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Norbert Kröcher

Was ist neu bei der Rentenbesteuerung?

Seit Januar 2005 gilt das neue „Alterseinkünftegesetz“. Es bringt wichtige Neuregelungen – sowohl für Beschäftigte als auch für Rentner. Das grundlegend „Neue“ daran:
Künftig werden nicht mehr die Beiträge besteuert, die während des Arbeitslebens in die Rentenkasse fließen. Der Fiskus hält erst bei der Auszahlung im Ruhestand die Hand auf. Für diese „nachgelagerte Besteuerung“ gilt allerdings eine Übergangsfrist.

Was hat sich ab diesem Jahr genau geändert? Auch bisher war schon ein Teil der Rente steuerpflichtig, je nach Alter bei Rentenbeginn zwischen 27 % und 32 %. Dieser so genannte „Ertragsanteil“ beträgt ab sofort einheitlich 50 %. Er gilt für bisherige Rentner sowie für alle, die im Jahr 2005 in Rente gehen und bleibt während der gesamten Rentendauer konstant. Neurentner des Jahres 2006 zahlen bereits auf 52 % der Rente Steuern, der folgende Jahrgang 54 % etc. Heutige Berufstätige, die ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, müssen erstmals 100 % der Rente versteuern.

Dennoch bleibt für die meisten Rentner alles beim Alten. Denn solange ihr Ertragsanteil – also die Hälfte der Bruttorente den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 7.664 € (bisher 7.235 €), für Ehepaare 15.328 € (bisher 14.470 €) pro Jahr nicht überschreitet, sieht das Finanzamt keinen Cent. Nur wer über der Grenze liegt, muss auf diesen Teil der Rente Steuern zahlen.

Wichtig: Zum Ertragsanteil der Rente müssen eventuelle zusätzliche Einnahmen hinzugerechnet werden. Dazu gehören zum Beispiel Miet- und Zinseinnahmen. Mieteinnahmen werden in voller Höhe zum steuerpflichtigen Einkommen addiert, Zinseinkünfte nur, soweit sie über den Sparerfreibetrag (1.421 € pro Jahr, Ehepaare 2.842 €/Jahr) liegen. Faustformel: Wer nur seine gesetzliche Rente hat, kann sich an folgenden Richtwerten orientieren: Eine monatliche Bruttorente von ca. 1.775 € bzw. eine Jahresbruttorente von 18.900 € bleibt steuerfrei, auch wenn die Hälfte zunächst weit über dem Freibetrag liegt. Das liegt daran, dass auch Rentner bestimmte Ausgaben steuerlich absetzt können.

Welche Ausgaben sind steuerlich absetzbar? Zunächst steht jedem Rentner eine Werbekostenpauschale von 102 € zu. Diesen Betrag erkennt das Finanzamt automatisch an. Den größten Posten dürften allerdings die selbst gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausmachen (ca. 9 % der Rente). Diese erkennt das Finanzamt bis zu einer Höhe von 1.500 € (Verheiratete 3.000 € ) pro Jahr als Sonderausgaben an.

Was muss jetzt getan werden? Wer mit seinen Einkünften unter dem Freibetrag liegt, kann sich beruhigt zurücklehnen: Mit dem Finanzamthaben solche Rentner auch weiterhin nichts zu tun. Auch für Bezieher höherer Renten ist zunächst Nichtstun angesagt. Anfang 2006 müssen sie dann aber eine Steuererklärung einreichen. Der letzte Termin dafür ist der 31. Mai 2006.

Zu beachten ist weiterhin: Künftig werden alle Rentenzahlungen (privat oder öffentlich) an das Finanzamt gemeldet. Dabei erlangt das Finanzamt auch Kenntnis von Rentenzahlungen der Vergangenheit. Dies kann für Rentner, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, eine böse Überraschung bedeuten. Es wird daher empfohlen, die bisher nicht gezahlten Steuern dem Finanzamt zu melden. Letzter Termin ist der 1. April 2005, um eine Straffreiheit zu erreichen.

Norberr Kröcher