Diese Website verwendet Cookies.
Zum Hauptinhalt springen

Eine Schule - keine Schule

3-2-1-keins

Im Neuenhagener Echo sind derzeit zwei Artikel zum Schulcampus zu lesen. In keinem dieser Artikel werden die derzeitigen finanziellen Probleme bei der Umsetzung dieses Vorhabens benannt. Diese wurden allerdings in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06. als Begründung für den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters zur Kündigung der Verträge mit dem Architektenbüro angeführt.

Die Unzufriedenheit über die Zusammenarbeit war in der gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Schulausschuss am 27.05.2020 deutlich zu merken. Nun wurde der Bürgermeister - gemäß seinem Vorschlag - beauftragt, die Verträge zu kündigen. Damit steht alles wieder auf Anfang, denn ob die bisherigen Planungen auch mit einem neuen Büro verwendet werden können, dürfte eher fraglich sein.

Man muss allerdings auch sagen, dass die vorgelegte Planung deutlich zu teuer war, nach weiteren Verhandlungen über mögliche Kürzungen und Einschränkungen unserer Anforderungen war man dann wohl auf einem guten Weg der Annäherung an den Kostenrahmen. Das Band der weiteren Zusammenarbeit wurde nun allerdings dennoch zerschnitten, wie es seit heute auf der Homepage der Gemeinde zu lesen ist. www.neuenhagen-bei-berlin.de/startseite-de/neuigkeiten/gemeinde-stoppt-planungsverfahren-zum-schulcampus-am-gruscheweg/

Und was war das mit der Oberschule?

In der GVT vom 11.06. wurde der Errichtungsbeschluss für den Bau einer weiterführenden Schule mit gymnasialer Oberstufe am Gruscheweg gefasst. Einstimmig. Eine sehr konstruktive Beratung von Bau- und Schulausschuss, in der ja auch der Landrat zugegen war, hatte im Vorfeld stattgefunden.

Leider hatte man bei der Beschlussfassung nicht beachtet, dass man die soeben beschlossenen Flurstücke für die Oberschule nun besser für den Bau der Grundschule benötigen würde, denn die Aufteilung der Standorte für Grund- und weiterführende Schule sowie die Sporthalle sollten verändert werden - um die kostenintensive Verlegung des Gruscheweges zu vermeiden. Nachdem Mitglieder der Gemeindevertretung mehrfach darauf hingewiesen hatten, wurde die mangelhafte Beschlussvorlage vom Bürgermeister zurückgezogen. Ratlosigkeit machte sich breit.

Wie der künftige Schulcampus aussehen und wann er gebaut wird, bleibt eine offene Frage.
Wünschenswert ist nun eine konstruktive und mit der Gemeindevertretung erarbeitete Lösung, um eine schnelle, bauliche Realisierung des Schulcampus zu gewährleisten. Ein Alleingang wie bei der Zusammenstellung der Wettbewerbsunterlagen in 2018 bleibt hoffentlich aus. 

Vielleicht kümmert sich der Bürgermeister künftig um die Neuenhagener Schulbelange, statt immer gegen die Schulvorhaben der umliegenden Gemeinden vorzugehen.

Bildnachweis: Modell, NAK Architekten, www.competitionline.com/de/beitraege/182478


Bildung im April

Was? P13 - Leitfaden zum Umgang mit Fällen von Sexismus, sexistischen und queerfeindlichen Grenzverletzungen und sexistischer Gewalt - wozu braucht Die Linke so etwas? Mit Kathi Gebel, Mitglied des Parteivorstands der Linken und an der Erarbeitung von P13 beteiligt
Wann? 22.04.2024 um 18 Uhr

Die Linke hilft:

An jedem ersten Dienstag im Monat bietet Karsten Knobbe kostenlose Online-Beratung zu den Themen Miet-, Arbeits-, Zivil-, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Ärger mit Behörden, schwer verständliche Verträge etc. an.  Ab 18:30 Uhr sind wir für euch und eure Anliegen erreichbar. Wählt euch zum Videogespräch ein unter: https://videokonferenz.die-linke.de/b/mat-olu-0sb-etw

oder alternativ telefonisch unter 030-8094950 - PIN 18202.

Bei ausländerrechtlichen Fragen können Dolmetscher herangezogen werden.

Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.

pixabay
Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

Ein Projekt des VVN-BdA

Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.