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Uli Broniecki

Ein Weg zur Klärung - Wann muss die Gemeindevertretung auf ihr Recht der Beschlussfassung verzichten?

pixabay

Am 23.05.23 fand eine zusätzliche Sitzung der Gemeindevertretung (GVT) Neuenhagen statt. Anlass waren ein Anliegen des Bürgermeisters im nichtöffentlichen Teil sowie ein Antrag mehrerer Fraktionen.

Ziel dieses Antrags ist die rechtliche Begutachtung von Eilentscheidungen, die vom Bürgermeister angefragt und von der Vorsitzenden der GVT nicht unterstützt wurden, was heftige Auseinandersetzungen zwischen den handelnden Personen und innerhalb der GVT hervorgerufen hatte (siehe z.B. auch meinen Beitrag vom 22.04.23 „Auseinandersetzung um Eilentscheidungen“). Diese belasten augenscheinlich die Arbeit für die Gemeinde erheblich, und es ist sehr sinnvoll, hier eine Klärung von neutraler und fachlich kompetenter Seite herbeizuführen. Deshalb wurde der Antrag der SPD, CDU, der LINKEN und Bündnis 90 / Die Grünen auch mehrheitlich angenommen.

In der Beratung zum Gegenstand gab es seitens der Antragsgegner natürlich Einwände, vor allem bezüglich der Kosten und der Rechtmäßigkeit. Das ist für mich unverständlich, sollten doch alle Beteiligten daran interessiert sein, für die Zukunft eine sichere Handlungsgrundlage zu bekommen.

Grundsätzlich trifft die Gemeindevertretung die ihr obliegenden Entscheidungen in ihren Sitzungen. Mit der „Eilentscheidung“ wird sie um dieses Recht gebracht.
Damit ist die hier aufgerufene Frage auch kein individueller Konflikt zwischen Einzelpersonen, sondern es geht um die Wahrung der Rechte der Gemeindevertretung gegenüber dem Bürgermeister, der sich – so konnten wir kürzlich in der MOZ lesen – offenbar auch an anderer Stelle in die Arbeit einer Fraktion einmischt und bestimmen will, obwohl das nicht zu seinen Aufgaben als Bürgermeister gehört.

Erstaunlich waren für mich auch die Redebeiträge von zwei Einwohnern, die ebenfalls auf die Kosten zielten und eine ‚Moderation‘ vorschlugen. Woher sie ihr Wissen über die Probleme nahmen, kann ich nicht nachvollziehen, in den vorigen Sitzungen der GVT waren sie mir nicht aufgefallen. Gut, dass es auch einen spontanen und engagierten Beitrag zur Unterstützung der fachlichen Klärung gab!


Bildung im April

Was? P13 - Leitfaden zum Umgang mit Fällen von Sexismus, sexistischen und queerfeindlichen Grenzverletzungen und sexistischer Gewalt - wozu braucht Die Linke so etwas? Mit Kathi Gebel, Mitglied des Parteivorstands der Linken und an der Erarbeitung von P13 beteiligt
Wann? 22.04.2024 um 18 Uhr

Die Linke hilft:

An jedem ersten Dienstag im Monat bietet Karsten Knobbe kostenlose Online-Beratung zu den Themen Miet-, Arbeits-, Zivil-, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Ärger mit Behörden, schwer verständliche Verträge etc. an.  Ab 18:30 Uhr sind wir für euch und eure Anliegen erreichbar. Wählt euch zum Videogespräch ein unter: https://videokonferenz.die-linke.de/b/mat-olu-0sb-etw

oder alternativ telefonisch unter 030-8094950 - PIN 18202.

Bei ausländerrechtlichen Fragen können Dolmetscher herangezogen werden.

Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.

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Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

Ein Projekt des VVN-BdA

Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.