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Judith Maringer

Unstimmigkeiten beim Gruscheweg?

SIWOGE 1992

Manchmal hat es den Anschein, dass es Neuenhagener Bürger*innen gibt, die der Auffassung sind, dass unser Bürgermeister, den Zuzug nach Neuenhagen verringern möchte. Wenn das wirklich so wäre, stellt sich mir die Frage, warum dann der Bebauungsplan für das Gebiet „Gruscheweg 7“, der auch mit Ein- und Mehrfamilienhäusern bebaut werden soll, durch den Bürgermeister vorangetrieben wird? Hätte er ihn nicht längst stoppen müssen und können, um den weiteren Zuzug zu verhindern?

Warum also ist die Bebauung  des Gebiets für den B-Plan „Gruscheweg 7“ in Ordnung und der von „Gruscheweg 6“ nicht? Hier wird ja vom Bürgermeister und auch von einzelnen Fraktionen der Gemeindevertretung angeführt, dass ein weiteres Wachstum der Bevölkerung auf jeden Fall verhindert werden müsse, schon allein - weil wir zukünftig nicht genügend Schulplätze haben. Gleichzeitig ist unklar, warum ein Mitglied aus der Fraktion des Bürgermeisters ein Mitwirkungssverbot bei allen Beschlussvorlagen anzeigt, die den Gruscheweg 7 betreffen. Muss da nicht eigentlich auch der Grund angegeben werden, wenn man in einer Sitzung der Gemeindevertretung ein Mitwirkungsverbot für sich selbst anzeigt?

Ist es beim Gruscheweg 6 von Bedeutung, dass unser Bürgermeister dort persönlich betroffen ist? Darauf wurde ja kürzlich hingewiesen, als es um das „beamtenrechtliche Mitwirkungsverbot“ zur entsprechenden Beschlussvorlage aus dem Rathaus ging.
Leiten ihn vielleicht doch persönliche Interessen bei der Boykottierung des Gruscheweg 6 durch die Verwaltung? Vier Mal hat der Bürgermeister ja schon versucht, die Umsetzung des B-Plans über Beschlüsse der Gemeindevertretung zu stoppen. Zunächst über eine Einleitung eines „Änderungsverfahren“, später dann die versuchte Einleitung eines „ergänzenden Verfahrens“ mit einer „Veränderungssperre“. Auf deren Ablehnung durch die GVT im Dezember 2019 wurde mit einer „Beanstandung“ geantwortet. Dann die „Nicht-Sitzung“ im Januar 2020 (in der die erneute Behandlung des Gegenstandes durch den Bürgermeister kurzfristig zurückgenommen wurde), die Bestätigung der ablehnenden Beschlussfassung im Februar 2020 und nun die erneute Behandlung  des Gegenstandes in der Juni-Sitzung.
Immerhin scheint das beamtenrechtliche Mitwirkungsverbot in den Sitzungen der Gemeindevertretung berücksichtigt zu werden: Neuerdings unterschreibt der stellv. Bürgermeister Herr Schubert diesbezügliche Vorlagen.

Nachdem auch in der letzten Gemeindevertretung am 11.06. das gewünschte Ansinnen abgelehnt wurde, scheint der Bürgermeister offenbar eine weitere Möglichkeit gefunden zu haben, den Gruscheweg 6 zwar nicht zu verhindern, aber die Fertigstellung, auf Kosten der Gemeinde, doch wesentlich zu verlangsamen:
Gegen 13 Baugenehmigungen im Gruscheweg 6 wurde Widerspruch eingelegt. Betroffen davon sind 2 Bauträger und 68 Wohneinheiten. Im Falle einer Zurückweisung der Widersprüche wird durch das Bauamt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro bis zu 1000 Euro erhoben.
Zusätzlich ist eine Rechtskanzlei mit der Ausarbeitung der Widersprüche beauftragt. Wie viel Geld er hierfür bisher ausgegeben hat, ist auch noch nicht öffentlich. Aus meiner Sicht gibt die Gemeinde in solchen Baufragen gerade kein gutes Bild ab.
Ich bin verwundert darüber, dass die kostspielige Boykottierung des Gruscheweg 6 so hingenommen wird und gleichzeitig der Gruscheweg 7, der sich wohlgemerkt am Bebauungsplan Gruscheweg 6 orientiert, weiter gebaut werden soll.

 


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pixabay
Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

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