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            <title>DIE LINKE. Neuenhagen: RSS-Feed</title>
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                <copyright>DIE LINKE. Neuenhagen</copyright>
            
            <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 07:43:12 +0200</pubDate>
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                        <pubDate>Thu, 27 Jul 2023 11:37:43 +0200</pubDate>
                        <title>Unser Plan für ein gerechtes Land</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/unser-plan-fuer-ein-gerechtes-land/</link>
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                        <content:encoded><![CDATA[<p>Aufbruch und Fortschritt hat Bundeskanzler Olaf Scholz zum Start der Ampel-Koalition versprochen.</p>
<p>Die Wahrheit ist, noch nie war die Bundesrepublik <strong>sozial so gespalten</strong> wie jetzt. Die fünf reichsten Deutschen haben mehr Vermögen als 50 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen. Dax-Konzerne schütten 75 Milliarden Dividende aus. Aber für die Sanierung von Schulen oder Schwimmbädern soll kein Geld da sein. Die großen Energiekonzerne, Wohnungsunternehmen und Lebensmitteldiscounter heizen die <strong>Inflation</strong> durch überzogene Preis- und Mietsteigerungen weiter an. Die Preise steigen deutlich schneller als Löhne und Einkommen.</p>
<p>&quot;Was wir jetzt haben, ist eine <strong>Gewinn-Preis-Spirale</strong>. Das bedeutet, die Gewinne nehmen zu, und zwar über höhere Preise. Und dazu fällt der Politik nichts ein&quot;, kritisiert Gregor Gysi. Die Bundesregierung schaut tatenlos zu und lässt die <strong>Krisengewinner</strong> gewähren, während die Mehrheit mit immer größerem Geldverlust durch die Krise strauchelt. Mehr noch: Scholz, Lindner, Habeck und Co. wollen in der Sackgasse sogar noch aufs Gas drücken und Milliarden bei <strong>Sozialausgaben kürzen</strong>. Martin Schirdewan und Gregor Gysi haben deshalb einen <strong>‚Plan für ein gerechtes Land‘</strong> entworfen und am Montag der <a href="https://www.youtube.com/watch?v=HOU-cHA60Iw" target="_blank" rel="noreferrer">Presse präsentiert.</a>&nbsp;</p>
<p>Ein gerechtes Land kann es nur mit der LINKEN geben. Umso schlimmer, dass der konservativen Opposition in diesen Zeiten, die für viele Menschen schwer sind, nichts Besseres einfällt als offensiv mit der extrem-rechten AfD zu flirten. Martin Schirdewan macht deutlich: &quot;Unsere Antwort auf die krisenhaften Herausforderungen ist eine andere. Unsere Antwort ist ein Plan für ein gerechtes Land. Wir sind entschlossen, die Menschen durch die Krisen in <strong>Sicherheit</strong> zu führen und ihnen <strong>Vertrauen</strong> und <strong>Verlässlichkeit</strong> zu geben.&quot; | <a href="https://www.die-linke.de/fileadmin/2_Themen/steuern/Plan_für_ein_gerechtes_Land.pdf" target="_blank">zum Papier &quot;Unser Plan für ein gerechtes Land&quot;</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 10 Jul 2023 16:27:32 +0200</pubDate>
                        <title>Förderkonzept: Heizungsgesetz sozial und klimagerecht</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/foerderkonzept-heizungsgesetz-sozial-und-klimagerecht/</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts der voranschreitenden klimatischen Veränderungen und des andauernden Streits der Ampel-Koalition rund um das sogenannte Heizungsgesetz hat die Bundestagsfraktion der LINKEN ein Positionspapier erarbeitet, wie die Wärmewende sozial und klimagerecht vollzogen werden kann. Links in unserer Randspalte befindet sich das PDF.</p>
<p><em>&quot;<a href="https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/foerderkonzept-heizungsgesetz-sozial-und-klimagerecht/" title="Link to Youtube" target="_blank" class="link-extern">Arbeitskreis Haushalt, Finanzen, Infrastruktur, Umwelt und Wirtschaft </a><br /> Verantwortlich: Christian Görke, Sprecher für Finanzpolitik;&nbsp;Ralph Lenkert, Sprecher für Energie, Klimaschutz und Umweltpolitik<br /> 29. Juni 2023</em></p>
<p><strong>Die Wärmewende wird nur gelingen, wenn sie sozial&nbsp;gestaltet ist. Wir wollen die Förderung für den Heizungstausch&nbsp;und deren begleitende Maßnahmen daher&nbsp;erhöhen und nach Einkommen staffeln. Nach unserem&nbsp;Konzept werden Transferleistungsempfangende zu&nbsp;100%, kleine Einkommen bis zu 95 %, mittlere Einkommen&nbsp;zu ungefähr 50%, hohe Einkommen zu 15% und&nbsp;Spitzeneinkommen gar nicht gefördert.</strong></p>
<p>Damit werden&nbsp;die sozialen Folgen abgefedert und die Wärmewende&nbsp;beschleunigt - während Menschen ab der ungefähren&nbsp;Grenze des Reichensteuersatzes (~250.000 €) ihren&nbsp;Heizungstausch und deren begleitende Maßnahmen&nbsp;selbst bezahlen müssen.</p>
<p>Bei einem Haushalt mit zwei erwachsenen Personen&nbsp;wird deren zu versteuernde Einkommen addiert und&nbsp;durch die Anzahl der Personen geteilt. Bedeutet: Wenn&nbsp;2 Erwachsene 30.000 € und 70.000 € Einkommen erzielen,&nbsp;damit zusammen 100.000 €, erhalten sie die Förderung&nbsp;gemäß von 50.000 € Einkommen. Die Personen&nbsp;müssen nicht verheiratet sein. Durch diese Zusammenlegung&nbsp;werden weite Teile der Mittelschicht stark&nbsp;entlastet. Gleichzeitig wird damit eine gemeinsame&nbsp;Nutzung von Wohnraum gefördert. Darüber hinaus&nbsp;werden Mehrpersonenaushalte zusätzlich entlastet.</p>
<p>Die Förderung wird nicht nur für den Heizungstausch&nbsp;selbst, sondern auch für alle notwendigen Ergänzungsmaßnahmen&nbsp;wie Dämmungsmaßnahmen oder einen&nbsp;Heizkörperwechsel gewährt. Für all jene Projekte der&nbsp;Wärmewende soll die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau&nbsp;zusätzlich zinsgünstige Kredite für Privatpersonen&nbsp;bereitstellen.</p>
<p>Zur Finanzierung des sozial gerechten Umbaus unseres&nbsp;Energiesystems im Wärmebereich wollen wir ein&nbsp;Sondervermögen Wärmewende bereitstellen, woraus&nbsp;jährlich niedrige bis mittlere zweistellige Milliardenbeträge&nbsp;entnommen werden. Dieses Sondervermögen&nbsp;soll aus dem Klima- und Transformationsfonds gespeist&nbsp;werden. Parallel dazu erwägen wir zusätzliche&nbsp;Finanzierung des Sondervermögens, etwa durch die&nbsp;Kürzung der Rüstungsausgaben und die Erhöhung der&nbsp;Steuern für Vermögende.&nbsp;</p>
<p><strong>Details der Förderung&nbsp;</strong>Die maximale Förderung von 100% greift für Transferleistungsempfangende.&nbsp;Danach folgt bis zu einem zu&nbsp;versteuernden Einkommen (gemittelt für Erwachsene im&nbsp;Haushalt) bis einschließlich 20.000 € eine Förderung von&nbsp;95 %. Diese Förderung nimmt linear bis zu einem Satz&nbsp;von 15 % bei 80.000 € Einkommen ab. Liegt das Einkommen&nbsp;über 80.000 €, wird bis zu einem Einkommen von&nbsp;250.000 € die Grundförderung von 15 % gewährt.</p>
<p>Für die erste weitere Personen - sei es Kind, Rentner&nbsp;oder Partner - im Haushalt werden die Grenzen für&nbsp;Arme und Mittelschicht verdoppelt. Das bedeutet,&nbsp;dass bei einem Zweipersonenhaushalt (2 Erwachsene&nbsp;oder ein Erwachsener mit Kind) 95 % bis zu einem Einkommen&nbsp;40.000 € erfolgt, die Grundförderung erst ab&nbsp;einem Einkommen über 160.000€ und keine Förderung&nbsp;ab 270.000 € greift.</p>
<p>Für jede weitere Person darüber hinaus verschieben&nbsp;sie sich die jeweiligen um 5.000 € pro Person - ob&nbsp;Rentner, Kind oder Partnerin. Das bedeutet, dass bei&nbsp;einem Dreipersonenhaushalt 95 % bis zu einem Einkommen&nbsp;45.000 € erfolgt, die Grundförderung erst ab&nbsp;einem Einkommen über 165.000€ und keine Förderung&nbsp;ab 275.000 € greift.&nbsp;</p>
<p><strong>Sozial gerechte Wärmewende&nbsp;bei Mietwohnungen&nbsp;</strong></p>
<p>Mit der Modernisierungsumlage werden Investitionskosten für energetische Sanierung vollständig auf Mieter:innen umgelegt. Die Mieten steigen dadurch dauerhaft. Die Modernisierungsumlage muss abgeschafft werden und stattdessen das Prinzip der Warmmietenneutralität im Mietwohnungssektor gelten: Die Summe aus der Kaltmiete und der durch die Sanierung tatsächlich eingesparten Energiekosten muss gleich bleiben.<br /> <br /> Wohnungsunternehmen und Genossenschaften erhalten bis zu einer gewissen Größe Fördermittel zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten der Heizungsumstellung sowie der notwendigen Ergänzungsmaßnahmen, um langfristig Warmmietenneutralität zu ermöglichen. Die KfW legt ein Bürgschaftsprogramm für notwendige Vorfinanzierungen auf.</p>
<p><strong>Sozial gerechte Wärmewende bei Kommunen&nbsp;</strong></p>
<p>Es muss sichergestellt werden, dass die ohnehin&nbsp;schon finanziell angespannten Kommunen nicht noch&nbsp;weiter belastet werden. Denn derzeit werden dort&nbsp;Mehrkosten von 8 Milliarden € erwartet, weil die staatlichen&nbsp;Gebäude – von der Feuerwehrstelle bis zum&nbsp;Pflegeheim – allzu oft keine moderne Heizung haben.&nbsp;Dafür und weitere Maßnahme der Klimawende müssen&nbsp;die ohnehin notwendigen Maßnahmen zur Stärkung&nbsp;der kommunalen Finanzen umso dringender angegangen&nbsp;werden – von der Teilübernahme der Altschulden durch einen Altschuldenfonds über die weitere&nbsp;Übernahme des Bundes von Sozialleistungen bis hin zu einer Stärkung der Einnahmen durch eine Gemeindewirtschaftssteuer.&nbsp;Sollte das ausbleiben, drohen Kürzungen an anderer Stelle.&quot;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 19 Jul 2018 16:23:00 +0200</pubDate>
                        <title>Steuertipps für Schüler/innen und Studenten/innen  zu (Ferien-)Jobs für das Jahr 2018</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/steuertipps-fuer-schueler-innen-und-studenten-innen-zu-ferien-jobs-fuer-das-jahr-2018/</link>
                        <description>Sie sind Schüler/in oder Student/in und möchten in den Schul- bzw. Semesterferien oder während des Schuljahres/Semesters „jobben“? Die folgenden Ausführungen sollen Sie darüber informieren, was dabei in steuerrechtlicher Hinsicht zu beachten ist.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Sie sind Schüler/in oder Student/in und möchten in den Schul- bzw. Semesterferien oder während des Schuljahres/Semesters „jobben“? Die folgenden Ausführungen sollen Sie darüber informieren, was dabei in&nbsp;<strong>steuerrechtlicher Hinsicht&nbsp;</strong>zu beachten ist.</p>
<p>Grundsätzlich können Sie als Arbeitnehmer/in in einem Arbeitsverhältnis stehen und dabei Einkünfte aus einer&nbsp;<a href="https://mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.370740.de#Arbeitnehmer" target="_blank">nichtselbstständigen Tätigkeit</a>&nbsp;erzielen. Sie können aber auch&nbsp;<a href="https://mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.370740.de#selbst%C3%A4ndig" target="_blank">selbstständig oder gewerblich</a>&nbsp;tätig sein.</p>
<h3>1.&nbsp;als Arbeitnehmer/in tätig ...</h3>
<p>Ob ein Arbeitsverhältnis im steuerrechtlichen Sinne vorliegt, hängt entscheidend von der Gestaltung des (Arbeits-)Vertrages und dem Gesamtbild der Verhältnisse ab. Die folgenden Merkmale sind typisch für eine nichtselbstständige Tätigkeit:</p><ul> 	<li>persönliche Abhängigkeit,</li> 	<li>Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit,</li> 	<li>vorgegebene Arbeitszeiten und</li> 	<li>Eingliederung in den Betrieb.</li> </ul><p>In der Regel werden Schüler-/Studentenjobs in einem Arbeitsverhältnis ausgeübt.</p>
