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Sorge beim Deutschen Städte- und Gemeindbund (DStGB) und bei Europaminister Breuer über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

Dr. Gerd Landsberg (DStGB) und Europaminister Michael Breuer sind über die Einschränkung des kommunalen Handlungsspielraumes durch den Europäischen Gerichtshof in der Daseinsvorsorge besorgt.

Dr. Gerd Landsberg (DStGB) und Europaminister Michael Breuer sind über die Einschränkung des kommunalen Handlungsspielraumes durch den Europäischen Gerichtshof in der Daseinsvorsorge besorgt.

Mit großer Sorge sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dass durch die Vorgaben des europäischen Vergabe- und Wettbewerbsrechts das Recht der Kommunen eingeschränkt wird, eigenverantwortliche Entscheidungen über die Erbringung von Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu treffen, z. B. im Bereich der Abfall- und Abwasserentsorgung. Stück für Stück wird den Städten und Gemeinden von der EU das Recht genommen, selbst zu entscheiden, ob sie öffentliche Dienstleistungen entweder selbst durchführen oder aber an Private vergeben möchten.

Dieses Thema wurde bei der Sitzung des Europaausschusses des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 05.12.2005 in Bonn behandelt, bei der als hochrangiger politischer Gast der nordrhein-westfälische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Michael Breuer, teilnahm. Breuer: „Die Landesregierung unterstützt die Städte und Gemeinden. Wir wollen einen vernünftigen Ausgleich zwischen europäischen Anliegen und kommunaler Aufgabenstellung.“

„Der Handlungsspielraum der Kommunen bei der Organisation der örtlichen Daseinsvorsorge wird nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes stark eingeengt. Der Europäische Gerichtshof hat den Kommunen bei der Vergabe von Daseinsvorsorgeleistungen weitgehende Ausschreibungspflichten auferlegt. Die Kommunen können nicht mehr ohne weiteres gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, beauftragen. Dadurch werden dritte, private Unternehmen verstärkt zum Zuge kommen“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in Bonn. Die Ver- und Entsorgungsstrukturen in den Kommunen würden sich nachhaltig ändern.

Erst jüngst hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Reihe von Entscheidungen die kommunalen Handlungsspielräume durch die Schaffung von Ausschreibungspflichten entscheidend eingeschränkt. In einer Entscheidung hatte der EuGH die Übertragung der Abfallentsorgung durch die Stadt Halle/Saale an eine von ihr zu 75 % beherrschte gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft dem EU-Vergaberecht mit der Begründung unterstellt, eine auch noch so geringe Minderheitsbeteiligung eines Privaten (Bsp.: 1 %) führe zu einer Ausschreibungspflicht. In der zweiten Entscheidung hielt der EuGH eine gesetzliche Regelung, wonach Gebietskörperschaften untereinander vergaberechtsfrei kooperieren konnten, für EU-vergaberechtswidrig. Und schließlich ging der EuGH in einem Fall sogar davon aus, dass die Übertragung des Betriebs eines Parkhauses von einer Südtiroler Gemeinde an ein 100-%-iges Gemeindeunternehmen ohne die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens europarechtswidrig sei.

„Insbesondere mit der Entscheidung des EuGH zur grundsätzlichen Vergaberechtspflicht bei öffentlich-privaten Partnerschaften und der Weigerung des EuGH, interkommunale Kooperationen von der Vergaberechtspflicht grundsätzlich freizustellen, wird die kommunale Organisationshoheit und damit das verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltungsrecht negativ berührt. Zudem werden dringend notwendige Modernisierungsprozesse und der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem Privatsektor und der öffentlichen Hand stark beeinträchtigt“, betonte Landsberg.

Gerade in jüngster Zeit haben immer mehr Kommunen aus Gründen der Effizienz und zur Nutzung von Synergieeffekten insbesondere Aufgaben im Bereich der Abfallentsorgung, aber auch im Bereich der Wasserver- und -entsorgung im Rahmen interkommunaler Kooperationen gemeinsam durchgeführt.

„Wenn dies in Zukunft nicht mehr möglich ist, werden die Kommunen, die Daseinsvorsorgeleistungen nicht an private Unternehmen vergeben wollen, den Weg einer vollständigen Rekommunalisierung zu wählen haben“, so Landsberg weiter.


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