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Redaktion

Wenn das demokratische Verständnis für Mehrheitsentscheidungen fehlt

Ohne Demokratie wird es einsam

Die MOZ hatte kürzlich ausführlich die Probleme in der Gemeinde Dahlwitz/Hoppegarten und die vorhandenen Spannungen zwischen Bürgermeister Siebert und der Gemeindevertretung geschildert. Leider hat sie bisher nichts von den Vorgängen auf der vorigen Sitzung der Gemeindevertretung (GVT) in Neuenhagen berichtet.

Da wurde u.a. über Modalitäten für die Bebauung auf dem verbliebenen Stück in der Eisenbahnstraße, dem sogenannten Baufeld C beraten. Hierfür hatte die GVT im Städtebaulichen Vertrag von 2016 mit dem Investor des Rossmann-Marktes festgelegt, dass dieser auch für den verbleibenden Rest zu gewissen Vorgaben eine entsprechende Entwurfsplanung vorzulegen habe. Jetzt schlug die Verwaltung vor, die Planung und Ausführung der Arbeiten der kommunalen KENeu zu übertragen. Erst auf Nachfrage erfuhren die Abgeordneten, dass der beauftragte Investor eine Entwurfsplanung vorgelegt hatte, die aber der Verwaltung nicht gefiel und auch nicht – obwohl so festgelegt – der Gemeindevertretung vorgelegt wurde.

Bürgermeister Scharnke hat sich nicht davor gescheut, während der Sitzung offen zuzugeben, dass er Information vorenthält, da er vermutet, dass die Gemeindevertreter:innen anderer Meinung sein könnten. Auch sinngemäße Aussagen des Vorsitzenden des Bauausschusses Obenauf wie 'Lassen Sie uns doch erst einmal abstimmen und dann wird die Information nachgereicht' sprechen für sich. Sie stehen im Widerspruch zu den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Entscheidungsfindung durch die Gemeindevertretung. Im Vorfeld einer Sitzung müssen alle Gemeindevertreter:innen die gleiche Informationsgrundlage haben, damit sie dann auch eine qualifizierte Einschätzung entwickeln und vertreten können.

Nun liegt es in der Natur von politischen Abstimmungen, dass nicht immer alle Positionen auch Mehrheiten finden. Dennoch ist es unerlässlich, diese (alten) Mehrheitsentscheidungen der gewählten Vertreter:innen durch die Verwaltung unter Anleitung des Bürgermeisters umzusetzen.

Wenn das nicht mehr geschieht, wenn diese demokratische Übereinkunft nicht mehr respektiert wird, nimmt unsere Demokratie ernsthaften Schaden.

Offensichtlich haben einige Beteiligte in der Gemeindevertretung wie auch der Bürgermeister diesen Zusammenhang aus dem Blick verloren und es besteht die Gefahr, in autokratische Zustände abzudriften.

Um das klar zu sagen: Es gibt für DIE LINKE gute Gründe für eine kommunale Planung durch die KENeu im Baufeld C. Aber die Vorlage der vorhandenen Entwürfe im Vorfeld ist essentiell – auch als Umsetzung vorhandener Beschlüsse, sonst werden die Abgeordneten wie bei der Entscheidung zum Schulbau hinters Licht geführt.

Wenn die Eigeninteressen bestimmter Personen und politischer Akteure über die gemeinschaftlichen Interessen gestellt werden, gerät unsere Gesellschaft – nicht nur in Neuenhagen – in eine ungewollte Schieflage.


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Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.

pixabay
Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

Ein Projekt des VVN-BdA

Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.