<p>Je nach Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses bestehen folgende Möglichkeiten zur Versteuerung des Arbeitslohns:</p><ul> 	<li>Individuelle Versteuerung nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers (durch den Arbeitgeber elektronisch abgerufen, sogenannte ELStAM) (<a href="https://mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.370740.de#Lohnsteuerkarte" target="_self">siehe 1.1</a>)</li> 	<li>Pauschalierung der Lohnsteuer (<a href="https://mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.370740.de#Pauschalierung" target="_self">siehe 1.2</a>).</li> </ul><h4>1.1 individuelle Versteuerung nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen</h4>
<p>Bei der Versteuerung des Arbeitslohns anhand der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale – zu denen u.&nbsp;a. die jeweilige Steuerklasse gehört –&nbsp;behält der Arbeitgeber vom (Brutto-) Arbeitslohn die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag (5,5&nbsp;% der Lohnsteuer) und ggf. Kirchensteuer (9&nbsp;% der Lohnsteuer) ein und führt diese an das Finanzamt ab. Einbehaltene Sozialabgaben (Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege, und Arbeitslosenversicherung) werden an die Träger der Sozialversicherungen abgeführt.</p>
<p>Die für den/die Arbeitnehmer/in geltenden Lohnsteuerabzugsmerkmale werden in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern als sogenannte&nbsp;<strong>E</strong>lektronische&nbsp;<strong>L</strong>ohn<strong>St</strong>euer<strong>A</strong>bzugs<strong>M</strong>erkmale (kurz:&nbsp;ELStAM) gespeichert und dem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Die dabei mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale sind dem Lohnsteuerabzug zu Grunde zu legen.</p>
<p>Ihrem Arbeitgeber müssen Sie bei Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses (einmalig) nur Ihre Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihr Geburtsdatum mitteilen und ob er der Hauptarbeitgeber ist. Zu den ELStAM gehören neben der Steuerklasse auch der Familienstand, die Religionszugehörigkeit und ggf. die Zahl der Kinder. Anhand der ersten Gehaltsabrechnung sollten Sie die vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM auf Richtigkeit überprüfen. Sind diese Ihrer Auffassung nach unzutreffend, wenden Sie sich bitte an Ihr&nbsp;<a href="http://www.finanzamt.brandenburg.de/" title="zur Webseite der Finanzämter des Landes Brandenburg" target="_blank">Finanzamt</a>.</p>
<p>Besondere Bedeutung kommt dabei der Lohnsteuerklasse zu, da die Lohnsteuerbelastung je nach Steuerklasse unterschiedlich hoch ist. Folgende Steuerklassen kommen in Betracht:</p><ul> 	<li>Steuerklasse&nbsp;I für ledige und geschiedene Arbeitnehmer/innen;</li> 	<li>Steuerklasse&nbsp;II für ledige und geschiedene Arbeitnehmer/innen, wenn ihnen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht, weil zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder Freibeträge für Kinder erhalten;</li> 	<li>Steuerklassenkombination&nbsp;IV/IV oder auf Antrag&nbsp;IV/IV in Verbindung mit einem Faktor oder auf Antrag&nbsp;III/V für verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz lebende Arbeitnehmer/innen;</li> 	<li>Steuerklasse&nbsp;VI für ein zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis&nbsp;– also dann, wenn ein/e Arbeitnehmer/in von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezieht.&nbsp;</li> </ul><p>Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Steuerabzug verpflichtet. Die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer ist abhängig von der Höhe des Arbeitslohns und von Ihren persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Je nach Lohnsteuerklasse werden dabei unterschiedliche Frei- und Pauschbeträge automatisch steuermindernd berücksichtigt; für das Jahr 2018 z.&nbsp;B. bei der Steuerklasse&nbsp;I<em>&nbsp;</em>der Grundfreibetrag (9.000 Euro), der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten (1.000&nbsp;Euro), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36&nbsp;Euro) und die in Abhängigkeit von der Lohnhöhe berechnete Vorsorgepauschale für Versicherungsbeiträge.</p>
<p>Am Ende der Ferientätigkeit oder nach Ablauf des Kalenderjahres ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Höhe des Arbeitslohns und der einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuer sowie den einbehaltenen Solidaritätszuschlag zu bescheinigen. Die einbehaltenen Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge trägt er in die „Lohnsteuerbescheinigung“ ein, übermittelt die Daten in der Regel elektronisch an das Finanzamt und händigt Ihnen als Arbeitnehmer/in einen Ausdruck dieser elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aus. Sie sollten darauf achten, dass Sie am Ende Ihrer Tätigkeit im laufenden Jahr bereits einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten.</p>
<p>Die vom Finanzamt nur in Ausnahmefällen ausgestellte papierne „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2018“ (oder Folgejahre) wird Ihnen vom Arbeitgeber nur dann ausgehändigt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres endet.</p>
<p>Sind Sie nicht das ganze Jahr, sondern nur zeitweise, z.&nbsp;B. nur in den&nbsp;<strong>(Semester)Ferien</strong>tätig, behält Ihr Arbeitgeber regelmäßig zuviel Lohnsteuer ein. Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung wird nämlich unterstellt, dass Sie im gesamten Kalenderjahr ein gleich hohes Einkommen erzielen. Da dies bei einem Ferienjob nicht der Fall ist, führt der vom Arbeitgeber durchgeführte Lohnsteuerabzug&nbsp;– auf das Kalenderjahr bezogen&nbsp;– zu einem der Höhe nach unzutreffenden Ergebnis. Sie können in dem Fall damit rechnen, dass Sie einen Teil oder sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen. Hatten Sie keine weiteren Einkünfte, erstattet Ihnen das Finanzamt bspw. bei einem Jahresbruttolohn 2018 bis zu einer Höhe</p><ul> 	<li>von rund 10.030 Euro bei Steuerklasse&nbsp;I,</li> 	<li>von rund 11.940 Euro bei Steuerklasse&nbsp;II und</li> 	<li>von rund 19.070 Euro bei Steuerklasse&nbsp;III voraussichtlich sogar die gesamte gezahlte Lohnsteuer.</li> </ul><p>Hierzu ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellen, d.&nbsp;h. eine&nbsp;<strong>Einkommensteuererklärung</strong>&nbsp;beim Finanzamt abgeben. Den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer können Sie nach Ablauf des Kalenderjahres, für das Lohnsteuer einbehalten worden ist, beim Wohnsitzfinanzamt stellen.</p>
<p>Welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, ermitteln Sie z.&nbsp;B. auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (<a href="http://gemfa.bzst.bund.de/gemfai.exe" title="Finanzamtssuche" target="_blank">http://gemfa.bzst.bund.de/gemfai.exe</a>). Auch jedes Finanzamt in Ihrer Nähe wird Ihnen gerne weiterhelfen die erforderlichen Erklärungsvordrucke und die Anleitung zur Einkommensteuererklärung aushändigen, falls Sie diese nicht im „Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung“ unter&nbsp;<a href="https://www.formulare-bfinv.de/" title="zum Formular-Managment-System der Bundesfinanzverwaltung" target="_blank">https://www.formulare-bfinv.de/</a>&nbsp; herunterladen wollen.</p>
<p>Hatten Sie neben dem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte, können Sie den Vordruck „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer“ verwenden. Anderenfalls benötigen Sie die Vordrucke „Einkommensteuererklärung“, „Anlage&nbsp;N“ und die entsprechende(n) Anlage(n) für evtl. weitere Einkünfte. Sie können Ihre Einkommensteuererklärung dem Finanzamt aber auch auf elektronischem Wege übermitteln. Hier stehen Ihnen unter der Internetseite&nbsp;<a href="http://www.elster.de/" title="zur Webseite elster.de" target="_blank">www.elster.de</a>&nbsp;verschiedene Softwareprogramme als kostenfreie Serviceangebote der Steuerverwaltung zur Verfügung:</p><ul> 	<li>ElsterFormular<br /> 	Das Computerprogramm „ElsterFormular“ bietet die Möglichkeit, Ihre Erklärungsdaten am heimischen PC einzugeben und online an das Finanzamt zu senden. Zusätzlich müssen Sie einen unterschriebenen Computerausdruck und ggf. mit Belegen an das Finanzamt senden. Als besonderen Service zeigt Ihnen die integrierte Steuerberechnung sofort wie hoch die Erstattung voraussichtlich ausfällt und ob sich der Aufwand lohnt.</li> 	<li>ElsterOnline<br /> 	Mit ElsterOnline können Sie viele Steuerbelange (zum Beispiel die Einkommensteuererklärung) direkt und bequem am Computer erledigen – ganz ohne Ausdruck, Formulare und Postversand. Dieser Service kann nach erfolgter Registrierung mit der Identifikationsnummer genutzt werden.</li> 	<li>Belegabruf – Vorausgefüllte Steuererklärung<br /> 	Der Belegabruf und die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung, das Ihnen die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen erleichtern soll. Dazu werden Ihnen die zu Ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten/Belege bereitgestellt (z.&nbsp;B. vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen z.&nbsp;B. Riester- oder Rürup-Verträge). Hierzu benötigen Sie eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal. Sollten Sie sich bereits mit Ihrer Steuernummer im ElsterOnline-Portal registriert haben, so ist dies für den Belegabruf nicht ausreichend. Eine neue Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer ist erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Elster-Seite&nbsp;<a href="https://www.elster.de/eportal/start" title="zur Elster-Webseite" target="_blank">https://www.elster.de/eportal/start</a>.</li> </ul><p>Übersteigt Ihr Jahresbruttolohn die oben jeweils genannten Beträge oder kommen noch andere Einkünfte dazu, kann es sinnvoll sein, weitere Aufwendungen geltend zu machen. In Betracht kommen Werbungskosten (z.&nbsp;B. Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Kosten für Arbeitsmittel), Sonderausgaben (z.&nbsp;B. Versicherungsbeiträge, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen. Nähere Informationen dazu enthält die Anleitung zur Einkommensteuererklärung.</p>
<p>Als Schüler/in oder Student/in sind Sie mit Ihrem Einkommen immer selbst einkommensteuerpflichtig und müssen einen eigenen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung abgeben. Eine gemeinsame Veranlagung mit Ihren Eltern ist nicht möglich.</p>
<h4>1.2&nbsp;Pauschalierung der Lohnsteuer bei kurzfristiger oder geringfügiger Beschäftigung&nbsp;...</h4>
<p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer ohne Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale pauschal abführen. Neben einer pauschalen Lohnsteuer wird auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben.</p>
<p>Eine Pauschalierung kommt in zwei Fällen in Betracht:</p>
<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sie sind nur&nbsp;<strong><em>kurzfristig</em></strong>&nbsp;beschäftigt, d.&nbsp;h. nur gelegentlich und nicht mehr als 18&nbsp;zusammenhängende Arbeitstage. Der Arbeitslohn darf dabei 72 Euro durchschnittlich je Arbeitstag nicht übersteigen (es sei denn die Beschäftigung wird unvorhergesehen sofort erforderlich) und der durchschnittliche Stundenlohn darf nicht mehr als 12&nbsp;Euro betragen. Die pauschale Lohnsteuer beträgt dann 25 Prozent des Arbeitslohns zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.</p>
