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Was ist ...?

An unsere engagierten Gemeindevertreter*innen ist die Bitte herangetragen worden, für ein wenig mehr Verständlichkeit und Aufklärung bei bestimmten Fragen zu sorgen.

In diesem Artikel werden wir zu den Normenkontrollklagen, dem Mitwirkungsverbot des Bürgermeisters und was im Zusammenhang mit Vereinen privat und gemeinnützig bedeutet, Antworten geben.

 

Normenkontrollklage

Im Falle von Neuenhagen geht es um Normenkontrollklagen, die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geprüft werden. Hauptsächlich werden Bebauungspläne als Satzungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Weitere Informationen gibt es dazu bei de.wikipedia.org/wiki/Normenkontrolle.
In Neuenhagen haben fünf Bürger*innen Normenkontrollklagen gegen den Bebauungsplan Gruscheweg 6 eingereicht. Wie im MOZ Interview unseres Bürgermeisters vom 04.02.2021 zu lesen ist, hat auch sein Bruder so eine Normenkontrollklage eingereicht.
Die Verhandlung zu diesen fünf Verfahren, auch Hauptverfahren genannt, ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für März angesetzt. Vermutlich könnte es ein Urteil im ersten Halbjahr dazu geben.
Im vergangenen Oktober 2020 hat das Gericht einer dieser Klagen Rechtsschutz gewährt. Rechtsschutz können Kläger*innen beantragen, damit sich nicht der Grund ihrer Klage erübrigt. Im Falle der fünf Normenkontrollklagen wären diese hinfällig, wenn der Gruscheweg 6 fertig gebaut wäre und das Gericht die Klagen aber noch nicht verhandelt hätte.
Was der Inhalt dieser fünf Klagen ist, ist leider nicht öffentlich. Jedoch hat das Gericht zum Antrag auf Rechtsschutz im Oktober 2020 in seiner Begründung klargestellt, welche Veränderungen es jetzt von der Gemeinde erwartet. Hauptsächlich wird auf die Verkehrsproblematik der Jahn- und Fichtestraße und die geringe Berücksichtigung von Bedürfnissen der Anwohner*innen dieser beiden Straßen eingegangen.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass die immer wieder erwähnten Beschlussvorlagen zu einem Ergänzenden Verfahren der Verwaltung und des Bürgermeisters Scharnke nicht mit den Ausführungen des Gerichtes übereinstimmen (077/2019, 124/2019, 051/2020). Während es bei diesen Beschlussvorlagen immer um die Wohnungen des Gruschewegs 6 und den Schallschutz in diesen Wohnungen ging, ist diese Problematik für das Gericht überhaupt nicht von Bedeutung. Auch nicht für die Kläger*innen der Normenkontrollklagen.


Mitwirkungsverbot des Bürgermeisters Ansgar Scharnke

Das erste Mal ist in der Niederschrift vom 20.02.2020 ein Mitwirkungsverbot durch den Bürgermeister angezeigt.
sessionnet.krz.de/neuenhagen-bei-berlin/bi/si0057.asp,


Was bedeutet gemeinnützig und privat im Zusammenhang mit Vereinen?

Ein Verein ist die Grundform der privaten Körperschaft. (https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland))
Ein Verein gehört den Mitglieder*innen und wenn er den Antrag auf Gemeinnützigkeit stellt, muss Folgendes beachtet werden.
Gemeinnützig ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bedeutet, dass keine Gewinne gemacht werden dürfen und nur eine bestimmte Summe an Rücklagen gebildet werden können.

 

 


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