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Kommunale Entwicklungsschwerpunkte - Beschlussvorlage des Aufsichtsrates der KeNeu

Beschlussvorschlag der Fraktionen PDS, CDU und SPD

Neuenhagen, den 30.04.2005

Detlef Militz

Fraktion der PDS (Vors. d. AR der KENeu GmbH)

Arthur Boehlke

Fraktion der CDU (Mitglied d. AR der KENeu GmbH)

Wolfgang Strohmeyer

Fraktion der SPD (Mitglied d. AR der KENeu GmbH)

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Tagung der Gemeindevertretung am 16. Juni 2005 eine Beschlussvorlage über die kurz-, mittel- und langfristige Aufgabenstellung wirtschaftlicher und kommunaler Entwicklungsschwer-punkte zu folgenden Inhalten vorzulegen:

  1. Entwicklung des Ortszentrums (Thälmannstraße, nördlicher und südlicher Bahnhofsbereich)
  2. Bahnhof Neuenhagen
  3. Weitere Entwicklung Bollensdorf
  4. Bewirtschaftung / Vermarktung Gewerbegebiet „Am Umspannwerk“ und andere kommunale Gewerbeeinheiten
  5. Neuorganisation Betriebsform Bauhof
  6. Freibad, 
  7. Bürgerhaus
  8. Interkommunale Zusammenarbeit:
    • Wirtschaftsförderung, Kommunalmarketing
    • Bildung einer gemeinsamen Wohnungsverwaltung/ Gebäudemanagement
    • Infrastruktur, Straßenausbau
    • Bahnhof Hoppegarten
    • ÖPNV

Die inhaltlichen Schwerpunkte können durch die Verwaltung noch ergänzt werden.

Die Beschlussvorlage ist in Form eines Maßnahme- und Zeitplanes zu erarbeiten und hat die Verantwortlichkeiten sowie die finanziellen Rahmenbedingungen (Mitglied d. AR der KENeu GmbH) für die Durchführung zu beinhalten.

Die Verantwortlichkeiten sind zu unterteilen in:

1.                  Bürgermeister / Verwaltung

2.                  Kommunale Entwicklungsgesellschaft

3.                  Interkommunale Gesellschaften

4.                  Sonstige (Private Gesellschaften, Vereine, Stiftungen etc.)

Sachverhalt:

Mit dem gegenwärtigen Stand der kommunalen Entwicklung ergeben sich eine Reihe Aufgaben, für die seitens der Verwaltung die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen bzw. die spezifischen Aufgaben zu formulieren und zu terminisieren sind.

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit die Strukturen innerhalb der Verwaltung bzw. der kommunalen Entwicklungsgesellschaft Grundlage der weiteren Entwicklungsaufgaben sein können. Diese Bewertung ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, inwieweit die inhaltlichen Aufgaben als geplantes Mittelzentrum mit den bestehenden Verwaltungs- bzw. Wirtschaftsstrukturen (KENeu) auch über den bisherigen kommunalen Rahmen hinaus realisiert werden können.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Kommunalen Entwicklungsgesellschaft (KENeu) macht es erforderlich, unter den wirtschaftlichen und kommunalpolitischen Gegebenheiten die Notwendigkeit bzw. die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung zu überprüfen bzw. neu zu formulieren.

Es erscheint wenig sinnvoll, qualifizierte Mitarbeiter der KENeu zu entlassen, um zu einem späteren Zeitpunkt neues Personal einstellen zu müssen. Auf der Grundlage eines qualifizierten mittelfristigen Konzepts sollte es möglich sein, für die oder einzelne Mitarbeiter drittfinanzierte Kurzarbeit zu beantragen, wenn eine klare Perspektive aufgezeigt wird.

Die Einreicher der Beschlußvorlage halten es für erforderlich, über neue Konzepte und Organisationsformen eine weitere kommunale Entwicklung zu sichern.

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 gez.

Detlef Militz                          Arthur Boehlke                      Wolfgang Strohmeyer