<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sie sind als sog. „Minijobber“&nbsp;<strong><em>geringfügig</em></strong>&nbsp;beschäftigt, d.&nbsp;h. der Arbeitslohn aus dieser Tätigkeit ist nicht höher als 450&nbsp;Euro im Monat.</p><ul> 	<li>Hat der Arbeitgeber hierfür (Pauschal-)Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten, so wird eine einheitliche Pauschsteuer von 2&nbsp;Prozent des Arbeitslohns erhoben (sog. einheitliche Pauschsteuer), die er an die Minijob-Zentrale zahlt. Damit ist die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer abgegolten, das heißt z. B. keine weiteren Steuerzahlungen sind erforderlich (siehe unten).</li> 	<li>Muss der Arbeitgeber keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichten, kann er die pauschale Lohnsteuer mit einem Steuersatz von 20 Prozent erheben (Pauschalsteuersatz); dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.</li> </ul><p>Im Gegensatz zu einer Besteuerung nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (u. a. nach Steuerklassen) ist in den Pauschalierungsfällen grundsätzlich der Arbeitgeber der Schuldner der pauschalen Steuerabzugsbeträge. Dennoch kann arbeitsvertraglich vereinbart werden, dass Sie als Arbeitnehmer/in die pauschalen Steuerabzugsbeträge selbst zu tragen haben. Sie bekommen dann nur den um die pauschalen Steuerabzugsbeträge geminderten Lohn ausgezahlt.</p>
<p>Mit der Erhebung der pauschalen Lohnsteuer ist die Steuerschuld abgegolten; eine Verpflichtung zur Abgabe einer&nbsp;<strong>Einkommensteuererklärung</strong>&nbsp;besteht dann&nbsp;<strong>grundsätzlich nicht</strong>. Müssen oder wollen Sie jedoch aus anderen Gründen eine Einkommensteuererklärung abgeben, bleibt dabei der pauschal besteuerte Arbeitslohn unberücksichtigt,&nbsp;<strong>d.&nbsp;h. die pauschal erhobene Steuer kann nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden</strong>. Zudem kann die pauschale Lohnsteuer nicht durch Werbungskosten oder Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung gemindert werden.</p>
<h4>1.3&nbsp;Pauschalierung oder Besteuerung nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen?</h4>
<p>Die Frage, ob die Versteuerung nach den individuellen&nbsp;<strong>Lohnsteuerabzugsmerkmalen&nbsp;</strong>oder die pauschale Besteuerung günstiger ist, hängt letztlich von den konkreten Umständen Ihres Falles ab. Sie sollten insbesondere bei einer beabsichtigten Lohnsteuerpauschalierung unter Anwendung der Steuersätze von 25&nbsp;Prozent bzw. 20&nbsp;Prozent zusammen mit Ihrem Arbeitgeber überlegen, ob nicht der Lohnsteuerabzug nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen im Ergebnis für beide Seiten günstiger ist.</p>
<p>Hierbei spielen sozialversicherungsrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Weitergehende Erläuterungen zu den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, insbesondere zu den 450-Euro-Jobs, bietet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See telefonisch im Service-Center-Cottbus unter (0355)&nbsp;2902-70799 oder im Internet unter&nbsp;<a href="http://www.minijob-zentrale.de/" target="_blank">www.minijob-zentrale.de</a>.</p>
<h3>2.&nbsp;selbstständig oder gewerblich tätig ...</h3>
<p>Ihnen werden als Schüler/in oder Studenten/in zunehmend Aushilfsarbeiten angeboten, die Sie als „Jobber&quot; nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (=&nbsp;nichtselbstständig) sondern als selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit ausführen sollen. Sie treten dann als Unternehmer/in auf und stellen dem/der Auftraggeber/in Ihre erbrachten Leistungen in Rechnung. Das bedeutet, dass zwar keine Lohnsteuer abzuführen ist, Sie als „Jobber“ jedoch&nbsp;<strong>dem Finanzamt Ihre Einnahmen selbst erklären müssen</strong>&nbsp;und damit&nbsp;<strong>steuerpflichtig</strong>&nbsp;werden und ggf. Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen müssen.</p>
<p>Für eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinne sprechen</p><ul> 	<li>eine gewisse Freizügigkeit 	<ul> 		<li>in der Gestaltung der Arbeitszeit,</li> 		<li>in der Wahl des Arbeitsplatzes und</li> 		<li>bei der Ausübung der Tätigkeit</li> 	</ul> 	</li> 	<li>sowie eine Bezahlung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen und</li> 	<li>die Verwendung eigener Arbeitsmittel.</li> </ul><p>Die Einordnung der Tätigkeit richtet sich nach der Vertragsgestaltung und dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. In Zweifelsfällen sollten Sie bei dem Finanzamt des Auftraggebers/Arbeitgebers die genauen Einzelheiten der beabsichtigten Tätigkeit schildern und eine Auskunft einholen. Zur Unterscheidung zwischen selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit wird außerdem die&nbsp;<a href="https://mdf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/483995?mache" title="zur Broschüre Ich" target="_blank">Broschüre „Ich mache mich selbstständig!“</a>&nbsp;empfohlen.</p>
<p>Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit brauchen Sie lediglich dem Finanzamt anzuzeigen. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen. Als gewerblich Tätige/r (Gewerbetreibende/r) müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der Gemeinde anmelden. Das für Sie zuständige Finanzamt erhält dann von dort eine Durchschrift Ihrer Anmeldung. Sobald das Finanzamt von der Aufnahme der selbstständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit erfahren hat, erhalten Sie von dort den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser kann auch&nbsp;<a href="http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.322531.de" title="Webseite des Finanzministeriums" target="_blank">auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen</a>&nbsp;des Landes Brandenburg abgerufen werden. Die darin abgefragten Daten und Angaben sind z.&nbsp;B. erforderlich, um Ihnen eine Steuernummer zu erteilen. Lohnsteuerabzugsmerkmale werden hier nicht benötigt.</p>
<p>Erzielen Sie als Schüler/in oder Student/in Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit, sind Sie für die ordnungsgemäße Versteuerung Ihrer Einkünfte und Umsätze sowie für die Abgabe entsprechender Steuererklärungen selbst verantwortlich.</p>
<p>Maßgeblich für die Einkommensteuer sind die Einkünfte, die Sie im&nbsp;<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Veranlagungszeitraum" title="Veranlagungszeitraum" target="_blank">Veranlagungszeitraum</a>&nbsp;(meist: Kalenderjahr) bezogen haben. Sofern der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte den Grundfreibetrag von derzeit 9.000 Euro übersteigt, sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Ihre Einkünfte aus der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit ermitteln Sie in der Regel durch Abzug der Ausgaben von den Einnahmen (Einnahmeüberschussrechnung). Der Unterschiedsbetrag stellt den steuerlichen Gewinn dar. Wenn Ihre voraussichtliche Einkommensteuer im Kalenderjahr mindestens 400&nbsp;Euro betragen wird, setzt das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest.</p>
<p>Darüber hinaus stellt sich die Frage der&nbsp;<strong>Umsatzsteuerpflicht&nbsp;</strong>immer dann, wenn Sie als Unternehmer/in auf eigene Rechnung tätig werden. In den allermeisten Fällen wird für Sie als „Jobber“ die „Kleinunternehmerregelung“ Anwendung finden. Danach unterliegen Ihre Umsätze keiner Besteuerung, wenn diese im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500&nbsp;Euro nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000&nbsp;Euro nicht überschreiten werden. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dürfen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen und bekommen die Umsatzsteuer, die Sie selbst auf Ihre als Kleinunternehmer/in getätigten Ausgaben gezahlt haben („Vorsteuer“) nicht vom Finanzamt erstattet. Um zweifelsfrei zu klären, ob Sie Kleinunternehmer sind bzw. diese Regelung in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich bei Fragen unmittelbar an die Mitarbeiter/innen des Finanzamtes wenden oder von einer/einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten lassen.</p>
<p><strong>Gewerbesteuer</strong>&nbsp;fällt erst bei einem steuerlichen Gewinn von mehr als 24.500&nbsp;Euro im Kalenderjahr an.</p>
<p>Weitergehende Informationen zur Besteuerung von Unternehmen und Tipps zur Existenzgründung finden Sie in der vorab erwähnten&nbsp;<a href="http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.237682.de/bbo_products_list_product?mach" title="Zur Broschüre Ich" target="_blank">Broschüre des Ministeriums der Finanzen Brandenburg &quot;Ich mache mich selbstständig!&quot;</a>.</p>
<h3>3.&nbsp;Wirkung Ihrer eigenen Einkünfte bei den Eltern</h3>
<p>Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, werden Sie bei Ihren Eltern steuerlich – u.&nbsp;a. durch Zahlung von Kindergeld oder durch Freibeträge für Kinder – nur noch unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Diese liegen beispielsweise dann vor, wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden oder einen sog. Freiwilligendienst leisten und noch nicht das 25.&nbsp;Lebensjahr vollendet haben. Seit dem Kalenderjahr 2012 spielt es für die steuerliche Berücksichtigung als Kind bei den Eltern keine Rolle mehr, was Sie als Kind an eigenen Einkünften und Bezügen – und damit im Rahmen eines Ferienjobs an Arbeitslohn – erzielt haben.</p>
<p>Detaillierte Ausführungen zu den hierzu seit dem Kalenderjahr 2012 geltenden Regelungen können Sie einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 8. Februar 2016 entnehmen. Dieses finden Sie unter:&nbsp;<a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/" target="_blank">www.bundesfinanzministerium.de</a>&nbsp;oder Sie fragen bei Ihrem (Wohnsitz-)Finanzamt nach.</p>
<h3>4.&nbsp;Sonstiges</h3>
<p>Neben den Steuergesetzen müssen Sie weitere gesetzliche Regelungen und Verordnungen beachten; hier einige Beispiele:</p><ul> 	<li><strong>Jugendarbeitsschutzgesetz</strong>, das Kinder und Jugendliche vor Arbeiten schützt, die zu früh beginnen, zu lange dauern, zu schwer sind, die sie gefährdet oder für sie ungeeignet sind. Nähere Informationen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite an (<a href="http://www.bmas.de/" target="_blank">http://www.bmas.de/</a>).</li> 	<li><strong>Sozialgesetzbuch,</strong>&nbsp;das u.&nbsp;a. Fragen der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung regelt. Beiträge, die an diese Versicherungen gezahlt werden, dienen der Absicherung im Alter (Rente), im Fall einer späteren Arbeitslosigkeit und im Krankheitsfall zur Deckung von Arzt- und Behandlungskosten. Als Schüler/in oder Studenten/in sind Sie meist über die Familienversicherung Ihrer Eltern krankenversichert bzw. als Studenten/in – nach Ablauf der Familienversicherung – sind Sie selbst krankenversichert. Im Zweifelsfall geben die Träger der Sozialversicherung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Besonderheiten Auskunft.</li> </ul>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Sat, 14 Jul 2018 15:55:00 +0200</pubDate>
                        <title>Solidarisch für eine gute und bezahlbare Pflege</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/solidarisch-fuer-eine-gute-und-bezahlbare-pflege/</link>
