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Redaktion Linksfraktion

Warum wir dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen konnten!

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Beschlüsse der Gemeindevertretung sind für das Handeln der Gemeindeverwaltung verbindlich. Wenn neue Vorhaben bzw. Maßnahmen durch die Verwaltung umgesetzt werden sollen oder es notwendig ist, bereits beschlossene Beschlüsse veränderten Gegebenheiten anzupassen, so ist in jedem Fall im Vorfeld ein Beschluss durch die Gemeindevertretung herbeizuführen.

In der Gemeindevertretersitzung am 10. Juni 2021 standen unter anderem der Nachtragshaushalt 2021 und 2022 sowie der geänderte Stellenplan für diese beiden Jahre zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung.

Wir haben uns intensiv mit  den umfangreichen Vorlagen auseinandergesetzt. Es gab zum Teil auch nachvollziehbare Gründe die für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes sprachen. Dazu zählen wir zum Beispiel auf der Einnahmeseite geänderte Bescheide über den Kommunalen Finanzausgleich und geringere Zuweisungen vom Land. Ausgabenseitig hat sich unter anderem das Investitionsvolumen erhöht.

In den Nachtragshaushalt sind aber auch Vorhaben aufgenommen worden und damit Ausgaben eingeflossen, die nicht durch Beschlüsse der Gemeindevertretung gedeckt waren.

Als Fraktion konnten wir dem Stellenplan und auch dem Haushalt aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Unter anderem war ein Grund, dass die Gemeindevertretung rückwirkend bereits vorgenommene Veränderungen der Personal- und Entgeltstruktur sanktionieren sollte. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplans und kann erst nach Beschluss durch die Gemeindevertretung rechtswirksam umgesetzt werden. Bis zu einem Neubeschluss gilt der bereits beschlossene Haushalt und Stellenplan unverändert fort.

Wir hoffen, dass das Abstimmungsverhalten unserer Fraktion zu diesem Thema den Bürgermeister und die Verwaltung zukünftig sensibilisiert, hier mehr Sorgfalt walten zu lassen.

 

 


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Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

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