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Neuer Aufschlag in Sachen Verkehr

Unser Antrag 01/2021 zur Behebung des Unfallschwerpunktes Fichte-, Haupt- und Eisenbahnstraße sowie Entlastung der Verkehrsströme Fichtestraße


Nein – die Vorschläge sind nicht vollends neu! Der von unserer Fraktion eingebrachte Antrag und seine Bestandteile zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Bereich Hauptstraße/Fichtestraße/Jahnstraße bis hin zum Gruscheweg und der Verbindung zum Gewerbegebiet wurden so oder so ähnlich in den zurückliegenden Jahren diskutiert. Oder zumindest zurückhaltend genannt.

Zuletzt war das Thema in der zurückliegenden Wahlperiode: Im Zuge der Entwicklung des B-Plans zur Bebauung an der Eisenbahnstraße (jetzt ist der Rossmann da) gab es Hinweise von der Straßenverkehrsbehörde, dass der Kreuzungsbereich als Unfallschwerpunkt eingeordnet wird und Abhilfe geschaffen werden müsste. Auch damals spielten schon diverse Einbahnstraßen-Vorschläge eine Rolle. Im Ergebnis wurde die im damals aktiven Zeitweiligen Ausschuss beratene Beschlussvorlage jedoch nicht in der Gemeindevertretung abgestimmt. Bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens sei ja noch Zeit… Jetzt ist der Rossmann da.

Unsere Fraktion hat den Beschluss des OVG vom Oktober 2020 zum Anlass genommen, dem „wabernden“ Thema Verkehrssteuerung einen öffentlichen Raum zu geben, auch um endlich zu sicht- und spürbaren Verbesserungen zu kommen.

Das sind die Vorschläge:

  • In Abstimmung mit der Deutschen Bahn eine mit der Schrankenanlage gekoppelte zwei-farbige Vor-Ampel auf der Hauptstraße (in Fahrtrichtung Süden) vor der Einmündung Fichtestraße
  • Die Einrichtung der Fichtestraße als Einbahnstraße ausgehend vom Gruscheweg
  • Die Einrichtung der Jahnstraße als Einbahnstraße ausgehend von der Hauptstraße
  • Das Umsetzen des Pollers im Gruscheweg zur Zufahrt Gewerbegebiet in Verbindung mit der Einengung dieser Zufahrtsstraße an der Autobahnunterführung. Die Zufahrt von PKW und Kleintransporter soll dabei gewährleistet bleiben. Die Polleranlage soll durch berechtigte Fahrzeuge, z.B. Feuerwehr, betätigt werden können.

Zur Funktion der Jahn- und Fichtestraße muss man sich auch ihre Lage ansehen: Sie sind Sammelstraßen für die von ihnen abgehenden kleineren Straßen, ermöglichen Zufahrt und bündeln diesen Verkehr und leiten ihn auf die größeren Straßen. Sie sind also keine reinen Anliegerstraßen (was unseres Wissens beim damaligen Straßenausbau auch in der Höhe der durch die Anwohner zu leistenden Straßenbeiträge berücksichtigt worden ist). Auch der Gruscheweg ist übrigens eine solche Sammelstraße.

Wenn man das Ein- und Ausfahren über Einbahnstraßenregelungen beschränkt, entstehen längere Wege. Aber unseres Erachtens sind sie doch überschaubar. Und unser Vorschlag ist eben auch klar. Selbstverständlich können wir auch andere Varianten diskutieren. Und in der Tat fänden auch wir es hochinteressant, mit den Autoren des Verkehrs-Gutachtens der SVU aus 2016 dazu zu diskutieren, denn darin wurden Einbahnstraßen ausgeschlossen. Allerdings wurden hier für den Gruscheweg auch Schlussfolgerungen vorgenommen, die sich unserer Meinung nach nicht aus den durch SVU verwendeten Zahlen ergeben.

Höchst bedauerlich finden wir Reaktionen im Fachausschuss, dass eine gesonderte Ausschuss-Sitzung nicht nötig sei und überhaupt die Verwaltung ja ganz viel schon machen würde. In der MOZ vom 03.02.2021 durften wir allerdings lesen, dass der Ausschuss-Vorsitzende eine gesonderte Sitzung andenkt. Da hätten wir aber schon weiter sein können.

Es fehlt auch noch eine ordentliche Stellungnahme der Verwaltung. Früher war das mal so: Zu Anträgen von Fraktionen gab es eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung: was geht, was geht nicht, woran müsse noch gedacht werden usw. Die gibt es jetzt leider nicht. Über vorliegende Zahlen aus Verkehrszählungen schweigt sich die Verwaltung aus. Herrschaftswissen, so unser Statement im Bauausschuss, nützt uns leider nichts.

Nun werden wir die Diskussion des Antrags in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.02.2021 gut vorbereiten und sehen, welche Ergebnisse erzielt werden können.

Schade eigentlich, denn wir hätten hier durchaus die Beratung nutzen können, um verkehrliche Lösungen zu finden, die in einem nächsten Schritt u.U. auch in den Umgang mit den Normenkontrollklagen hätten Eingang finden können. Aber vielleicht ist genau DAS nicht gewollt. So bleibt wohl der falsche Eindruck bei Gericht, dass sich die Gemeinde gar nicht um die Lösung der Verkehrssorgen der klagenden Parteien kümmern will.

 


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Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

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