                        <description>Brandenburg fordert bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräfte und die Ausbildung sowie Einstellung von mehr neuen Pfleger*innen. Zugleich soll eine solidarische Pflegeversicherung aufgebaut werden, damit die Pflegebedürftigen und deren Angehörige nicht von den Kosten überfordert werden.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Brandenburgs Sozialministerin Golze (Linke) brachte am Freitag (6.7.)&nbsp;<a href="https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0315-18" title="readon link" target="_top" class="link-extern">einen Antrag in den Bundesrat ein</a>, mit dem die Länder&nbsp; Brandenburg und Thüringen die „Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen“ wollen. Dazu erklärt die gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin Bettina Fortunato:</p>
<p>Mit dem Antrag fordert Brandenburg bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräfte und die Ausbildung sowie Einstellung von mehr neuen Pfleger*innen.</p>
<p>Zugleich soll eine solidarische Pflegeversicherung aufgebaut werden, damit die Pflegebedürftigen und deren Angehörige nicht von den Kosten überfordert werden. Dafür sollen alle Einkommensarten herangezogen werden und Besserverdienende nicht mehr bevorteilt werden, denn bisher zahlen sie nur auf einen Teil ihres Einkommens (bis zur sog. „Beitragsbemessungsgrenze“) Beiträge.</p>
<p>Nach unserer Auffassung sollen Betroffene künftig nur noch einen festen Sockelbetrag als Eigenanteil zahlen, der dann durch die Pflegeversicherung bis zum individuell benötigten Leistungsumfang aufgestockt wird. Eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Pflegeversicherung ist dafür unumgänglich.</p>
<p>Diese Bundesratsinitiative geht auf einen Beschluss des Brandenburger Landtages vom Januar 2018 zurück. Denn das Thema Pflege spitzt sich&nbsp; immer mehr zu und der Bund steht in der Pflicht, endlich entsprechende Maßnahmen zu treffen.</p>
<p>Ein erster Schritt wäre, wenn sich die Gesundheitsminister aller Bundesländer der Initiative von Brandenburg anschließen würden. Nur Mut!</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Fri, 13 Jul 2018 15:51:00 +0200</pubDate>
                        <title>Zeitfenster nutzen: Hochschulfinanzierung auf neue Grundlage stellen</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/zeitfenster-nutzen-hochschulfinanzierung-auf-neue-grundlage-stellen/</link>
                        <description>Der Hochschulpakt 2020 muss auf eine neue finanzielle Basis gestellt werden. Das fordern die wissenschaftspolitischen Sprecher*innen der LINKEN Landtagfraktionen sowie der Parteivorstand der LINKEN und haben ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Hochschulpakt 2020 muss auf eine neue finanzielle Basis gestellt werden. Das fordern die wissenschaftspolitischen Sprecher*innen der LINKEN Landtagfraktionen sowie der Parteivorstand der LINKEN und haben ein entsprechendes&nbsp;<a href="https://www.die-linke.de/fileadmin/download/parteivorstand/2018-2020/beschluesse/123_Hochschulfinanzierung.pdf" title="readon link" target="_top" class="link-extern">Positionspapier</a>&nbsp;verabschiedet. Dazu erklärt die wissenschaftspolitische Sprecherin der Brandenburger Linksfraktion, Isabelle Vandre:</p>
<p>Der Bund muss dauerhaft in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen. Das fordert DIE LINKE seit langem.</p>
<p>Dazu sollte das aktuelle Zeitfenster bis zum Abschluss der laufenden Verhandlungen über die Neuausgestaltung des Hochschulpaktes genutzt werden. Dafür müssen die Mittel des Hochschulpaktes auf dem Niveau von 2017 verstetigt und pro Jahr um mindestens drei Prozent dynamisch angehoben werden. Das zu prüfen, hat auch der Wissenschaftsrat in seinem Positionspapier zur Hochschulfinanzierung angeregt. Im neugestalten Hochschulpakt sollten zudem Fachhochschulen gestärkt und prekäre sowie befristete Arbeitsverhältnisse an den Hochschulen zurückgedrängt werden. Gleichzeitig ist die Studienqualität und Studienplatzkapazität zu verbessern.</p>
<p>„Die aktuelle Mangelverwaltung darf kein Dauerzustand werden“, erklärt Vandre. „Als LINKE fordern wir von Bund und Ländern, gemeinsam eine Lösung zu finden. Diese sollte durch eine Dynamisierung der Mittel verlässlich und dauerhaft sein. Einige Bundesländer zeigen bereits, dass es geht. Bundesbildungsministerin Karliczek ist also in Verantwortung, hier nachzuziehen. Nur so können die Hochschulen langfristig ihren Aufgaben gerecht, offener und sozialer werden!&quot;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 21 Jun 2018 22:46:00 +0200</pubDate>
                        <title>Mehr Krankenhauspersonal ist besser für alle</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/mehr-krankenhauspersonal-ist-besser-fuer-alle-1/</link>
                        <description>Pressedienst DIE LINKE Brandenburg</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Ver.di hat die Beschäftigten und Auszubildenden des städtischen Klinikums Brandenburg/Havel für heute und morgen zum Warnstreik aufgerufen. Martin Günther, Mitglied des Landesvorstandes der Brandenburger LINKEN besuchte die Streikenden vor Ort:<br /> <br /> &quot;Der Personalnotstand an den Krankenhäusern ist nicht länger hinnehmbar. Gesundheitsminister Jens Spahn ist offensichtlich nicht gewillt, daran grundsätzlich etwas zu ändern. Er ist ein gesundheitspolitischer Totalausfall. Umso begrüßenswerter ist es, dass die Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg Havel nicht länger auf gesetzliche Regelungen zur Personalbemessung warten und auf tarifvertraglichen Wege Verbesserungen erkämpfen wollen. Sie streiten dabei nicht nur für sich selbst, sondern auch für das Wohl von Patientinnen und Patienten.<br /> <br /> Mehr Personal im Gesundheitswesen ist besser für alle.<br /> <br /> Nicht der Warnstreik gefährdet die Gesundheitsversorgung, sondern der Personalnotstand. Umso mehr Kolleginnen und Kollegen an ihren Krankenhäusern Personalentlastungen erstreiken, umso mehr steigt auch der Druck auf die Bundesregierung, endlich ausreichend zu handeln. DIE LINKE. Brandenburg solidarisiert sich mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen und wünscht Ihnen viel Kraft und nötigenfalls Ausdauer für ihren so wichtigen Arbeitskampf.&quot;<br /> <br /> ...</p>
<p>&nbsp;ddmmyy</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 15 May 2018 22:47:00 +0200</pubDate>
                        <title>Fördervereine stärken heißt Schulen stärken</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/foerdervereine-staerken-heisst-schulen-staerken/</link>
                        <description>In kollegialer Runde traf sich unsere bildungspolitische Sprecherin Kathrin Dannenberg (DIE LINKE) mit Vertretern des Landesverbands Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V. im Landtag Brandenburg. Der Verband, der mittlerweile auch in ganz Brandenburg aktiv ist, hat in letzter Zeit immer mehr Interessensbekundungen bekommen.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In kollegialer Runde traf sich unsere bildungspolitische Sprecherin Kathrin Dannenberg mit den Vorstandsvorsitzenden und der Geschäftsstellenleitung des Landesverbands Schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V. im Landtag Brandenburg. Der Verband, der mittlerweile auch in ganz Brandenburg aktiv ist, hat in letzter Zeit immer mehr Interessensbekundungen bekommen. Diese starke Rückendeckung seitens der Gesellschaft soll nun mit Hilfe der Politik in eine starke Verbandsstruktur übergehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um die Professionalität des beständig wachsenden Verbandes zu erhalten, sei jetzt eine hauptamtliche Unterstützung nötig. Die Geschäftsstelle, beispielsweise, befindet sich derzeit in der privaten Wohnung einer Ehrenamtlichen. Das würde der Landesverband gerne ändern. Durch eine so erzielte Entlastung der Ehrenamtlichen könnten sie sich dann wieder verstärkt auf die wichtige inhaltliche Arbeit der Fördervereine konzentrieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Besonders betont wurde das Anliegen des Landesverbands, eine Kultur des Miteinanders mit der Politik zu etablieren. Das Netzwerk, was der Landesverband aufbauen will, könnte Strukturen schaffen, die letztlich dem ganzen Land nutzen. So könnten viele Fördermittel nämlich nicht abgerufen bzw. verarbeitet&nbsp; werden, weil schlicht die Infrastruktur in den Vereinen und im gesamten Verband fehle.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„Das Engagement des Verbandes schätze ich wirklich sehr. Wichtig für das Gelingen einer Schule sind eben neben den Schulleitungen und Lehrer*innen auch diese mulitprofessionellen Teams, die die Fördervereine bilden. Ich könnte mir hier auch sehr gut eine Einbindung in unser Konzept des Gemeinsamen Lernens, zum Beispiel in Form von AGs, vorstellen“, so Kathrin Dannenberg.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Sun, 13 May 2018 22:37:00 +0200</pubDate>
                        <title>Pflegenotstand stoppen!</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/pflegenotstand-stoppen/</link>
                        <description></description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Gute und sozial gerechte Pflege für alle, fordert die gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin Bettina Fortunato anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai 2018. Sie erklärt: „Pflegst du noch oder bist Du selbst schon krank?“ Dieser abgewandelte Slogan spiegelt die Realität vieler Pflegefachkräfte wider. Schichtarbeit, schlechte Bezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen, schwere körperliche Tätigkeiten, ständiger Stress und Unzufriedenheit bei der Arbeit machen krank. Der wachsende Fachkräftemangel in der Pflege verstärkt den Druck noch.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2017 lag laut Gesundheitsbericht von Health Capital der Krankenstand bei Altenpflegerinnen in Brandenburg bei 9,1 Prozent, bei Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bei 7,7 Prozent. Bei den männlichen Pflegekräften lag der Krankenstand mit 6,4 bzw. 6,1 Prozent nicht ganz so hoch, aber ebenfalls über den Landesdurchschnitt von 6 Prozent.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zuständig für die gesetzlichen Regelungen des Gesundheits- und Pflegesystems ist fast ausschließlich der Bund. Die neue Bundesregierung hat sich für ein „Weiter so!“ entschieden. Das Sammelsurium von Einzelmaßnahmen bringt keinen Paradigmenwechsel.&nbsp; 8000 neue Pflegekräfte werden den Pflegenotstand in Pflegeheimen nicht stoppen. Wir brauchen klare bundeseinheitliche und verbindliche Vorgaben für deutlich mehr Pflegepersonal.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unsere Fraktion unterstützt die Aktionen von Initiativen und Gewerkschaften anlässlich des Tages der Pflege für eine angemessene Vergütung, bessere Arbeitsbedingungen und gesetzliche Vorgaben zur Personalbemessung in Krankenhäusern.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 08 May 2018 22:19:00 +0200</pubDate>
                        <title>Brandenburg braucht mehr bezahlbaren Wohnraum</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/brandenburg-braucht-mehr-bezahlbaren-wohnraum0/</link>
