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Über den Zusammenhang von Stellplatzsatzung und Begrenzung der Versiegelung

Auf der Tagesordnung der zurückliegenden Sitzung der Gemeindevertretung am 08.10.2020 stand auch eine Beschlussvorlage des Bürgermeisters zur Änderung der bisherigen Stellplatzsatzung.

Anlass der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung waren bevorstehende Genehmigungen für den Schul- und Sportstandorts am Gruscheweg. Hier müssten – wenn die Satzung nicht geändert würde – Landkreis und Gemeinde eine sehr hohe Anzahl von Stellplätzen einrichten, dabei könnten Doppelnutzungen (z.B. tagsüber durch die Schule & abends bei Hallennutzung durch Sportvereine) nicht angerechnet werden. Die in der bisherigen Satzung vorgesehene Möglichkeit von Ausnahmen würde nicht greifen, hieß es. Eine unnötige Versiegelung wollen wir aber alle nicht, und zwar nicht erst seitdem wir einen entsprechenden Beschluss über die Versiegelungsbegrenzung haben („Grundsatzbeschluss“ heißt dieser sogar!).

Mit der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung sollten allerdings stillschweigend weitere wichtige Punkte verändert werden, die nicht auf ungeteilte Zustimmung der Gemeindevertretung trafen. Während der Diskussion und bevor Hr. Stockburger seinen schon angekündigten Änderungsantrag einbringen konnte, zog der Bürgermeister die Vorlage jedoch zurück. Was war geschehen?

Bereits zuvor wurde sie im Bauausschuss diskutiert. Dabei wurde u.a. auf die Verringerung der Wohnfläche, für die ein Bauherr jeweils 1 Stellplatz herrichten muss, hingewiesen. Bisher liegt diese Grenze bei 100qm, künftig solle sie bei 60qm liegen. Weitergedacht bedeutet dies u.U. eine Verringerung im Angebot kleinerer Wohnungen. Wenn ein Bauherr in einem Mehrfamilienhaus für den Bau von 3 Wohnungen à 65 qm 3 Stellplätze herrichten muss, wären es künftig 6. Errichtet er auf diesen 195qm stattdessen nur 2 größere Wohnungen, braucht er nur 4 Stellplätze (bisher 2). In der Folge wird das Angebot kleinerer Wohnungen wohl eher nicht größer. Und abgesehen davon erzeugen wir eine Flächenversiegelung, die wir beim Bau von Schule und Sportanlagen gerade vermeiden wollen. Ja es ist ärgerlich, wenn nach dem Bau neuer Wohnungen Autos auf der Straße parken! Und es ist nicht zu akzeptieren, wenn diese dann Rettungswege blockieren. Dafür haben wir aber ein Ordnungsamt, das in solchen Fällen tätig wird. Unvereinbar mit dem Grundsatzbeschluss über die Versieglungsbegrenzung sollte allerdings die Unterstellung sein, dass alleinwohnende Senior*innen (oder auch junge oder auch ältere Einwohner*innen) in einer kleinen Wohnung allesamt immer zwei Stellplätze brauchen.

In der Sitzung war es dann „wie auf einem Basar“, so sagte es Frau Schultz (WG Die Parteilosen): Der Bürgermeister rückte von seinen 60qm ab, um 75qm anzubieten. Das sei sein Angebot. Herrn Schulz (SPD) schien das nicht nachvollziehbar. Wenn einzelne Parameter verändert werden, müsse es doch aus der Verwaltung eine vergleichende Betrachtung zwischen einzelnen Ansätzen geben.

In der Sitzung der Gemeindevertretung wies Herr Stockburger (B90/Die Grünen) dann aber noch auf einen weiteren wichtigen Umstand hin: Der im Satzungsentwurf benannte grundsätzliche Ausschluss von Ablösezahlungen für Stellplätze bei der Schaffung von Wohnraum könnte dazu führen, dass die Errichtung von Wohnraum mit bewusstem Verzicht auf das Auto maßgeblich benachteiligt wird. Solche Wohnangebote setzen proaktiv auf die Begrenzung der Versiegelung (indem sie ohne den privaten PKW auskommen wollen), müssen dann aber Flächen für Parkplätze versiegeln, um überhaupt umgesetzt werden zu können? Das wäre wohl wenig zukunftsorientiert!

Um die Umsetzung des Schul- und Sportcampus nicht zu verzögern,  wurde vorgeschlagen, in der bisherigen Satzung die hierfür notwendigen Änderungen aufzunehmen und die übrige Satzung so zu belassen. In der Folge hätte die Verwaltung die Satzung entsprechend überarbeiten können, um sie dann am 29.10. vorzulegen. Noch bevor dieser Vorschlag allerdings als Änderungsantrag formal eingebracht und abgestimmt werden konnte, zog der Bürgermeister die Vorlage zurück.*

Nun haben wir die neue Satzungsvorlage erneut auf der Tagesordnung. Ohne erneute Beratung im Bauausschuss und nun anstelle der 60qm die 75qm als Grenze für einen Stellplatz.

* Laut Geschäftsordnung braucht es dazu einen Beschluss der Gemeindevertretung, denn mit der Verabschiedung der Tagesordnung in einer Sitzung übernimmt das Gremium die Verantwortung über die Beschlussvorlagen. Man möge es der Sitzungsleitung und der Gemeindevertretung an dieser Stelle nachsehen, dass dieser Umstand nicht berücksichtigt worden ist. Es war bereits deutlich nach 22.00 Uhr.

 

 


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