kritik der Volksinitiative an der intensiven Tierhaltung sehr ernst.

Die Koalitionsfraktionen haben sich heute darauf verständigt, die Volksinitiative „Stoppt Massentierhaltung“ abzulehnen. Einige der Forderungen der Volksinitiative sind in der vorgeschlagenen Form nicht umsetzbar oder haben sich bereits erledigt. Dazu gehört beispielsweise die Forderung nach einem Verbot von Eingriffen an Nutztieren durch das Land: Das kann aus rechtlichen Gründen nur auf Bundesebene geregelt werden.

 

Ungeachtet dessen nimmt DIE LINKE die Kritik der Volksinitiative an der intensiven Tierhaltung sehr ernst.

Große Tierhaltungsanlagen gefährden die Akzeptanz auch für andere Formen der Tierhaltung im Land, die für die Wertschöpfung im ländlichen Raum von großer Bedeutung sind. Negative Auswirkungen auf Anwohner und Umwelt sollen vermieden werden. Aus unserer Sicht muss in der Tierhaltung umgesteuert werden, wobei sowohl der Bund als auch das Land gefragt sind.

 

Erste Schritte möchten die Koalitionsfraktionen mit einem Entschließungsantrag auf den Weg bringen:

• So soll die neue Agrarinvestitionsförderung nach Vorliegen erster Erfahrungen evaluiert werden.

• Tierhaltungsanlagen ohne Flächen für den Futteranbau sollen nicht mehr gefördert werden.

• Der Vollzug des Tierschutzgesetzes soll verbessert werden und die Einrichtung eines Tierschutzbeauftragten wird geprüft.

 

Nach Auffassung der LINKEN wären darüber hinaus weitere Schritte anzustreben, auf die wir uns in der Koalition bislang nicht verständigen konnten. Dazu gehört eine Konzentration der Agrarinvestitionsförderung auf Anlagen mit besonders hohen Tierwohlstandards (Premiumförderung), eine Obergrenze der Tierzahl pro Anlage und die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände, um eine wirkungsvolle Umsetzung von Tierschutzrege-lungen zu erleichtern.


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