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Redaktion

Wie weiter mit der Trainierbahn? – Neuenhagen verliert zwei Eilverfahren

Der Grünordungsplan der Gemeinde für die Trainierbahn Neuenhagen wurde durch das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im November 2022 in einem Eilverfahren außer
Kraft gesetzt. Auch die nochmalige Veröffentlichung des Grünordnungsplans im Dezember
2022 und die damit verbundene versuchte Anfechtung des Urteils vom November im Januar
2023 wurde verloren. Jeder Verlust eines solchen Verfahrens kostet die Gemeinde viel Geld.
Aber wie im Artikel in der MOZ vom 13.02.2023 zu lesen war, hat unser Bürgermeister noch Hoffnung, das Hauptverfahren zu gewinnen.

Was nicht zu lesen war, dass Herr Scharnke sich mit solchen Verfahren auskennen sollte, da in seiner Amtszeit es schon einmal zu solch einer Situation mit einem Normenkontrollverfahren kam - nämlich zum Bebauungsplan Gruscheweg 6. Auch hier wurde dem eingereichten Eilverfahren stattgegeben, weil die Richter im Hauptverfahren der Antragstellerin eine hohe Gewinnchance attestierten.
All das ruft Erinnerungen wach. Woher der Optimismus unseres Bürgermeisters rührt, ist für
DIE LINKE Neuenhagen nicht ersichtlich, gerade weil das Gericht in seiner Begründung
sehr ausführlich auf die Unzulänglichkeit des Handelns des Bürgermeisters eingeht.
Festzuhalten ist, dass durch das nicht ordnungsgemäße Verwaltungshandeln des
Bürgermeisters die Beschlüsse der Gemeindevertretung ausgehebelt wurden, was an sich
ein Verfahren gegen den Bürgermeister nach sich ziehen sollte. Die daraus resultierende
Verantwortung für die entstandenen Kosten der Verfahren ist ebenfalls in diesem Zuge zu
klären.
Dass die Punkte des Erhaltes des Waldes und der Nichtbebaubarkeit der Trainierbahn den
Interessen der Rennbahn GmbH & Co KG widersprechen, war seit Beginn der Erstellung des Grünordnungsplans klar. Trotzdem war der Erhalt der Trainierbahn in der ursprünglichen
Form immer vordringliches Ziel der LINKEN. Und dass es ohne Gespräche und ein Ausloten
von Interessen nicht gehen würde, war immer klar.
Nun ist die Gemeinde Neuenhagen in einer fast ausweglosen Situation. Rein rechtlich hat
Herr Schöningh, wie im MOZ-Artikel vom 22.02.2023 zu lesen war, nun freien
Gestaltungsspielraum, ohne dass es ein Einspruchsrecht seitens der Gemeinde
Neuenhagen gibt.

An dieser Stelle muss einfach noch einmal erwähnt werden, dass, wenn die beabsichtigten
Sichtachsen geschlagen werden, die Waldgröße in der Form geteilt und verkleinert wird,
dass ein Schutz von Wald im Sinne des Brandenburgischen Waldgesetzes
höchstwahrscheinlich nicht mehr gegeben ist. Kleinteilige Waldstücke können durchaus
schneller und ohne größere Genehmigungen gefällt werden. Das, was mit dem Grünordnungsplan ursprünglich verhindert werden sollte, ist nun in vollem Umfang eingetreten. Konfrontation führt nicht zum Ziel – auch hier nicht.