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Bürgermeister Scharnke spricht Verbot für sachkundige Einwohner*innen aus

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Am 16.03.’21 tagte der Schulausschuss. Dort wurde bekannt gegeben, dass nun die Einsicht in die Funktionale Leistungsbeschreibung zur Grundschule am Gruscheweg bis Ende März im Büro des Bürgermeisters möglich ist.
Die Leistungsbeschreibung ist das Herzstück des Generalübernehmerverfahrens, welches die Gemeindeverwaltung für den Grundschulneubau bevorzugt hat. Dort ist festgeschrieben, wie sich die Gemeindeverwaltung die neue Grundschule im Detail vorstellt.
Da bisher nicht eindeutig geklärt ist, ob diese Leistungsbeschreibung dem Schulausschuss vorgestellt wird, beantragten unsere Gemeindevertreterin und die sachkundige Einwohnerin, die im Übrigen selbst Lehrerin ist, im Schulausschuss beim Bürgermeister Einsicht.
Mit Unverständnis mussten wir feststellen, dass Herr Scharnke lediglich der Gemeindevertreterin die Einsicht gewährte, obwohl im Schulausschuss allen Mitgliedern diese Möglichkeit angekündigt wurde.

Herr Scharnke begründet seine Entscheidung mit §29 der Kommunalverfassung, der besagt, dass die Kontrolle der Verwaltung durch die Gemeindevertretung ausgeübt wird. Zur Kontrolle der Verwaltung besteht der Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch (von Gemeindevertretern*) in allen Angelegenheiten, in denen die Verbandskompetenz der Gemeinde gegeben ist. Was dieser Paragraph nicht aussagt, ist der explizite Ausschluss von sachkundigen Einwohner*innen. Es stünde dem Bürgermeister sehr wohl frei, auch diesen Akteneinsicht zu gewähren, wenngleich sie keinen Anspruch darauf haben.

Außerdem steht unseres Erachtens in diesem Falle auch nicht Kontrolle der Verwaltung im Vordergrund, sondern die notwendige Information als Voraussetzung für die Ausübung der Funktion eines* sachkundigen* Einwohners*. Normalerweise sollten solche Unterlage in den Ausschüssen und dann in der Gemeindevertretung diskutiert werden. Wenn dies in diesem Falle –auch aus vergaberechtlichen Gesichtspunkten – nicht öffentlich möglich sein sollte, muss wenigstens allen interessierten Gemeindevertretern und Sachkundigen die Chance auf Einsicht in die Unterlagen gegeben werden. Schließlich bauen wir als Gemeinde eine neue Grundschule.

Nur zur Erinnerung: Ein* sachkundiger* Einwohner* wird im Ausschuss vereidigt. Er muss dieselben Rechte und Pflichten wahren, wie ein* Gemeindevertreter*.
Aber wie der Name sachkundig schon sagt, ist die wesentlichste Aufgabe dieser Funktion, die Mitglieder der Gemeindevertretung im jeweiligen Fachausschuss sachkundig zu beraten. Wie soll diese Beratung möglich sein, wenn wesentliche Informationen vorenthalten werden? Wenn es nicht möglich ist, sich einen Einblick zu verschaffen und auf dieser Basis auch wichtige Hinweise zu geben, die der Gemeindevertretung helfen, ihr Ehrenamt auszuüben.
Mit Bedauern stellen wir fest, dass neuerdings die Expertise der sachkundigen* Einwohner* so herabgesetzt wird.
Am Ende können wir nur noch auf die Einsicht hoffen, dass wir in Neuenhagen am besten gemeinsam das Bestmögliche erreichen können.
Bleiben Sie gesund!


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Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.

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Redaktion

Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.

„www.dasjahr1933.de“

Ein Projekt des VVN-BdA

Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.