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Ulrich Broniecki

Auseinandersetzung um Eilentscheidungen

In der Gemeindevertretersitzung am 17.04.2023 stand ein Antrag der Vorsitzenden der Gemeindevertretung (GVT) und ihrer Stellvertreter zur Entscheidung, über den erbittert gestritten wurde. Worum ging es: Der Antrag forderte den Bürgermeister auf, vor einer notwendigen Eilentscheidung die Gründe nachvollziehbar und transparent darzulegen.

Bei einer ‚Eilentscheidung‘ trifft der Bürgermeister im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der GVT eine Entscheidung, ohne einen Beschluss der Gemeindevertreter oder des Hauptausschusses abzuwarten. Damit wird in die Entscheidungshoheit der Gemeindevertretung massiv eingegriffen und ist daher nur in größten Ausnahmefällen zulässig.

Man sollte meinen, dass eine nachvollziehbare Begründung normal wäre, in Neuenhagen ist sie das leider nicht mehr. Im aktuellen Fall, den die Verwaltung in der nicht mehr öffentlich einsichtigen Stellungnahme zu ihrer Ablehnung anführte, ging es offenbar um unzureichende Leistungen einer Reinigungsfirma. Soweit ich den Text darin verstanden habe, waren die Missstände seit Wochen bekannt und wurden wohl ohne den nötigen Nachdruck verfolgt. Kurz vor Ablauf von Fristen wollte der Bürgermeister nun anscheinend hektisch handeln und forderte das Einverständnis der Vorsitzenden nur auf Zuruf ein, worauf diese nicht sofort einging.

Mir scheint, dass hier planmäßiges Handeln durch hektische Aktionen an der Gemeindevertretung vorbei ersetzt werden sollte.

Die Beschlussvorlage der Vorsitzenden drehte sich allerdings nicht um diesen konkreten Fall, sondern wollte ein für Neuenhagen allgemeingültiges Verfahren mit Sicherheit und Verlässlichkeit in den Abläufen erreichen.

In dem von mir verfolgten öffentlichen Teil der Sitzung, sowie bei der Abstimmung, unterstützte die Mehrheit der Abgeordneten den Antrag. Dass der Bürgermeister diesen ablehnte, war zu erwarten, nicht aber seine persönlichen Ausfälle und Disziplinlosigkeiten während der Beratung, die auf mich beschämend bis jämmerlich wirkten und wohl sowohl die Vorsitzende und ihre Stellvertreter wie auch die Gemeindevertretung insgesamt beschädigen sollten – beschädigt haben sie in meinen Augen die Autorität von Herrn Scharnke selbst.

 

 


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pixabay
Redaktion

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Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

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Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.