                        <description>In mehreren Brandenburgischen Städten sind die Mieten stark gestiegen. Dazu erklärt die stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag, Anita Tack:</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In mehreren Brandenburgischen Städten sind die Mieten stark gestiegen. Dazu erklärt die stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag, Anita Tack: Wie in ganz Deutschland zeigt sich der Trend auch in Brandenburg: Die Mieten steigen deutlich, der Wohnraum für Familien mit Kindern und Menschen mit kleinem Budget wird immer knapper.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dieser Teufelskreis, der durch die Abschaffung des gemeinnützigen Wohnungsbestandes mit dem Einigungsvertrag noch verschärft wurde, muss durchbrochen werden. „Wie man sieht, haben das die Bundesregierungen über Jahre verschlafen“, so Anita Tack zu den Mieterhöhungen. Die Ankündigungen der Bundesregierung über 1,5 Mio. Wohneinheiten werden den Bedarf bei weitem nicht decken. Auch die Eigenheimzulage für Familien mit Kindern wird schon jetzt wegen mangelnden Eigenkapitals als Flop angesehen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zu lange sind die Mieten einfach dem Markt überlassen worden. Anita Tack fordert deshalb: „Was endlich notwendig ist, sind langfristige und erhöhte Fördermöglichkeiten für die Länder und ein umfassendes Programm des Bundes für den sozialen Wohnungsneubau. Wir brauchen keine Schönheitsreparaturen an der Mietpreisbremse, sondern ein Gesetz, das die Mieten wirklich bremst. Und wir brauchen wieder einen dauerhaften gemeinnützigen Wohnungsbestand, um die Situation für viele Mieterinnen und Mieter nachhaltig zu verbessern.“</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 07 May 2018 22:16:00 +0200</pubDate>
                        <title>Gute Bildung von Anfang an für alle Kinder - in hoher Qualität und schrittweise elternbeitragsfrei</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/gute-bildung-von-anfang-an-fuer-alle-kinder-in-hoher-qualitaet-und-schrittweise-elternbeitragsfrei/</link>
                        <description>Für DIE LINKE ist und bleibt klar: Kinder sind unsere Zukunft. Die Sicherung ihrer bestmöglichen Zukunftschancen leitet unser Handeln seit Jahren. Jetzt holen wir den Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit nach.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Für DIE LINKE ist und bleibt klar: Kinder sind unsere Zukunft. Die Sicherung ihrer bestmöglichen Zukunftschancen leitet unser Handeln seit Jahren. Das zeigt die Verbesserung beim Betreuungsschlüssel und bei der Leitungsfreistellung, die zusätzliche Finanzierung von Kiez-Kitas, die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte und auch nun die Befreiung von Elternbeiträgen im letzten Jahr vor dem Grundschulstart.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Brandenburgs Kitas sind bereits qualitativ gut. Wir haben bundesweit den höchsten flächendeckenden Versorgungsgrad mit Kita-Plätzen und auch den höchsten Anteil an qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Jetzt holen wir den Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit nach. Diesen Kurs setzen wir fort, auch wenn Kräfte der Opposition einen Pappkameraden aufbauen und versuchen, Qualität und Beitragsfreiheit gegeneinander auszuspielen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für uns bleibt es dabei: gute Qualität und beitragsfreies Angebot gehören zusammen. Dafür steht und streitet DIE LINKE.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Sun, 22 Apr 2018 19:52:00 +0200</pubDate>
                        <title>Koalition stärkt Bildungsgerechtigkeit und entlastet Familien</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/koalition-staerkt-bildungsgerechtigkeit-und-entlastet-familien0/</link>
                        <description>„Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen. Diese Grundauffassung fand heute Bestätigung in allen Stellungnahmen. Damit muss ihr Besuch auch elternbeitragsfrei werden. Ab Herbst 2018 wird das letzte Kita-Jahr kostenlos sein.&quot;</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Landtags Brandenburg hat sich in einer öffentlichen Anhörung intensiv mit dem Gesetzentwurf zum Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit in Kitas beschäftigt. Das Anliegen und der Ansatz der Regierungskoalition wurden dabei begrüßt, von einigen Angehörten aber auch in Teilen kritisiert. „Das für Eltern beitragsfreie Vorschuljahr in allen Kitas entlastet Familien, das haben vor allem Elternverbände und Kreiselternbeiräte in ihren Stellungnahmen bestätigt“, erklären dazu die Abgeordneten Gabriele Theiss (SPD) und Gerrit Große (DIE LINKE).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für DIE LINKE äußert Gerrit Große, kinder- und jugendpolitische Sprecherin, die Überzeugung: „Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen. Diese Grundauffassung fand heute Bestätigung in allen Stellungnahmen. Damit muss ihr Besuch auch elternbeitragsfrei werden. Ab Herbst 2018 wird das letzte Kita-Jahr kostenlos sein. Das ist damit der Einstieg in die generelle Beitragsfreiheit. Darüber hinaus bleibt natürlich die Verbesserung der Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung in den Kitas unser Ziel.“</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gabriele Theiß, Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Fraktion, sagt: „Das beitragsfreie letzte Jahr in der Kita ist ein großer Schritt zur Entlastung von Familien um derzeit durchschnittlich 1.320 Euro jährlich. Diesen Weg wollen wir in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter gehen. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass die Kita-Finanzierung eine originär kommunale Aufgabe ist. Das Land beteiligt sich richtigerweise mit Mitteln in Höhe von mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr und unterstützt die Kommunen in erheblichem Umfang bei der Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Kitabetreuung.“</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Sat, 21 Apr 2018 19:50:00 +0200</pubDate>
                        <title>„Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Brandenburg“ gegründet</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/vernetzungsstelle-kitaverpflegung-brandenburg-gegruendet/</link>
                        <description>Am vergangenen Dienstag haben die Staatssekretärin für Verbraucherschutz Anne Quart und der Staatssekretär für Bildung Thomas Drescher eine Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer „Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Brandenburg“ unterzeichnet.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am vergangenen Dienstag haben die Staatssekretärin für Verbraucherschutz Anne Quart und der Staatssekretär für Bildung Thomas Drescher eine Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung einer „Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Brandenburg“ unterzeichnet.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wie Staatssekretärin Anne Quart ausführte, „werden den Trägern der Kindertagesstätten und den Kindertagespflegepersonen Informations-, Beratungs- und Fortbildungsangebote zur Verfügung gestellt. Dadurch werden sie darin unterstützt, eine gesunde Ernährung zu sichern und eine elementare Alltagsbildung zu gewährleisten.“&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Staatssekretär Thomas Drescher erklärte: „Es sollen auch die Eltern eingebunden werden, weil diese maßgeblichen Einfluss auf die Ernährung nehmen. Weitere Informationsangebote richten sich auch an die Caterer, um sie darin zu unterstützen, die Speisepläne nach DGE-Qualitätsstandard zusammenzustellen.“&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit der Gründung der „Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Brandenburg“ werden die guten Erfahrungen der „Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg“ auf die jüngeren Kinder angewandt. Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sind „Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ erstellt worden, die eine altersgerechte und gesundheitsförderliche Ernährung aufzeigen.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Verbraucherschutzministerium und das Bildungsministerium wollen den Kindertagesstätten Unterstützung, insbesondere bei der Entwicklung der Kinder durch ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot, geben.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 05 Apr 2018 15:53:00 +0200</pubDate>
                        <title>Im Jahr 2017 wurden über 2.100 Beschäftigte dauerhaft eingestellt</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/im-jahr-2017-wurden-ueber-2-100-beschaeftigte-dauerhaft-eingestellt/</link>
                        <description>Das Land Brandenburg hat im Jahr 2017 noch einmal deutlich mehr Neueinstellungen vorgenommen als in den vergangenen Jahren. 2.140 Beschäftigte wurden dauerhaft für die Landesverwaltung neu eingestellt beziehungsweise ihre Beschäftigungsverhältnisse entfristet. </description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;Das Land Brandenburg hat im Jahr 2017 noch einmal deutlich mehr Neueinstellungen vorgenommen als in den vergangenen Jahren. 2.140 Beschäftigte wurden dauerhaft für die Landesverwaltung neu eingestellt beziehungsweise ihre Beschäftigungsverhältnisse entfristet. Dies waren nochmal 190 dauerhafte Einstellungen und Entfristungen mehr als im Jahr 2016. Das teilte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung in der Landesverwaltung und die Umsetzung der Personalbedarfsplanung des Landes mit. Auch im achten Jahr in Folge wurden wieder erhebliche Einstellungen in der Landesverwaltung vorgenommen.“ Die Staatssekretärin verwies darauf, dass Einstellungen besonders bei&nbsp;<strong>Lehrerkräften</strong>&nbsp;(1.078), in der&nbsp;<strong>Polizei</strong>(333) und der&nbsp;<strong>Justiz</strong>&nbsp;(131), an&nbsp;<strong>Universitäten und Hochschulen</strong>&nbsp;(115) sowie in der&nbsp;<strong>Steuerverwaltung</strong>&nbsp;(108) erfolgt seien. Zu den Neueinstellungen gehören auch 100 Nachwuchskräfte, die im vergangenen Jahr auf speziellen Nachwuchsstellen eingestellt worden sind, so Trochowski.</p>
<p>Damit wurden nicht nur altersbedingt ausscheidende Beschäftigte ersetzt, sondern auch wichtige Bereiche personell verstärkt. So hat das Land beispielsweise für das Schuljahr 2017/2018 rund 500 Lehrkräfte mehr dauerhaft eingestellt als den Landesdienst altersbedingt verlassen haben.</p>
<p>Die Finanzstaatssekretärin betonte: „Wir gestalten den Generationswechsel im öffentlichen Dienst.&nbsp;<strong>Seit 2010 hat das Land fast 10.500 Beschäftigte neu und dauerhaft eingestellt</strong>&nbsp;– das ist eine besondere Leistung in Zeiten, in denen überall von Fachkräftemangel gesprochen wird. In den vergangenen acht Jahren haben wir so für die Zukunftsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes gesorgt und den Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft im Land in der gewohnten Qualität gesichert. Ich freue mich besonders, dass wir qualifizierten jungen Menschen attraktive und sichere Berufsperspektiven in Brandenburg bieten und sie für unsere Landesverwaltung gewinnen können.“</p>
