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Ein beklagenswerter Zustand: Klage des Bürgermeisters gegen die NWF

Die Neuenhagener Wählergemeinschaft Feuerwehr (NWF) engagiert sich seit 2008 ehrenamtlich in der Gemeinde. Sie ist Teil des kommunalpolitischen Geschehens. In den Kommunalwahlen 2014 und 2019 erhielt sie jeweils über 1000 Stimmen.

Doch nun verklagt der Bürgermeister die NWF. Darüber hatte Herr Schalbe Ende August u.a. im Schulausschuss berichtet. Das Wort „Feuerwehr“ im Namen sei angeblich irreführend. Bürger könnten sich im Notfall telefonisch irrtümlich an die NWF wenden, anstelle den Notruf 112 zu wählen. Zur Kommunalwahl 2019 wurde der Einwand schon einmal geprüft und für nicht problematisch erklärt. Die NWF hat darüber auf ihrer Homepage informiert.

Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die Wählergemeinschaft durch einen gemeinsamen Antrag mit anderen Fraktionen, in dem der Bürgermeister aufgefordert wird, die Klage zurückzuziehen. Für diese gibt es im Übrigen keinen Beschluss der Gemeindevertretung und auch nicht des Hauptausschusses. Und es wäre wirklich mehr als irritierend, wenn andere Fraktionen eine solche Klage mit diesem Gegenstand gutheißen würden.
Wir hoffen, dass die Neuenhagener Wählergemeinschaft Feuerwehr halbwegs gut diese Klage übersteht und sich nicht davon abschrecken lässt, wie der Bürgermeister mit ihr verfährt. Neuenhagen braucht engagierte Bürger*innen!  

Auch bleibt offen, ob der Bürgermeister bald seine eigene Wählergemeinschaft verklagen wird: Die Wählergemeinschaft. „Die Parteilosen“ benutzt das Wappen Neuenhagens gemeinsam mit ihrem Schriftzug als Autoaufkleber. Darf sie das? Warum dann die Klage gegen die Verwendung des Wortes „Feuerwehr“ in der Vereins- und Fraktionsbezeichnung der NWF?

Unter dem fadenscheinigen Vorwand des Aufräumens erleben wir in diesen Wochen und Monaten so einiges, die Gemeinde wird von innen zerlegt. Leider.

 


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Die Linke hilft:

An jedem ersten Dienstag im Monat bietet Karsten Knobbe kostenlose Online-Beratung zu den Themen Miet-, Arbeits-, Zivil-, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Ärger mit Behörden, schwer verständliche Verträge etc. an.  Ab 18:30 Uhr sind wir für euch und eure Anliegen erreichbar. Wählt euch zum Videogespräch ein unter: https://videokonferenz.die-linke.de/b/mat-olu-0sb-etw

oder alternativ telefonisch unter 030-8094950 - PIN 18202.

Bei ausländerrechtlichen Fragen können Dolmetscher herangezogen werden.

Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.

pixabay
Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

Ein Projekt des VVN-BdA

Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.