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Schlechte Gesetze kann nur der Gesetzgeber ändern - antifaschistische Klausel ins Grundgesetz

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), dass die Verwendung der unter Rechtsextremisten üblichen Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" nicht strafbar ist, erklärt der parteilose Bewerber für die Landesliste der Brandenburger Linkspartei.PDS. Wolfgang Neskovic:

Die Kritik aus Politik und Gesellschaft an der Entscheidung der Richter des Bundesgerichtshofes ist unangemessen. Die Richter konnten nicht anders entscheiden, denn sie entscheiden auf der Grundlage von Gesetzen. Schlechte Gesetze kann aber nur der Gesetzgeber ändern.

Wenn Bundestagspräsident Wolfgang Thierse meint, “das Urteil trüge nicht zur Ermutigung der Bürger bei, sich gegen die Aktivitäten der Neonazis in unserem Land zu wenden“ macht er den Bock zum Gärtner. Nicht der Urteilsspruch aus Karlsruhe ist daran Schuld, sondern Politiker, die Gesetze machen, die keine anderen Urteile zulassen.

Einzig richtige Konsequenz aus diesem Urteil ist die erneute Forderung nach einer antifaschistischen Klausel im Grundgesetz. Mit einer solchen Formulierung würde die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts für verfassungswidrig erklärt und verboten werden. Das wäre ein deutliches Zeichen gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus. Eine solche Klausel könnte dann auch spürbare Konsequenzen zeigen. Sie könnte dazu beitragen, dass Polizei und Behörden gegen faschistische Aktivitäten stärker als bisher vorgehen könnten.