<p>Und die Finanzstaatssekretärin ergänzte: „<strong>Wer Fachkräfte braucht, muss auch dafür sorgen, dass sie rechtzeitig und gut ausgebildet vorhanden sind</strong>. Dieser Pflicht kommen wir nach“. Das Land stellt im Haushaltsplan 2018 rund 3.000 Stellen (exakt: 2.970) für Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende zur Verfügung. Auch hierbei handelt es sich um einen Höchststand an Ausbildung. Im Haushaltsplan sind Stellen für rund 960 Studienreferendarinnen und -referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, 1.020 Anwärterinnen und Anwärter bei der Polizei und weitere 226 in der Finanzverwaltung ausgebracht.</p>
<p>Das Land stellt&nbsp;<strong>daneben</strong>&nbsp;auch&nbsp;<strong>Ausbildungsstellen</strong>&nbsp;für 103 Auszubildende an den Universitäten und Hochschulen des Landes, 70 Straßenwärterinnen und -wärter beim Landesbetrieb für Straßenwesen und 68 Justizfachangestellte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Fri, 30 Mar 2018 15:03:00 +0200</pubDate>
                        <title>Herr Landrat Schmidt: Integration geht nur, wenn alle ihre Hausaufgaben machen</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/herr-landrat-schmidt-integration-geht-nur-wenn-alle-ihre-hausaufgaben-machen/</link>
                        <description>Zu den aktuellen Äußerungen von Gernot Schmidt erklärt die Landesvorsitzende der LINKEN Brandenburg, Anja Mayer:</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Zu den aktuellen Äußerungen von Gernot Schmidt erklärt die Landesvorsitzende der LINKEN Brandenburg, Anja Mayer:</p>
<p>&quot;Gernot Schmidt profiliert sich zunehmend als Hardliner unter den Landräten. Er weigert sich nicht nur, eine elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber einzuführen, obwohl fast alle anderen Landkreise dieses Verfahren inzwischen anwenden und damit gute Erfahrungen gemacht haben. Er weigert sich zudem, die vorgegebene Anzahl von Flüchtlingen aufzunehmen, während andere Landkreise die Quoten übererfüllen und er weigert sich offensichtlich, Geflüchtete vorrangig in Wohnungen unterzubringen. Stattdessen bietet er lediglich die Unterbringung in Heimen an. Zur Begründung verweist er in seinem jüngsten Interview darauf, man könne Asylbewerber ja nicht besser als Hartz IV-Bezieher behandeln.</p>
<p>Nein, lieber Herr Landrat, Sie sollen Geflüchtete nicht besser, sondern gleich behandeln! Beide haben ein Recht auf eine anständige und bezahlbare Wohnung. Eine solidarische Einwanderungsgesellschaft gelingt nur, wenn es soziale Sicherheit für alle gibt. Wir brauchen keine herbei geredete Konkurrenz um Arbeitsplätze, Wohnungen oder Bildungsangebote. Stattdessen ist es Aufgabe von Politik, solche Angebote in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Das Land hat mit dem Landesaufnahmegesetz und dem Förderprogramm für sozialen Wohnungsbau dafür gute Angebote gemacht. Sie müssen von den Kommunen aber auch genutzt werden.</p>
<p>Wer will, dass Integration gelingt, muss eine soziale Offensive für alle hier Lebenden starten. Kommunen stehen vor der großen Herausforderung, für sozialen Wohnraum und genügend Kita-und Schulplätze für alle zu sorgen. Das wäre die Aufgabe eines Landrates. Seine Aufgabe ist es aber nicht, Hartz-IV-Bezieher und Flüchtlinge gegeneinander auszuspielen!&quot;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Thu, 29 Mar 2018 15:01:00 +0200</pubDate>
                        <title>Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt: Attraktive Ausbildungsplätze für junge Menschen schaffen</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/arbeitsstaatssekretaerin-hartwig-tiedt-attraktive-ausbildungsplaetze-fuer-junge-menschen-schaffen/</link>
                        <description>Die gute Entwicklung auf den Arbeitsmarkt beruht nicht zuletzt auf einer leistungsstarken Berufsbildung. Hier in Brandenburg leisten die Betriebe seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Sicherung ihres Fachkräftebedarfs. Aber eine attraktive Berufsausbildung allein genügt nicht – die Betriebe müssen ihre Angebote auch stärker online kommunizieren.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Arbeitsmarkt zeigt sich unbeeindruckt vom wechselhaften Wetter: Im März waren in Brandenburg 90.117 Menschen arbeitslos, 4.137 weniger als im Februar. Auch im Jahresvergleich setzt sich der Rückgang der Arbeitslosigkeit fort: Die Arbeitslosenquote lag im März mit 6,8 Prozent um 0,8 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Damit ist die Arbeitslosigkeit auf den niedrigsten Stand in einem Monat März seit Beginn der Statistik 1991 gesunken. Arbeitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt sagte: „Die gute Entwicklung auf den Arbeitsmarkt beruht nicht zuletzt auf einer leistungsstarken Berufsbildung. Hier in Brandenburg leisten die Betriebe seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Sicherung ihres Fachkräftebedarfs. Aber eine attraktive Berufsausbildung allein genügt nicht – die Betriebe müssen ihre Angebote auch stärker online kommunizieren.“</strong></p>
<p>Einer aktuellen Umfrage zufolge besucht mehr als die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber um Ausbildungsplätze die Webseiten der Unternehmen. Auch Onlineportale und Social Media werden immer beliebter bei der Ausbildungsplatzsuche. Dieses Potenzial können die Betriebe für sich nutzen.</p>
<p><strong>Almuth Hartwig-Tiedt</strong>: „Fachkräftesicherung ist eines unserer großen Zukunftsthemen. Die Unternehmen stehen hier in einem intensiven Wettbewerb mit Universitäten und Fachhochschulen um die besten Köpfe. Deshalb ist es wichtig, dass sie die Fachkräfte von morgen gezielt ansprechen und von den Vorteilen einer Berufsausbildung überzeugen.“</p>
<p>Der Internetauftritt des Unternehmens ist dabei nicht die einzige Möglichkeit, Bewerber auf sich aufmerksam zu machen. Das&nbsp;<a href="https://www.fachkraefteportal-brandenburg.de/ausbildungsplaetze.html" target="_blank">Fachkräfteportal Brandenburg</a>&nbsp;kann ebenso genutzt werden wie die Ausbildungsbörsen von Kammern und der Bundesagentur für Arbeit.</p>
<p><strong>Hartwig-Tiedt</strong>: „Heute sind Bewerberinnen und Bewerber oft in der komfortablen Situation, zwischen verschiedenen Ausbildungsbetrieben wählen zu können. Die Unternehmen sind daher gefordert, bei der Vergütung Zeichen zu setzen. Außerdem können sie ihre zukünftigen Fachkräfte beim Thema Mobilität unterstützen, etwa indem sie ihnen einen Teil des Führerscheins finanzieren. Von hochmotivierten Auszubildenden profitieren schließlich auch die Betriebe.“</p>
<p>Obwohl es mittlerweile rein rechnerisch für jeden jungen Menschen einen Ausbildungsplatz gibt, kommen Betriebe und Bewerberinnen oder Bewerber oftmals nicht zusammen. Im Ausbildungsjahr 2016/17 blieb jeder 13. junge Mensch unversorgt. So traten bei der Verteilung der Lehrstellen große regionale Diskrepanzen auf: Während es in und um Potsdam sowie in der Prignitz mehr Ausbildungsplätze als Bewerberinnen und Bewerber gab, war es im Nordosten des Landes umgekehrt.</p>
<p>Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im März in Brandenburg 90.117 Menschen arbeitslos, davon 38.360 Frauen (42,6 Prozent). Das sind 4.137 Personen weniger als vor einem Monat und 10.172 weniger als im März 2017. Die Zahl der jungen Arbeitslosen von 15 bis unter 25 Jahren sank binnen eines Jahres um 10,4 Prozent auf 5.822 Personen. Im Januar 2018 hatten 830.900 Brandenburgerinnen und Brandenburger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, 14.600 mehr als im Januar 2017.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Sat, 24 Mar 2018 18:42:00 +0100</pubDate>
                        <title>Qualität von Schulbildung langfristig sichern</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/qualitaet-von-schulbildung-langfristig-sichern/</link>
                        <description>Im Zusammenhang mit der Vorstellung des „Seiteneinsteiger- Konzeptes“ der Landesregierung erklärt die bildungspolitische Sprecherin Kathrin Dannenberg:</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Zusammenhang mit der Vorstellung des „Seiteneinsteiger- Konzeptes“ der Landesregierung erklärt die bildungspolitische Sprecherin Kathrin Dannenberg:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ausgangslage des Konzeptes ist: Brandenburg (wie auch andere Bundesländer) kann seinen Lehrerbedarf nicht mit ausgebildeten Kräften abdecken und das über einen bereits jetzt absehbaren Zeitraum von 12 Jahren. Deshalb müssen neben dem weiteren Ausbau der Lehrerausbildung auch immer mehr Seiteneinsteiger*innen eingestellt werden. Um die Qualität unserer Schulbildung langfristig zu sichern, bietet das jetzt vorgelegte Konzept entsprechende Rahmenbedingungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für DIE LINKE hat die berufsbegleitende Qualifizierung der Seiteneinsteiger*innen Priorität, damit sie perspektivisch ein Lehramt erwerben&nbsp; können und es keine Lehrer erster und zweiter Klasse gibt. Eine dreimonatige Grundqualifizierung vor der eigenverantwortlichen Unterrichtsübernahme ist daher der richtige Ansatz. Um der großen Unterschiedlichkeit der Seiteneinsteiger*innen gerecht zu werden, muss diese Qualifizierung inhaltlich besser ausgestaltet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das ist eine große Herausforderung und dafür brauchen sowohl die&nbsp; Schulen als auch die Seiteneinsteiger*innen unsere Unterstützung. Dazu gehört ein Klima der Wertschätzung, eine koordinierte Zusammenarbeit aller Bildungsträger unseres Landes, faire finanzielle Eingruppierungen, Zulagen für Lehrkräfte, die Seiteneinsteiger*innen begleiten sowie Abminderungsstunden, damit ausreichend Zeit für Qualifizierungen ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit diesem Konzept ist ein Anfang gemacht. Den Kraftakt können wir nur gemeinsam bewältigen und es braucht einen langen Atem.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Insbesondere für den ländlichen Raum, denn dort zeigt sich bereits heute ein großer Lehrkräftebedarf.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>2</category>
                            
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                        <pubDate>Fri, 19 Jan 2018 18:13:00 +0100</pubDate>
                        <title>Neues Mutterschutzgesetz</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/neues-mutterschutzgesetz/</link>
                        <description>as neue Mutterschutzgesetz trat zum Jahresanfang in Kraft. Von den neuen Regelungen sind mehr schwangere und stillende Frauen betroffen, da erstmals auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in die Regelungen einbezogen sind.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das neue Mutterschutzgesetz trat zum Jahresanfang in Kraft. Von den neuen Regelungen sind mehr schwangere und stillende Frauen betroffen, da erstmals auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in die Regelungen einbezogen sind. Beim Arbeitsschutz gibt es viele Neuerungen, die besonders Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen. Alle wichtigen Informationen zum Mutterschutz stehen jetzt auf der&nbsp;</strong><a href="http://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.544526.de?highlight=Mutterschutz" target="_blank"><strong>Internetseite</strong></a><strong>&nbsp;des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Dort sind auch alle notwendigen Formulare, zum Beispiel die für Arbeitgeber verpflichtende Mitteilung über die Beschäftigung einer Schwangeren/Stillenden, eingestellt. Das&nbsp;LAVG&nbsp;als zuständige Aufsichtsbehörde im Land Brandenburg beantwortet auch individuelle Fragen.</strong></p>
