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Fortschritt auf türkische Art: Kopftücher für Frauen sollen in der Türkei wieder Normalität werden

Ein Bericht aus der Türkei von Heinz Scharf

Atatürk trennte 1923 Staat und Religion, von seinem „Laizismus“ blieb jedoch nur die hohle Hülle übrig. Erdoğans Regierungspartei AKP freut sich über die „demokratische“ Kampagne einer Unterschriftensammlung in der gesamtem Türkei, die das Verbot des Kopftuches für türkische Beamtinnen kippen soll. Organisator dieser Unterschriftensammlung ist der „Bund der Beamtengewerkschaften“, „MEMUR-SEN“. Auch an den türkischen Hochschulen ist der gleiche Trend zu beobachten.
Allein in der Provinz Konya im südlichen Zentralanatolien, in der die gläubigsten Islamanhänger wohnen, seien 562.725 Unterschriften abgegeben worden.
Der Chef des dortigen Memur-Sen-Büros, Latif Selvi, sagte, daß das Kopftuchverbot verfassungswidrig sei. Seine Gewerkschaft appelliere an alle politischen Parteien, diese Bemühungen zu unterstützen und das Land von diesem Problem zu befreien. Dafür machten sich im vergangenen Jahr auch zahlreiche AKP-Frauen stark.
Die Debatte um das Kopftuchverbot ist in der Türkei seit langem Teil der öffentlichen Agenda. Das Kopftuchverbot an türkischen Universitäten war bereits 2010 im Zuge eines Rundschreibens der obersten Hochschulbehörde der türkischen Republik (YÖK) gelockert worden. Schließlich hob die AKP-Regierung das Kopftuchverbot für Studentinnen per Parlamentsbeschluss auf. Im Januar dieses Jahres wurde nun bekannt, dass die YÖK einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Kopftuchverbots für Lehrkräfte ausgearbeitet und an das Bildungsministerium gesendet habe.
„Niemand dürfe wegen seiner politischen und religiösen Anschauungen, seiner Rasse, seiner Sprache, seines Geschlechts, seiner Kleiderwahl oder aus anderen Gründen benachteiligt werden, so die YÖK.“ Doch sie sagt nicht, daß das nicht für Andersgläubige, Andersdenkende, andere Ethnien, JournalistInnen und RegimekriterInnen gilt.
Der türkische Staatsrat hat Ende Januar entschieden, einen Artikel aus dem Verhaltenskodex der Türkischen Anwaltskammer (TBB) auszusetzen, in dem es um das Kopftuchverbot für türkische Anwältinnen während der Ausübung ihres Berufs geht. Schlitzohrig begründete das Organ seine Entscheidung damit, daß der entsprechende Paragraph den Beruf fälschlicherweise nur als eine „öffentliche Dienstleistung“ ansehe und so Anwältinnen zu Regeln verpflichte, die gegenwärtig für staatliche Mitarbeiterinnen gelten. Die Beschäftigung mit dem Gesetz, obschon auch öffentlich, sei in erster Linie ein Beruf in der Privatwirtschaft!
Quelle: Deutsch Türkische Nachrichten  vom 21.02.2013...

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