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Höhere Aufmerksamkeit für Fußgänger und Radfahrer muss sich auch im Gemeindehaushalt wiederfinden

Auf das Schul- und Alltagswege-Konzept und die Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation für die schwächsten Teilnehmenden im Verkehr haben wir lange gewartet. Zurückliegende Beschlüsse und Anfragen wurden durch den Bürgermeister regelmäßig vertagt, ihre Umsetzung liegt quasi brach. Umso interessanter war, dass das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Konzept auf solche Maßnahmen abzielt. Nun heißt es wieder warten, denn es bleibt offen, ob irgendetwas durch die Verwaltung umgesetzt wird.

Zur Erinnerung: Es gibt schon den Beschluss zum Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße mit der hier im Gutachten angemahnten veränderten Aufteilung des begrenzten Platzes. Auf dem Fußweg können nicht gleichzeitig Fahrradfahrer und Fußgänger, Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen ohne Konflikte sich fortbewegen. Damit alle Verkehrteilnehmer*innen sich gut auf Neuenhagens Straßen zu recht finden, muss das Auto an dieser Stelle etwas zurücktreten. Die Nutzungsüberlagerungen (Fahrrad auf dem Gehweg) werden zwar akzeptiert, funktionieren aber nicht wirklich. Denn, so SVU, auf dem Gehweg dürften die Fahrräder nur in Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.
Nicht alle Vorschläge sind dabei neu. Einige Maßnahmen wurden auch in der Gemeindevertretung diskutiert und der Bürgermeister mit der Prüfung der Umsetzung beauftragt. Leider nimmt das Gutachten darauf keinen Bezug. Angesprochen auf diese Beschlüsse konnte sich der Bürgermeister beim vergangenen Ortsentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss am 17.08.2020 nicht daran erinnern.
Deshalb hier noch einmal zum Nachlesen.

AN 001/2017 (Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße)
AN 003/2016 (Prüfung Umsetzung der Vorschläge aus dem Verkehrsgutachten 2016)
AN 018/2019 (Errichtung einer Fahrradstraße, zurückgestellt bis Gutachten vorliegt)

(Die Anträge finden Sie unter diesem Artikel als PDF zum Nachlesen)

Das ist ärgerlich, denn die Umsetzung der Beschlüsse zu den Vorschläge aus dem Verkehrsgutachten 2016 wurde immer wieder angemahnt. Zuletzt in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.08.2019 und bis heute ist nichts passiert.

Für die notwendige Anpassung der Infrastruktur zur Förderung der gemeindeverträglichen Mobilität werden kleinere und größere Maßnahmen vorgeschlagen. Die im Gutachten vorgesehenen Veränderungen bieten eine vielfältige Orientierung, was kurz-, mittel-und langfristig gemacht werden müsste, um für ALLE Verkehrsteilnehmer*innen eine gute Lösung zu erzielen.

Im Rahmen der Sitzungen der Fachausschüsse gab es eine Reihe interessanter Anregungen und Hinweise durch die Anwesenden. Hoffentlich hat die Verwaltung gut mitgeschrieben, bei den vielen Vorschlägen, die von den Mitgliedern in den Fachausschüssen und aus der Einwohnerschaft gekommen sind. Manche Aussage wurde auch richtiggestellt, so zum zurückliegenden Verkauf einer Teilfläche des alten Bahndamms (der ein toller Radverbindungsweg zum S-Bahnhof Hoppegarten wäre): Der Verkauf erfolgte durch die Bahn und nicht, wie von Herrn Scharnke behauptet, durch den Alt-Bürgermeister Herrn Henze.  

Wie geht es nun weiter?
Unfassbar ist, dass die Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gibt ohne eine Idee zu haben, was sie damit anfangen möchte. Nun sollen die Fraktionen wie auch die Gemeindevertretung darüber beraten und ihre Prioritäten anhand des SVU Gutachtens erarbeiten.
Von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde nachgefragt, ob das Konzept nicht beschlossen werden könne. Warum eigentlich nicht? Die Prüfung bisheriger Schwerpunktsetzungen im Haushalt der Gemeinde ist unerlässlich. Aber die Verwaltung lehnt dies ab.
Wie immer bleibt es spannend, ob es weitergehen wird. Auf alle Fälle bleiben wir, als Linksfraktion dran, um für eine sichere Mobilität für ALLE Menschen in der Gemeinde zu streiten.

 

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Bildung im April

Was? P13 - Leitfaden zum Umgang mit Fällen von Sexismus, sexistischen und queerfeindlichen Grenzverletzungen und sexistischer Gewalt - wozu braucht Die Linke so etwas? Mit Kathi Gebel, Mitglied des Parteivorstands der Linken und an der Erarbeitung von P13 beteiligt
Wann? 22.04.2024 um 18 Uhr

Die Linke hilft:

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Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

Ein Projekt des VVN-BdA

Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.