<p>Arbeitsministerin&nbsp;<strong>Diana Golze</strong>: „Rund um die Geburt haben Mütter Anspruch auf einen besonders hohen Schutz am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz. Es ist wichtig, dass sie ihre Rechte kennen, damit sie diese Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber auch einfordern können. An alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land Brandenburg appelliere ich, die Arbeitsschutzbestimmungen im neuen Mutterschutzgesetz zum Wohle der Frauen zu achten und einzuhalten. Sie sind in der Pflicht. Sie müssen den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen schwangerer oder stillender Frauen so einrichten, dass eine Schwangerschaft nicht zwingend das Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Auch beim Kündigungsschutz gibt es Verbesserungen für die Frauen.“</p>
<p><strong>Golze</strong>&nbsp;weiter: „Die Reform des 65 Jahre alten Mutterschutzgesetzes war überfällig. Neben einem zeitgemäßen Gesundheitsschutz ist die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit von schwangeren und stillenden Frauen ein zentrales Ziel der Neuregelung, die aber nicht zum Nachteil der Frauen ausgenutzt werden darf. Es darf nicht dazu kommen, dass Frauen mit ihrem Arbeitgeber darüber ‚verhandeln‘ müssen, unter welchen Bedingungen sie weiterbeschäftigt werden. Positiv sind die branchenunabhängigen Regelungen sowie der erweiterte Personenkreis.“</p>
<p><em>Link zur LAVG-Seite „Infos zum Mutterschutz“:</em><br /> <em><a href="http://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.544526.de" target="_blank">http://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.544526.de</a></em></p>
<p><strong>Hintergrund</strong></p>
<p><strong>Seit dem 1. Januar 2018 sind im neuen Mutterschutzgesetz folgende wesentliche Neuregelungen enthalten:</strong></p>
<p><strong>Erweiterter Personenkreis:</strong></p>
<p>Neben den schwangeren und stillenden Beschäftigten und Heimarbeiterinnen sind nun auch Frauen, die sich in der beruflichen Ausbildung befinden, Praktikantinnen, Frauen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, Entwicklungshelferinnen, Freiwilligendienstleistende, Frauen in religiösen Gemeinschaften, arbeitnehmerähnliche Personen sowie Schülerinnen und Studentinnen, soweit ihnen die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt, vom Mutterschutzgesetz erfasst.</p>
<p><strong>Verbot der Nachtarbeit</strong></p>
<p>Grundsätzlich ist eine Beschäftigung einer Schwangeren oder Stillenden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr unzulässig. Eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr ist jedoch im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens möglich zu beantragen, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, ein ärztliches Attest für die Unbedenklichkeit der Beschäftigung vorliegt, insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist und dem Antrag die Dokumentation der Beurteilung der Arbeitsbedingungen beigefügt ist. Für Schülerinnen und Studentinnen gibt es gesonderte Regelungen.</p>
<p><strong>Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit</strong></p>
<p>Entsprechend der Regelung zum Verbot der Nachtarbeit ist auch eine Beschäftigung einer Schwangeren oder Stillenden an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Eine Beschäftigung ist jedoch dann möglich, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine gesetzliche (nicht behördliche) Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz zugelassen ist, der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens 11 Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Auch hier gibt es für Schülerinnen und Studentinnen gesonderte Regelungen.</p>
<p><strong>Beurteilung der Arbeitsbedingungen</strong></p>
<p>Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz für jede Tätigkeit Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen zu beurteilen und den Bedarf an Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Diese generelle Beurteilung muss grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Prüfung keine weibliche Beschäftigte hat.</p>
<p>Bei Feststellung unverantwortbarer Gefährdungen für die schwangere oder stillende Frau ist eine Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten: 1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, 2. Arbeitsplatzwechsel, 3. (teilweises) Beschäftigungsverbot. Dies dient dem Ziel des neuen Mutterschutzgesetzes, die Frau so lange wie möglich weiter zu beschäftigen.</p>
<p>Ab Mitteilung der Frau, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat er der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.</p>
<p>Alle Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und erforderlichenfalls den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber umfangreiche Dokumentationspflichten.</p>
<p><strong>Erweiterte Mitteilungspflichten des Arbeitgebers</strong></p>
<p>Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich darüber zu benachrichtigen, wenn eine Frau ihm mitteilt, dass sie schwanger ist oder dass sie stillt (es sei denn, er hat die Aufsichtsbehörde bereits über die Schwangerschaft der Frau benachrichtigt). Außerdem hat eine Mitteilung zu erfolgen, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, eine schwangere oder stillende Schülerin oder Studentin bis 22 Uhr, eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen oder mit getakteter Arbeit zu beschäftigen.</p>
<p><strong>Erweiterung des Beschäftigungsverbotes nach der Entbindung sowie Erweiterung des Kündigungsschutzes</strong></p>
<p>Bereits seit dem 30. Mai 2017 haben Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, einen Anspruch auf Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung von 8 auf 12 Wochen. Außerdem besteht Kündigungsschutz für Frauen bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Tue, 19 Dec 2017 16:29:00 +0100</pubDate>
                        <title>Kabinett bringt Nachtragshaushalt für 2018 auf den Weg</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/kabinett-bringt-nachtragshaushalt-fuer-2018-auf-den-weg/</link>
                        <description>Die Landesregierung stellt die Weichen für zusätzliche Investitionen in die Zukunft des Landes. Das Kabinett beschloss dazu heute den Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2018, den Finanzminister Christian Görke (DIE LINKE) eingebracht hatte.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Landesregierung stellt die Weichen für zusätzliche Investitionen in die Zukunft des Landes. Das Kabinett beschloss dazu heute den Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2018, den Finanzminister Christian Görke eingebracht hatte. </strong></p>
<p>Damit werden zentrale Aussagen aus der jüngsten Regierungserklärung von Ministerpräsident Dietmar Woidke vor dem Landtag umgesetzt. Konkret geht es um&nbsp;zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die Finanzierung eines beitragsfreien letzten Kita-Jahres, um die digitale Zukunft des Landes sowie die Aufstockung des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP). Der Nachtragshaushalt im Umfang von 482 Millionen Euro wird ermöglicht vor allem durch Steuermehreinnahmen und zum Teil durch freiwerdende Mittel aus der abgesagten Verwaltungsstrukturreform.</p>
<p><strong>Ministerpräsident&nbsp;Dietmar Woidke&nbsp;</strong>betonte vor der Presse: „Dieser Nachtragshaushalt ist eine Investition in die Zukunft des Landes. Brandenburg kann und muss jetzt die&nbsp;<strong>richtigen Impulse zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse</strong>&nbsp;setzen. In den Kreisen, den Städten und Dörfern – und zwar im ganzen Land. Darum investieren wir mit dem Nachtragshaushalt unter anderem in die Straßen, in den öffentlichen Personennahverkehr, in die Schulen, die Kitas, in den Sport und in die Kultur. Wir stärken unsere Krankenhäuser und unsere Feuerwehren. Wir investieren in ein Gemeinwesen, das funktioniert, das auf der Höhe&nbsp; der Zeit ist. Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und wir legen die Fundamente für ein&nbsp;<strong>Jahrzehnt der Investitionen</strong>.“</p>
<p><strong>Finanzminister&nbsp;Christian Görke</strong>&nbsp;erläuterte, dass sich der Nachtragshaushalt auf Projekte konzentriere, die sehr schnell umsetzbar seien: „Der Nachtragshaushalt soll Mittel für solche Vorhaben bereitstellen, die ganz konkret die Lebenssituation vor Ort verbessern helfen.&nbsp;<strong>Das reicht von Einnahmeverbesserungen der Kommunen über Investitionen in Krankenhäuser, zusätzliche Mittel für den Breitbandausbau, die Einrichtung von kostenlosen WLAN-Punkten bis hin zum elternbeitragsfreien Kita-Jahr.&nbsp;</strong>Mir<strong>&nbsp;</strong>ist wichtig, dass wir mit diesen Zukunftsinvestitionen nicht erst bis zur Aufstellung des Haushaltes für die Jahre 2019/20 warten, sondern dafür schon heute den Weg frei machen.“</p>
<p>Im Einzelnen wurde unter anderem beschlossen:</p><ul> 	<li><strong>Landesstraßen&nbsp;</strong><br /> 	Die Erhöhung um 20 Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2018 (15 Millionen Euro für Planung und den Bau von Landesstraßen und 5 Millionen Euro Planungsmittel für Bundesfernstraßen) dient der Umsetzung von zusätzlichen Investitionen insbesondere im Grundnetz, zusätzlichen Investitionsmaßnahmen im Grünen Netz bei Landesstraßen.</li> 	<li><strong>Verkehr</strong><br /> 	Das PlusBus Angebot wird als bedeutsames Verkehrsangebot im Nachtragshaushalt 2018 mit 1,2 Millionen Euro berücksichtigt. Zudem sollen<strong>&nbsp;</strong>den Aufgabenträgern des kommunalen ÖPNV für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 48 Millionen Euro zur Herstellung der Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt werden. Auch für den Schienenpersonennahverkehr wurde im Nachtragshaushalt 2018 ein neuer Titel mit einer Veranschlagung von 10 Millionen Euro eingerichtet.</li> 	<li><strong>Förderung von Investitionen in Krankenhäusern</strong></li> </ul><p>Die Krankenhausfinanzierung erfolgt seit 2013 durch eine Investitionspauschale. Die Aufstockung der im Haushalt 2018 bereits vorgesehenen Pauschale von 80 Millionen Euro um 20 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes dient der Umsetzung weiterer Modernisierungen. Damit erhöhen sich die Mittel, die das Land in der Legislaturperiode in Krankenhäuser investiert auf 435 Millionen Euro.</p><ul> 	<li><strong>Investitionen in studentisches Wohnen</strong></li> </ul><p>Die Sanierung eines Studentenwohnheims in Frankfurt (O.) wird im Umfang von 2 Millionen Euro im Jahr 2018 (und weiterer 2,4 Millionen Euro 2019) finanziell unterstützt. Der Neubau eines Studentenwohnheims in Wildau schlägt sich 2018 mit 0,8 Millionen Euro nieder – weitere 8,7 Millionen Euro werden für diesen Zweck in den Folgejahren benötigt und durch eine Verpflichtungsermächtigung abgesichert.</p><ul> 	<li><strong>Kommunales Investitionsprogramm (KIP)</strong></li> </ul><p>Das insgesamt 130 Millionen Euro in vier Förderbereichen umfassende Kommunale Investitionsprogramm des Landes Brandenburg (KIP) wird in den Bereichen Feuerwehr um 20 Millionen Euro und im Bereich Sport und Freizeit um insgesamt 8 Millionen Euro aufgestockt.