Aus Angst und Kalkül in die Nichtöffentlichkeit?
Am vergangenen Dienstag den 12.01.2021 fand online eine gemeinsame nichtöffentliche Sitzung des Ortsentwicklungs,- Bau- und Umweltausschusses und des Schulausschusses statt.
Die CDU- sowie die Linksfraktion hatten gemeinsam eine öffentliche Sitzung für eine Aussprache zum Gerichtsbeschluss Ende Oktober 2020 zum Gruschweg 6 beantragt.
Bis auf eine genannte Summe, die neu in den aktuellen Haushalt für Entschädigungsleistungen aufgenommen werden soll, blieb nicht ersichtlich, warum eine nichtöffentliche Sitzung anstatt einer öffentlichen Sitzung für die Verwaltung von Nöten war.
Sobald ein Beschluss in der Gemeindevertretung zum Gruscheweg 6 gefasst werden wird, werden Summen sowie alle anderen Inhalte öffentlich. Weshalb diese Heimlichtuerei noch weniger erklärbar ist.
Die Vorhabenträger vom Gruscheweg 6 (Norddeutsche Wohnen, Heinz von Heiden, Immogain und Herrmanngruppe) haben der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass sie Schadensersatzforderungen geltend machen wollen, falls die Gemeinde zur Konfliktlösung und Umsetzung des Gerichtsbeschlusses vom Oktober 2020 bis zum kommenden Urteil in der Normenkontrollklage nichts beiträgt. Es hat den Anschein als wollten sie Neuenhagen nicht um jeden Preis verklagen, sondern möchten eine zügige Umsetzung der Hinweise des Gerichts erreichen.
Leider gibt es von einigen Gemeindevertreter*innen die Tendenz, bis zum Urteil in der Hauptsache nichts unternehmen zu wollen, obwohl durch den gerichtlichen Beschluss eindeutig erklärt wird, was jetzt zu tun wäre. Was würde es kosten, den B-Plan unter den verkehrlichen Aspekten zu heilen, anstatt Millionen für etwaige Forderungen neu in den Haushalt einzustellen?
Offiziell ist dies der Grund, warum man sich in die Nichtöffentlichkeit rettet, da man das weitere Vorgehen nicht Preis geben möchte, um weiteren finanziellen Forderungen vorzubeugen. Soll ebenso das weitere Vorgehen der Verwaltung geheim bleiben, damit man ihr kein Fehlhandeln nachweisen kann?
Die Folge für die Bürger*innen ist, dass sie von den Ereignissen nichts mitbekommen werden. Aus unserer Sicht haben die Bewohner*innen aber ein Recht auf Information, vor allem wenn es um die Ausgaben ihrer Steuergelder geht. Die Bevölkerung muss sich eine Meinung bilden dürfen, ob sie mit den getroffenen Entscheidungen und Verfahrensweisen der Verwaltung und Gemeindevertreter*innen einverstanden ist oder nicht. Aber diese Möglichkeit wird ihr vorenthalten und sie wird im Unklaren darüber gelassen, wie es weiter geht.
An dieser Stelle möchten wir eines nochmals deutlich machen. Der Gruscheweg 6 wurde vor Jahren geplant und heutzutage spielt es keine Rolle mehr, wer wann zu welcher Zeit für oder gegen diese Planung war. Es ist nur wichtig, dass die Entscheidungsträger*innen der Gemeinde eine gute Lösung für die Anwohner*innen, die Bevölkerung und für das Ansehen Neuenhagens innerhalb der komunalen Gemeinschaft finden. Unsere Unterstützung und Arbeitsbereitschaft bieten wir dafür weiterhin an.
Bildung im April
Was? P13 - Leitfaden zum Umgang mit Fällen von Sexismus, sexistischen und queerfeindlichen Grenzverletzungen und sexistischer Gewalt - wozu braucht Die Linke so etwas? Mit Kathi Gebel, Mitglied des Parteivorstands der Linken und an der Erarbeitung von P13 beteiligt
Wann? 22.04.2024 um 18 Uhr
Die Linke hilft:
An jedem ersten Dienstag im Monat bietet Karsten Knobbe kostenlose Online-Beratung zu den Themen Miet-, Arbeits-, Zivil-, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Ärger mit Behörden, schwer verständliche Verträge etc. an. Ab 18:30 Uhr sind wir für euch und eure Anliegen erreichbar. Wählt euch zum Videogespräch ein unter: https://videokonferenz.die-linke.de/b/mat-olu-0sb-etw
oder alternativ telefonisch unter 030-8094950 - PIN 18202.
Bei ausländerrechtlichen Fragen können Dolmetscher herangezogen werden.
Bei rechtsradikalen Übergriffen arbeiten wir mit der Strausberger Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) zusammen.
Institut für Menschenrechte veröffentlichte Studie über mögliches AfD-Verbotsverfahren
Der Jurist Hendrik Cremer hat für das Institut für Menschenrechte eine Studie über die Voraussetzung für ein mögliches AfD Verbotsverfahren erstellt. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der AfD wäre ein Verbotsverfahren nach Cremer juristisch gerechtfertigt. Wer sich tiefer darüber informieren möchte, kann das hier tun.
„www.dasjahr1933.de“
Ein Projekt des VVN-BdA
Hier können Sie die Ton- und Livemitschnitte der letzten Gemeindevertretungen hören und sehen.