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Warum die Veröffentlichung des Grünordnungsplans als Satzung erst im März 2021?

JENS KRACHEEL

Am 29. Oktober 2020 beschloss die Gemeindevertretung den Grünordnungsplan für die Trainierbahn als Satzung. Allen war damals bewusst, dass die mehrfach verlängerte Veränderungssperre Ende 2020 auslaufen würde. Der zeitweilige Ausschuss Trainierbahn/Alltes Gut unter der Leitung von Dr. Klaus Obendorf (CDU-Fraktion) und ebenso die von Georg Stockburger und vielen anderen Engagierten initiierte Petition zum Erhalt der Neuenhagener Trainierbahn als Naherholungsgebiet brachten Bewegung in die schleppende Bearbeitung und Fertigstellung des Grünordnungsplans. Auch wenn nach Verabschiedung dieser Satzung noch viele Fragen sein würden, war die Gemeindevertretung mehrheitlich doch sehr froh, dieses Vorhaben noch fristgerecht abgeschlossen zu haben.

Rechtskraft erlangt einen Satzung allerdings erst, wenn sie im Amtsblatt veröffentlicht worden ist. Und hierbei hat sich der Bürgermeister unendlich Zeit gelassen.

Warum dauerte es dann doch 5 weitere Monate, bis nun der Grünordnungsplan als Satzung endlich im Amtsblatt veröffentlicht wurde? Das versteht wohl niemand. Eine Verzögerung, die der Gemeinde noch Probleme bereiten könnte, Es ist doch bekannt, dass unter anderem die Laufzeit bestimmter Fristen erst mit der Veröffentlichung beginnt. Unnötig wurde die Veröffentlichung liegen gelassen. Das hilft es nichts, wenn der Bürgermeister im Fachausschuss erklärt, dass dies schließlich seine Entscheidung sei.

 


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Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

Ein Projekt des VVN-BdA

Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.