</p><ul> 	<li><strong>Elternbeitragsfreiheit in der Kita</strong></li> </ul><p>Der Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit von Kitagebühren wurde mit dem Haushalt 2017/2018 aufgenommen. Zur Umsetzung des Beschlusses, das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei zu stellen, sind für das Jahr 2018 anteilig zusätzlich 10,2 Millionen Euro erforderlich und nun im Haushalt enthalten.</p><ul> 	<li><strong>Kommunaler Finanzausgleich</strong></li> </ul><p>Mit der Übernahme des Ergebnisses der November-Steuerschätzung 2017 steigen die Zuweisungen an die Kommunen um 105,4 Millionen Euro.</p><ul> 	<li><strong>Ausgaben im Bereich Digitales Brandenburg</strong></li> </ul><p>Veranschlagt werden Ausgaben zur Koordinierung der Vorhaben zur Digitalisierung innerhalb der Landesregierung wie auch des gesellschaftlichen Lebens. Dazu gehört die Schaffung einer DigitalAgentur (3 Millionen Euro). Das Land unterstützt weiterhin die Breitbandförderung des Bundes durch entsprechende Landeskofinanzierung. Hinzu kommen Mittel für den Ausbau kostenloser mobiler Netzverbindungen (WLAN). Für beide Vorhaben werden mit dem Nachtragshaushalt insgesamt 3,2 Millionen Euro im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt sowie über die Veranschlagung zusätzlicher Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 27,7 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020 weitere Maßnahmen abgesichert.</p><ul> 	<li><strong>Hilfen witterungsbedingter Schäden / Landwirtschaft</strong></li> </ul><p>Widrige Witterungsverhältnisse in diesem Jahr haben in mehreren Regionen des Landes zu finanziellen Verlusten in vielen landwirtschaftlichen Unternehmen geführt. Der Nachtragshaushalt stellt Mittel bereit, um bis zu 80 Prozent der förderfähigen Einkommensminderung auszugleichen. Dafür werden insgesamt 22&nbsp;Millionen Euro im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Auch zur Beseitigung von Schäden nach dem Sturmtief Xavier an Gewässern, Deichen, wasserwirtschaftlichen Anlagen und schiffbaren Landesgewässern sieht der Nachtragshaushalt 2,3 Millionen Euro vor.</p><ul> 	<li><strong>Fairer Lastenausgleich / Mittel für Flüchtlingsunterkünfte in Kommunen</strong></li> </ul><p>Die Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte sehen sich immer noch damit konfrontiert, dass ein Teil der 2015 und 2016 geschaffenen Unterkünfte infolge der seit Jahresbeginn 2016 rückläufigen Flüchtlingszugänge leer stehen. Mit der Fortführung der für 2017 aufgelegten Richtlinie „Fairer Lastenausgleich“ im Jahr 2018 mit ebenfalls 11,6 Millionen Euro soll hier eine finanzielle Unterstützung erfolgen.</p><ul> 	<li><strong>Verbraucherschutz</strong><br /> 	Für Entschädigungsleistungen nach dem Tierseuchengesetz, die Schaffung eines Beratungszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. sowie die Beschaffung von 5 Containern für Wildsammelstellen als dringende Tierseuchenvorsorgemaßnahme werden insgesamt 1,2 Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2018 veranschlagt.</li> 	<li><strong>Zukunftsfähiger öffentlicher Dienst</strong></li> </ul><p>Der Nachtrag zeichnet zudem die tarifrechtlichen und besoldungs- und versorgungsrechtlichen Änderungen, einschließlich des Attraktivitätszuschlages, aus dem Jahr 2017 nach. Insgesamt müssen die Personalverstärkungsmittel um 92 Millionen Euro aufgestockt werden.</p><ul> 	<li><strong>Humanitäre Hilfe für Yezidinnen und Yeziden</strong></li> </ul><p>Für Maßnahmen zur humanitären Hilfe für besonders schutzbedürftige Yezidinnen und Yeziden des lrak werden Mittel für die Umsetzung des Aufnahmeprogramms in Höhe von 1 Millionen Euro bereitgestellt.</p><ul> 	<li><strong>Hilfe für ehrenamtliche Feuerwehrleute</strong></li> </ul><p>Mit der Einrichtung eines Hilfsfonds für ehrenamtliche Feuerwehrleute werden die Hinterbliebenenversorgung und der Unfallversicherungsschutz von freiwilligen und hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie von Angehörigen der Katastrophenschutzorganisationen im Land Brandenburg angeglichen. Dazu werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit 0,32 Millionen Euro unterstützt das Land außerdem die Gemeinde Kloster Lehnin bei der Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges, das infolge eines tragischen Unfalls einen Totalschaden hatte.</p>
<p><em>Die Landesregierung hatte am 29. Juli 2016 dem Landtag den Entwurf des Doppelhaushaltes des Landes Brandenburg für die Jahre 2017/18 übermittelt. Nach den parlamentarischen Beratungen beschloss der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 16. Dezember 2016 den Doppelhaushalt 2017/18 in Höhe von knapp 11,4 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der heute beschlossene Nachtragshaushalt ergänzt diese Planungen. Er wird nun zur Beratung an den Landtag übergeben.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Download:</strong></p><ul> 	<li><a href="http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/845120" title="Pressemitteilung der Staatskanzlei: Kabinett bringt Nachtragshaushalt für 2018 auf den Weg (PDF)" target="_blank">Pressemitteilung der Staatskanzlei: Kabinett bringt Nachtragshaushalt für 2018 auf den Weg (PDF)</a></li> 	<li><a href="http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/845119" title="Präsentation des Nachtragshaushaltes 2018 auf der Pressekonferenz am 19.12.2017 (PDF)" target="_blank">Präsentation des Nachtragshaushaltes 2018 auf der Pressekonferenz am 19.12.2017 (PDF)</a></li> </ul>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Sun, 17 Dec 2017 16:09:00 +0100</pubDate>
                        <title>Wohnen ist soziales Grundrecht</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/wohnen-ist-soziales-grundrecht/</link>
                        <description>Die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosen- und Wohnungsnotfallstatistik ist eine langjährige Forderung der LINKEN. Die Sozialminister der Länder haben dies jetzt auf den Weg gebracht.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosen- und Wohnungsnotfallstatistik ist eine langjährige Forderung der LINKEN. Die Sozialminister der Länder haben dies jetzt auf den Weg gebracht.</strong></p>
<p>Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit sind die sichtbarsten Symptome einer verfehlten Wohnungspolitik und eines unsozialen Mietrechts. Bezahlbarer Wohnraum ist der Schlüssel im Kampf gegen Wohnungslosigkeit. Die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosen- und Wohnungsnotfallstatistik, die Umfang und Entwicklung von Räumungsklagen und Wohnungslosigkeit abbilden soll, wäre ein erster Schritt, um konkrete Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen einleiten zu können. Es wäre ein gutes Zeichen einer neuen Bundesregierung, wenn sie sich dieser Aufgabe zügig stellt. Das wäre für Länder und Kommunen eine wichtige Planungsgrundlage für Betreuungs- und Hilfsangebote. Wohnungsnotfallhilfe ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.</p>
<p>Das Land unterstützt die Kommunen mit finanziellen Mitteln. Es erstattet die Ausgaben von Hilfen für Menschen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu 85 Prozent. Eine Stigmatisierung der Betroffenen durch eine Registrierung nach Alter, Geschlecht und sozio-ökonomischem Status ist keine Lösung. Das schafft weder Beratungs- und Unterstützungsangebote noch Unterkünfte.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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                        <pubDate>Mon, 27 Nov 2017 13:43:00 +0100</pubDate>
                        <title>LINKE begrüßt Tarifeinigung im öffentlichen Dienst</title>
                        <link>https://www.dielinke-neuenhagen.de/nc/partei/themen/detail-thema-partei/news/linke-begruesst-tarifeinigung-im-oeffentlichen-dienst/</link>
                        <description>Mehr Geld erhalten künftig zahlreiche PolizistInnen und Justizbeamte. Mehrere Tausend Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen werden von der Einigung profitieren: Ab 2019 werden die Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A12 auf A13 angehoben. Angestellte Lehrkräfte werden entsprechend hochgestuft.</description>
                        
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften eine Tarifeinigung für verschiedene Sparten des öffentlichen Dienstes erreicht. Der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Landtag, Ralf Christoffers, erklärte: „Es waren schwierige Gespräche bis tief in die Nacht, aber sie haben zu umfassenden Ergebnissen geführt. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement in diesen Verhandlungen – insbesondere den Verhandlungsführern der Regierung, Finanzminister Christian Görke und Innenminister Karl-Heinz Schröter.“</p>
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<p>Mit der IG BAU vereinbarte die Landesregierung eine Altersteilzeit-Regelung für die MitarbeiterInnen des Landesforstbetriebes. Damit können jetzt wieder junge WaldarbeiterInnen und Forstleute eingestellt werden, die Entwicklung eines zukunftsfähigen Forstbetriebs ist gesichert.</p>
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<p>Die agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag, Anke Schwarzenberg, zeigte sich erfreut: „Die Koalition hat damit eine wichtige Zusage umgesetzt.“ Da die Funktionalreform zurückgezogen wurde, sei die Kommunalisierung der Forstverwaltung vom Tisch. Jetzt müsse geklärt werden, mit wieviel Personal künftig welche Aufgaben erledigt werden sollen. „Unser Ziel ist eine langfristige Perspektive für einen stabilen Forstbetrieb“, so Schwarzenberg.</p>
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<p>Mehr Geld erhalten künftig zahlreiche PolizistInnen, Justizbeamte und LehrerInnen. Wer ab 2019 in den mittleren Polizeidienst einsteigt, wird mit A8 statt mit A7 besoldet. 320 Beamte, die derzeit noch A7 erhalten, werden dann hochgestuft. Eine entsprechende Regelung gilt auch für den Justizvollzugsdienst. Außerdem wurden Vereinbarungen über Gesundheitsvorsorge und Zulagen für bestimmte Tätigkeitsfelder getroffen.</p>
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<p>„Auch hier hat die Koalition umgesetzt, was sie versprochen hat. PolizistInnen und Justizbeamte leisten einen nicht zu überschätzenden Dienst an der Gesellschaft. Die Einigung ist auch ein Zeichen, dass die rot-rote Koalition dies anerkennt“, sagte Fraktionschef Christoffers.</p>
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<p>Mehrere Tausend Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen werden von der Einigung profitieren: Ab 2019 werden die Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A12 auf A13 angehoben; in der DDR ausgebildete Lehrkräfte, die derzeit noch in A11 eingruppiert sind, zunächst auf A12 und ab dem Schuljahr 2020/21 ebenfalls auf A13. Angestellte Lehrkräfte werden entsprechend hochgestuft.</p>
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<p>Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Dannenberg, begrüßte die Einigung: „Wir haben Wort gehalten. Es wird an den Schulen gleiches Geld für gleiche Arbeit geben. Dieses Ergebnis ist Ausdruck unserer Wertschätzung für die Lehrerinnen und Lehrer und Grundlage für gute Bildungsarbeit.“</p>]]></content:encoded>
                        
                            
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